Auszug - Zukunftsfähige Siedlungsentwicklung im Landkreis Lüneburg - Beschluss der Arbeitsnachträge (im Stand der 1. Aktualisierung vom 05.03.2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ang’e Dr. Panebianco weist darauf hin, dass die bereits zum entfallenen Ausschuss vom 28.01.2021 zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht erneut vollständig vorgestellt werden, sondern nur auf zwei Änderungen der Beschlussvorschläge eingegangen wird, die nach der Videokonferenz des Ausschusses am 15.02.2021 vorgenommen wurden. Ang’e Dr. Panebianco trägt dies sowie die vom Ausschuss gewünschten Praxisbeispiele einer möglichen Schwerpunktbildung in der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Dahlenburg vor.
KTA Mues befürchtet hinsichtlich der Weitergabe von Flächenkontingenten die Einführung einer weiteren Genehmigungsebene durch das Erfordernis eines Einvernehmens mit dem Landkreis sowie die Entstehung von Kosten für die Gemeinden und komplizierten Abläufen bei einem samtgemeindeübergreifenden Entwicklungskonzept.
BR’in Schlag erklärt, dass ein etwaiger Kostenausgleich für die Abgabe von Kontingenten in den Händen der betroffenen Gemeinden liegt.
Ang’e Dr. Panebianco ergänzt, dass eine Weitergabe von Flächenkontingenten über Grenzen von Samt- und Einheitsgemeinden hinweg lediglich ein zusätzliches Angebot zur Flexibilisierung darstellt.
KTA Gros erklärt, dass die Beispiele eine hohe Diskrepanz zwischen dem von der NBank prognostizierten Wohnraumbedarf und den vorgesehenen Flächenkontingenten im RROP zeigen, sodass das Erfordernis eines zusätzlichen Spielraumes von 30 % fraglich ist. Die Steuerungswirkung des RROP ist damit deutlich eingeschränkt. Zudem ist eine Siedlungsentwicklung entlang der Bahnstrecken von hoher Bedeutung.
KTA Gründel erklärt, dass er sich einen W-Standort in der Samtgemeinde Dahlenburg gewünscht hätte, es aber nachvollziehbar ist, dass sich dort kein Ort als W-Standort aufdrängt. Im Gegensatz zu Herrn Gros sieht er eine Steuerung der Siedlungsentwicklung zur Stärkung des Ostkreises durch das Konzept gewährleistet. Auch ohne Einschränkung des Entwicklungspotenzials des Westkreises werden steigende Preise im Westkreis dazu führen, dass im Ostkreis die Nachfrage steigt.
KTA Prof. Dr. Bonin sieht den vom Ausschuss formulierten Arbeitsauftrag als erfüllt an und trägt den Beschlussvorschlag mit. Er verweist darauf, dass die Raumordnung nur Entwicklungsoptionen schaffen kann.
KTA Blume weist darauf hin, dass auch jenseits des RROP eine Steuerung der Siedlungsentwicklung durch das BauGB erfolgt, das etwa den Vorrang Innenentwicklung vor der Außenentwicklung beinhaltet. Er hält es für wahrscheinlich, dass zukünftig Bestrebungen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme rechtlich noch weiter ausdifferenziert werden.
BR’in Schlag erklärt, dass die von Herrn Gros festgestellte Diskrepanz zwischen der Prognose der NBank und den für die Neuaufstellung vorgesehenen Flächenkontingenten aus dem Wunsch des Fachausschusses und der Kommunen nach einer Gleichbehandlung und Stärkung des Ostkreises resultiert. Es erfolgte bewusst eine Abkehr von der Kategorisierung der Wohnungsmarktanalyse (gewos 2016) und eine Nutzung der Prognosedaten der NBank. Der zusätzliche Puffer von 30 % soll Eventualitäten abdecken, damit der benötigte Wohnraum im Landkreis insgesamt von allen Gemeinden gemeinsam geschaffen werden kann. Durch einen Verzicht auf die Festlegung weiterer W-Standorte in der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Dahlenburg wird eine zu starke Einschränkung der Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden selbst vermieden. Die Innenentwicklung wird im vorgesehenen Konzept bereits gefördert, indem Innenentwicklungsflächen auf die Flächenkontingente nicht angerechnet werden; der Grundsatz der Innenentwicklung des BauGB gilt unabhängig davon.
Ang’e Dr. Panebianco ergänzt, dass der Puffer von 30 % den Gemeinden Flexibilität gibt und vermeiden soll, dass schon bereits bei geringen Abweichungen von den Prognosedaten der NBank die Sonderregelung zur Weitergabe von Kontingenten in Anspruch genommen werden muss.
LR Böther weist darauf hin, dass Prognosen auf einer Fortschreibung der vergangenen Entwicklung beruhen und für das RROP bewusst davon abgewichen werden soll.
KTA Gros befürwortet die in den Beispielen deutlich werdende Stärkung des Ostkreises und fragt, inwiefern auch bei den Gemeinden im Westkreis eine Diskrepanz in ähnlicher Größenordnung besteht.
Ang’e Dr. Panebianco erklärt, dass bei der Herleitung der Berechnungsfaktoren auch Beispiele aus anderen bundesdeutschen Regionalplänen herangezogen wurden und dass der Unterschied zwischen Prognose und Kontingenten in den anderen Samt- und Einheitsgemeinden deutlich geringer ausfällt als in der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Dahlenburg.
KTA Blume erkundigt sich nach der Meinung der anwesenden Hauptverwaltungsbeamten.
Herr Neumann, Bürgermeister der Stadt Bleckede, erklärt, dass ihm die Größenordnung der Flächenkontingente im Vergleich zu den Prognosedaten bisher nicht bekannt war und auf ein großes Entwicklungspotenzial hindeutet. Er begrüßt die im Konzept vorgeschlagene Flexibilisierung und erklärt, dass die Ansätze in die richtige Richtung gehen, da sie ein Loslösen von der Betrachtung der vergangenen Entwicklungen beinhalten und dem Potenzial des Ostkreises zur Lösung des Problems der Flächenknappheit gerecht werden. Er sieht die Aufgabe der Gemeinden darin, auf der Grundlage der vorgeschlagenen Festlegungen im RROP aktiv Siedlungsentwicklung zu betreiben und wünscht sich auch bei anderen Themen wie der Festlegung von Vorranggebieten von Natur und Landschaft eine Einbeziehung der Gemeinden und entsprechende Festlegungen, die Siedlungsentwicklungen nicht beschränken.
Beschluss:
1.) In der Gemeinde Amt Neuhaus ist das Vorhandensein einer Grundschule als Kriterium für einen W3-Standort ausreichend.
2.) Eine Weitergabe von Flächenkontingenten ist möglich
- innerhalb von Mitglieds- und Einheitsgemeinden zwischen Standorten gleicher Funktion, von Standorten niedriger Funktion an Standorte höherer Funktion und zwischen W3-Standorten und Eigenentwicklungsorten auf der Grundlage einer städtebaulichen Begründung im Rahmen der Bauleitplanung,
- darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Landkreis auf der Grundlage eines (gemeinsamen) Siedlungskonzeptes zur Übertragung von Flächenkontingenten
Dabei muss eine nachvollziehbare, fachlich fundierte Auseinandersetzung mit der städtebaulichen Entwicklung der betroffenen Orte stattfinden und eine Schwächung der umliegenden zentralen Orte (GZ) und W-Standorte ausgeschlossen sein.
3.) Es erfolgt eine Überprüfung der Kontingente fünf Jahre nach Inkrafttreten des RROP. Wenn festgestellt wird, dass die dann aktuell prognostizierten landkreisweiten Bedarfswerte für den nächsten 5-Jahreszeitraum (bis zum Ende des Planungshorizontes des RROP nach 10 Jahren) zuzüglich eines Entwicklungsaufschlags von 30% mit den vorgesehenen Kontingenten nicht gedeckt werden können, erfolgt ein prozentualer Aufschlag auf die Kontingente.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: 9 dafür, 2 Enthaltungen
Zu 2: 10 dafür, 1 Enthaltungen
Zu 3: 9 dafür, 2 dagegen
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Anlagen: | |||||
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1 | 210323_FA_Präsentation_TOP_7_Siedlungsentwicklung (1867 KB) |