Auszug - Einzelhandelsgutachten - Beschluss als regionales Einzelhandelskonzept
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ang’e Dr. Panebianco trägt zum Einzelhandelsgutachten und dem Beschluss als regionales Einzelhandelskonzept vor.
KTA Rogge wünscht die Festlegung eines Standortes mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung in Vögelsen, da keine Beeinträchtigung für angrenzende Grundzentren besteht, durch eine wohnortnahe Versorgung Wege vermieden werden können, eine weitere Einwohnerentwicklung im Westen Lüneburgs absehbar ist und das Kriterium der Entfernung hier daher nicht ausschlaggebend sein kann.
Ang’e Dr. Panebianco erklärt, dass in Vögelsen eine Nahversorgung bereits im Rahmen der sogenannten wohnortbezogenen Nahversorgung möglich ist. Bei dem Kriterium der Entfernung handelt es sich um eine Vorgabe des LROP zum Schutz Zentraler Orte, von dem nur aufgrund besonderer lokaler Verhältnisse in stärkerem Maße abgewichen werden kann, was in Vögelsen nicht zu erkennen ist. Zudem besteht angesichts der Nähe zu Zentralen Orten in Vögelsen keine Versorgungslücke.
KTA Rogge weist darauf hin, dass der bestehende Nahversorger in Vögelsen auch von Einwohnern aus Nachbarorten wie Mechtersen oder Teilen Bardowicks genutzt wird.
Ang’e Dr. Panebianco erklärt, dass Vögelsen in der Neuaufstellung gemäß der Kriterien als W1-Standort eingestuft wird; mit der damit ermöglichten stärkeren Einwohnentwicklung ist auch die Anrechnung eines höheren Kaufkraftpotenzials für die Nahversorgung verbunden.
KTA Gros kann die Sorgen der Hansestadt Lüneburg hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie nachvollziehen, da Entwicklungen im Einzelhandel beschleunigt werden und die Folgen noch nicht vorhersehbar sind. Er hält daher die Einführung einer Einvernehmensregelung für sinnvoll.
Ang’e Dr. Panebianco weist darauf hin, dass ein Einvernehmen nach dem bisherigen Vorschlag nur bei einer Verkaufsflächenerhöhung um mehr als zehn Prozent gilt.
BR’in Schlag ergänzt, dass ein Einvernehmen mit der Hansestadt Lüneburg von der Verwaltung deshalb vorgeschlagen wird, weil eine Funktionsübertragung vom Oberzentrum auf die beiden Fachmarktstandorte erfolgt.
KTA Gros sieht die Frage als zentral, ob die Hansestadt Lüneburg auch weiterhin mit den Flächenentwicklungen der beiden Fachmarktstandorte einverstanden sein wird.
BR’in Schlag erklärt, dass unabhängig von der vorgeschlagenen Regelung bei der Änderung der Bauleitplanung für konkrete Planungen nachgewiesen werden muss, dass keine Beeinträchtigungen der zentralen Orte zu erwarten sind.
KTA Rogge erkundigt sich, ob eine Festlegung vorgesehen werden kann, dass eine fortschreitende Einwohnerentwicklung mit einer Erhöhung des Entwicklungspotenzials im Einzelhandel einhergeht, da der bestehende Nahversorger in Vögelsen aktuell nur eine geringe Verkaufsfläche aufweist.
BR’in Schlag erklärt, dass eine solche Regelung bereits im LROP enthalten ist.
KTA Prof. Dr. Bonin erinnert an die Diskussionen zur Sicherung der Fachmarktstandorte bei der 1. Änderung des RROP und begrüßt daher die vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten. Angesichts der nicht vorhersehbaren Entwicklungen im Einzelhandel ermöglicht der Beschlussvorschlag eine spätere Prüfung der vorgeschlagenen Regelungen.
KTA Gründel weist darauf hin, dass es der Lebenswirklichkeit entspricht, dass Lüneburger Bürger in die Fachmarktstandorte nach Bardowick und Adendorf fahren, und dass dies für den Landkreis besser ist, als wenn die Leute nach Salzhausen fahren. Er hinterfragt die Zuordnung von Radbruch zum zu versorgenden Bereich von Handorf, da die Bürger Radbruchs in der Praxis eher in Richtung Winsen orientiert sind.
Ang’e Dr. Panebianco erklärt, dass durch die Abgrenzung eines zu versorgenden Bereichs ausreichend Kaufkraftpotenzial für eine wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Nahversorgers einbezogen werden muss. Wenn Radbruch dem zu versorgenden Bereich von Handorf nicht zugeordnet würde, müsste der Standort Handorf unter Umständen entfallen. Sie erklärt auf Nachfrage von KTA Gründel, dass die Zuordnung von Radbruch zum zu versorgenden Bereich von Handorf keine negativen Auswirkungen auf die Zulässigkeit eines Nahversorgers in Radbruch hat, da dieser unabhängig davon als nicht raumbedeutsamer Nahversorger mit weniger als 800 qm Verkaufsfläche oder anhand des eigenen Kaufkraftpotenzials im Rahmen der wohnortbezogenen Nahversorgung zu bewerten ist. Die Festlegung sowohl von Radbruch als auch von Handorf als Standorte mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung ist wegen des zu geringen Kaufkraftpotenzials in den Einzugsbereichen nicht möglich. Der zu versorgende Bereich von Radbruch würde lediglich Radbruch selbst und Mechtersen umfassen.
Beschluss:
- Als Voraussetzung zur Sicherung der Fachmarktstandorte in Adendorf und Bardowick wird das Einzelhandelsgutachten „Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung im Landkreis Lüneburg – Einzelhandelsuntersuchung für den Landkreis Lüneburg“ mit Stand März 2021 als regionales Einzelhandelskonzept beschlossen.
- Angesichts der derzeit noch nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Raumverträglichkeit der Fachmarktstandorte in Adendorf und Bardowick wird nach dem Ende der Auswirkungen der Corona-Pandemie, spätestens jedoch zur Erstellung der absehbar letzten Entwurfsfassung des RROP eine Überprüfung der diesbezüglichen Regelungen und ggf. Änderung des regionalen Einzelhandelskonzeptes vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: einstimmig
Zu 2: einstimmig
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Anlagen: | |||||
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