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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Machbarkeitsstudie Radschnellweg Lüneburg- Hamburg  

Sitzung des Ausschusses für Mobilität
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 14.07.2021    
Zeit: 15:00 - 16:27 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der BBS I
Ort: Forum der BBS I, Spillbrunnenweg 1, 21337 Lüneburg
2021/295 Machbarkeitsstudie Radschnellweg Lüneburg- Hamburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Masemann, Inga
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Beteiligt:Mobilität
Bearbeiter/-in: Masemann, Inga   
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Masemann berichtet zum Sachstand des Radschnellwegs neburg-Hamburg und zeigt zwei Filme. Die Machbarkeitsstudie für den Abschnitt Winsen-Hamburg sei vergeben worden. Die Studie inklusive Kostenschätzung liege bald vor und werde dann präsentiert werden. Anschließend nne die Genehmigungsplanung beginnen. Es seien verschiedene Baulastträger beteiligt. Es würden Steckbriefe zu Bodenbeschaffenheiten, Problemen usw.r Lüneburg, Bardowick und Radbruch entworfen, die von den Gemeinden auszufüllen seien. Im September sei ein Beschluss zu fassen, wie im Lüneburger Bereich die nächsten Schritte anzugehen seien.

 

KTA decke fragt, ob bei dem Konzept des Radschnellwegsneburg-Hamburg eine Durchschnittsgeschwindigkeit vorgesehen sei und wie lange dementsprechend die Fahrzeit sei. Sei vorgesehen, dass dies ein:e Gutachter:in untersuche?

 

Frau Masemann antwortet, dass es einen Wert gebe, der den Berechnungen zu Grunde liege.

 

Herr Neumann begrüßt die gemachten Fortschritte. Strategie der Metropolregion sei es, Wegenetze zu gestalten, die über Landkreisgrenzen hinausgingen. Er stellt die Frage, wie sich das Land Niedersachsen aufstelle. Wo genau liege bei derartigen Radschnellwegen die Baulastträgerschaft, es handele sich schließlich um überregionale Verkehre.

 

Frau Masemann erwidert, dass dieser Aspekt noch umfassend mit dem Land Niedersachsen diskutiert werde

 

EKR Krumböhmer ergänzt, dass beispielsweise im Land Nordrhein-Westfalen gesetzlich geregelt gewesen sei, dass alle Radschnellwege Landesstraßen seien.

 

Zur Frage nach dem Belag des Radschnellwegs äert Frau Masemann, dass ein Dachprojekt erarbeitet worden sei. In welcher Farbe Markierung erfolgten, sei jedoch im Einzelfall zu bewerten.

 

Herr Heilmann, Fachdienstleiter 45, ergänzt, dass als bundesweiter Standard ein asphaltierter Weg mit einer Breite von vier Metern vorgesehen sei.

 

EKR Krumböhmer geht ebenfalls von Asphalt als Belag aus, auch wegen der Winterungstauglichkeit. Ausnahmen könnten aber in Naturschutzgebieten u. ä. gemacht werden.

 

Beschluss:

Berichtsvorlage - keine Beschlussfassung erforderlich.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation Radschnellweg (1465 KB)      

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