Auszug - Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg sowie in den Stiftungsräten der Sparkasse Lüneburg
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Gemäß § 4 der Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg besteht die Verbandsversammlung aus 5 Vertreterinnen und Vertretern, von denen der Landkreis Lüneburg 3 und die Hansestadt Lüneburg 2 Personen entsendet. Die Vertreterinnen und Vertreter müssen für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein.
Zu den Vertreterinnen und Vertretern gehören grundsätzlich auch die Hauptverwaltungsbeamten von Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Ist der Hauptverwaltungsbeamte eines kommunalen Verbandsmitglieds allerdings ehrenamtlicher Geschäftsführer bzw. stellvertretender ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbandes, so entsenden Kreistag bzw. Rat der Hansestadt Lüneburg ein anderes ihrer Mitglieder in die Verbandsversammlung.
Gemäß § 8 der Verbandsverordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg wird die ehrenamtliche Geschäftsführerin oder der ehrenamtliche Geschäftsführer von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder gewählt. Da Herr Landrat Jens Böther demnach entweder zum ehrenamtlichen Geschäftsführer oder zum stellvertretenden ehrenamtlichen Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes gewählt wird, hat der Kreistag für ihn ein anderes Mitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Vom Kreistag sind somit insgesamt 3 Vertreterinnen bzw. Vertreter und 3 Ersatzpersonen zu entsenden. Für die Besetzung der Sitze in die Verbandsversammlung ist § 71 NKomVG anzuwenden.
Der Kreistag beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Vertreterinnen / folgende Vertreter in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes:
Ordentliches Mitglied: | Ersatzperson: |
SPD-Fraktion: | |
Rainer Dittmers | Brigitte Mertz |
CDU-Fraktion: | |
Hans-Georg Führinger | Inge Schmidt |
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: | |
Petra Kruse-Runge | Liliana Josek |
- Sparkassenstiftung Lüneburg
Nach der Satzung über die Sparkassenstiftung Lüneburg sind vom Landkreis Lüneburg für die Dauer der Kommunalwahlperiode 3 Stiftungsräte mit jeweils 3 Mitgliedern zu besetzen. Es handelt sich um folgende Stiftungsräte:
- Kunst und Kultur
- Jugend, Sport, Bildung und Soziales
- Nachhaltigkeit
Für die Stiftungsräte sind Ersatzpersonen nicht vorgesehen. Für die Besetzung der Sitze gilt § 71 NKomVG.
Der Kreistag beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Vertreterinnen / folgende Vertreter in die Stiftungsräte der Sparkassenstiftung Lüneburg:
a) Stiftungsrat „Kunst und Kultur“
SPD-Fraktion: |
Dr. Inge Voltmann-Hummes |
CDU-Fraktion: |
Jürgen Scherf |
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: |
Antje Aden-Meyer |
b) Stiftungsrat „Jugend, Sport, Bildung und Soziales“
SPD-Fraktion: |
Maik Peyko |
CDU-Fraktion: |
Meinhard Perschel |
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: |
Liliana Josek |
c) Stiftungsrat „Nachhaltigkeit“
SPD-Fraktion: |
Uwe Hinners |
CDU-Fraktion: |
Ingrid Dziuba-Busch |
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: |
Moritz Meister |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig