Auszug - Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN vom 17.11.2021 zur Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 18.11.2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Kruse-Runge stellt den Änderungsantrag vor und führt dazu aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Geschäftsordnung den Wunsch hat, dass es auch formal möglich sein solle, eine Doppelspitze einzurichten. Es wurde von Seiten der Fraktion eine Formulierung vorgeschlagen, welche die Verwaltung noch ein wenig abgeändert habe. Sie schlage vor dem Änderungsantrag so zuzustimmen.
KTA Dubber erkundigt sich, ob über die Version der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen oder die der Verwaltung entschieden werden solle.
KTA Kruse-Runge führt aus, dass über die Version der Verwaltung entschieden werden soll.
Vors. Mertz erkundigt sich nochmals, ob es hierzu noch Beratungsbedarf der Kreistagsabgeordneten gebe.
KTA Bothe führt aus, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen sei, da eine Haushaltsrelevanz gegeben sei. Er stelle eine finanzielle Mehrbelastung des Haushaltes dar, wenn es eine doppelte Fraktionsspitze geben sollte. Es sollte dabei berücksichtigt werden, dass ein Fraktionsvorsitzender fast das Doppelte erhalte. Auch ansonsten sei die Geschäftsordnung als schwierig zu bewerten. Die verkürzte Redezeit für das Einbringen von Anträgen sehe er kritisch. Des Weiteren sei die Antragsfrist von 14 Tagen für Sachanträge viel zu lang. Der Kreistag habe nach dieser Geschäftsordnung eine Antragsfrist von 8 Tagen, die Fraktionen hingegen hätten ihre Anträge bereits 14 Tage vorher einzubringen. Dies halte er nicht für sinnvoll und wenig flexibel. Man solle daher die alte Geschäftsordnung als Grundlage nehmen und nochmals in den Ausschüssen schauen, ob es noch Verbesserungen gebe, um hier eine sinnvollere Arbeit zu gewährleisten. Er und seine Fraktion lehnten den Änderungsantrag daher ab. Er rege an, den Antrag in den Kreisausschuss zurück zu überweisen, um hier nochmals eine sinnvolle Nacharbeit vornehmen zu können.
LR Böther führt an, dass der Antrag dahingehend verstanden worden sei, dass eine Doppelspitze finanziell betrachtet werden würde, wie Vorsitzender und sein Stellvertreter. Die beiden Personen müssten sich die finanzielle Entschädigung teilen bzw. wie gewünscht aufteilen. Eine finanzielle Mehrbelastung sei nicht beantragt worden, so dass es keinerlei finanzielle Auswirkungen gebe. Es wurde zudem in der Vorlage der Verwaltung aufgenommen, dass in einem nächsten Schritt die Entschädigungssatzung entsprechend angepasst werde.
KTA Gödecke erkundigt sich, an welcher Stelle die Geschäftsordnung gendergerecht bzw. genderneutral angepasst wurde. Weiterhin führt KTA Gödecke im Hinblick auf die Protokolle des Kreistages aus, dass es bei einer Antragsfrist von 14 Tagen schwierig sei, wenn die Protokolle der letzten Kreistagssitzung wesentlich später kämen. Es wäre schöner, wenn die Kreistagsabgeordneten die Protokolle bereits vor dem Ende der Antragsfrist hätten, damit man die Möglickeit habe ggf. etwas nachzulesen.
Vors. Mertz weist darauf hin, dass die es eine Frist von drei Wochen nach den Sitzungen gebe, in welcher die Protokolle fertig sein sollen und in Allris zugreifbar sein müssen. Dies sei in der Geschäftsordnung entsprechend so festgeschrieben. Gendergerecht wurde beispielsweise eine Änderung in „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ vorgenommen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen