Auszug - Neubau einer Elbfähre bei Bleckede
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Wortprotokoll Beschluss |
EKR Krumböhmer trägt zur Vorlage vor. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes habe bereits einen zweiten Förderaufruf für den Bau wasserstoffgetriebener zur Personenbeförderung getätigt. Förderfähig seien aber ausnahmslos Unternehmen in privater Rechtsform. Ein dritter Förderaufruf werde folgen. Daher sei die Gründung einer GmbH notwendig, damit sich der Landkreis Lüneburg im Zuge des dritten Förderaufrufs bewerben könne. Das Rechtsanwaltsbüro Luther Law berate den Landkreis in dieser Sache und könne einen GmbH-Vertrag ausarbeiten. Die Verwaltung müsste ein Konzept erarbeiten und Mittel auf die GmbH übertragen.
Das Helmholtz-Zentrum in Geesthacht (GKSS) werde ein wasserstoffgetriebenes Binnenschiff zum Gütertransport auf der Elbe bauen. Hier sei ein wertvoller Austausch mit gut vernetzten Forscherinnen und Forschern möglich. EKR Krumböhmer bittet daher darum, mit der Gründung der GmbH die Vorbereitungen weiter vorantreiben zu dürfen.
KTA John begrüßt diese Überlegungen grundsätzlich und wirft vier Fragenkomplexe auf:
- Wurde die Rechtsform der GmbH abgewogen gegenüber anderen privatwirtschaftlichen Unternehmensrechtsformen? Was sind Vor- und Nachteile einer GmbH, was wären mögliche Alternativen? Wurde die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (eG) in die Betrachtungen einbezogen? Wie können die Gemeinden eingebunden werden?
- Gibt es ein Gesamtkonzept, in das die Überlegungen zur Gründung einer GmbH eingebettet sind?
- KTA John erwartet ab 2022 eine immense Erweiterung der Förderkulisse für wasserstoffgetriebene Schiffe. Ist eine GmbH flexibel genug dafür, auch bei anderen Fördermittelgebern Förderanträge stellen zu können?
- Wie können die im ländlichen Raum relevanten Akteure eingebunden werden.
EKR Krumböhmer verweist auf die lange Debatte, die hierzu bereits geführt wurde. Eine Arbeitsgruppe aus Landkreis Lüneburg und Gemeinden sei bereits eingerichtet worden. Bisher sei nur die Förderrichtlinie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes bekannt. Es mache wenig Sinn, mögliche zukünftige Förderrichtlinien, von denen nicht bekannt ist, ob und wie sie realisiert werden, in die Überlegungen einzubeziehen. Da es sich hierbei ohnehin um ein komplexes Projekt handele, sei eine Komplexitätsreduktion notwendig.
KTA van den Berg begrüßt das Projekt der Wasserstofffähre ebenfalls. Er bemängelt jedoch die aus seiner Sicht wenig konkreten Aussagen in der Vorlage 2021/439. Aussagen wie „sollten unschädlich sein“ seien für eine Beschlussfassung nicht belastbar genug. Bei den vorgestellten Modellen zum Vorsteuerabzug sei unklar, worauf die dort getroffenen Aussagen basieren. Für eine Beschlussfassung des Ausschusses sei die Vorlage nachzuschärfen.
EKR Krumböhmer entgegnet, vorsichtige Formulierungen seien bei Steuerberatern normal. Die offenen Punkte würden mit der zuständigen Finanzverwaltung geklärt. Es sei zum jetzigen Zeitpunkt kein abschließender Beschluss über die Gründung einer GmbH notwendig. Wichtig sei aber, dass der Auftrag zur Gründung erteilt wird, um mit dem Projekt der Wasserstofffähre voranzukommen. Die Beschlussfassung wird vertagt auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 20.12.2021.
Beschluss:
Die Befassung wird vertagt auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 20.12.2021.