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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG  

Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 11.01.2022    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2021/505 Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stellvertretend für den Landrat verpflichtet Frau Hobro die nachfolgend aufgeführten beratenden Mitglieder und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten haben. Die Ausschussvorsitzende führt die Pflichtenbelehrung durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 40

bis 42 NKomVG hin. Die §§ 40 bis 42 NKomVG liegen jedem beratenden Mitglied im Wortlaut vor. Folgende beratende Mitglieder wurden verpflichtet:

 

  • Herr Günter Wernecke
  • Herr Dr. Marc Burlon
  • Herr Berthold Schweers

 

 

Beschluss:

Berichtsvorlage Beschlussfassung nicht erforderlich

 

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