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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 05.11.2020; Kommunaler Schlachthof (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 01.12.2020)  

Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 06.01.2022    
Zeit: 15:00 - 17:09 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2020/433 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 05.11.2020; Kommunaler Schlachthof (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 01.12.2020)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Fraktion DIE LINKE
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Ordnung
Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa   
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr KTA Graff trägt mündlich zu seinem Antrag vom 05.11.2020 vor. Er weist darauf hin, dass es ihm zunächst nicht um den Bau eines kommunalen Schlachthofes, sondern um die Durchführung einer Machbarkeitsstudie gehe. Ergänzend geht er auf die Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2020 ein und spricht insbesondere die Themen Schlachtung im Ausland, Tierschutz in großen Schlachthöfen sowie Situation der Arbeitnehmer kritisch an. Hinsichtlich der Frage der Wirtschaftlichkeit eines kommunalen Schlachthofes teilt er die Auffassung der Verwaltung, und bringt die Festschreibung einer Benutzungspflicht für die im Landkreis Lüneburg ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe, aber auch die Subventionierung des Schlachthofes ins Spiel.

 

EKR Krumböhmer umt ein, dass die industrielle Fleischproduktion viele Probleme mit sich bringt. In Nord-Ost-Niedersachsen bestünden keine Verhältnisse wie in West-Niedersachsen. Der Betrieb eines kommunalen Schlachthofs sei zu teuer und nur durch Subventionierung mit Steuergeldern möglich. Damit sei das Konstrukt aber durch Betriebe, die sich ohne Unterstützung auf dem Markt behaupten müssten, angreifbar. Die Produkte stattdessen teurer zu verkaufen sei ebenfalls unrealistisch. Es liege hier ein grundsätzliches, gesellschaftliches Problem vor, das Land, Bund und EU z.B. im Rahmen der Gesetzgebung lösen müssten.

 

Frau KTA Stumpe fragt, ob die Verwaltung die Möglichkeit mobiler Schlachtungen in Erwägung gezogen habe. Sie schlägt gleichzeitig vor, Fördermöglichkeiten für verschiedene Maßnahmen zu prüfen, um daraus Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für die Tiere abzuleiten.

 

Frau KTA Schmidt sieht einen grundsätzlichen Bedarf, die Schlachtsituation insgesamt zu verändern. Sie spricht das positive Beispiel kleiner Schlachtbetriebe z.B. in der Gemeinde Amt Neuhaus an. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass alternative Schlachtungen in der Regel teurer seien, was sich aber nicht alle Konsumenten leisten könnten.

 

Herr KTA Peyko sieht bei der Kreisverwaltung nicht die Kompetenz, um einen kommunalen Schlachthof aufzubauen.

 

Herr KTA Bothelt es grundsätzlich für sinnvoll, sich mit dem Thema zu befassen. Er schlägt vor zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten für mobile Schlachtungen es gibt.

 

Frau KTA Aden-Meyer wirft die Fragen in den Raum, wo die Landwirte ihre Tiere derzeit schlachten lassen und wie viele Betriebe im Landkreisneburg überhaupt noch Schlachttiere halten. Daraus ließe sich ableiten, ob überhaupt der Bedarf für einen kommunalen Schlachthof bestehe.

 

Herr KTA Thiemann sieht die Konkurrenz großer Schlachtbetriebe als zu große Hürde, um einen kommunalen Schlachthof wirtschaftlich betreiben oder überhaupt auslasten zu können. Er lehnt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie ab und hält stattdessen einen konkreten Prüfauftrag an die Verwaltung für sinnvoll.

 

Frau KTA Narewski findet es grundsätzlich gut, sich mit der Frage der Schlachtsituation zu beschäftigen, sieht aber nicht die Zuständigkeit des Landkreises. Sie spricht sich dennoch auch für einen Prüfauftrag an die Verwaltung aus, um zunächst die aufgeworfenen Fragen klären zu lassen.  

 

Frau KTA Mertz sich in der gesamten Diskussion ein gesellschaftliches Problem, das der Landkreis Lüneburg nicht lösen könne. Sie sieht daher nicht die Notwendigkeit, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.

 

Herr KTA Bothe bringt mündlich einen Änderungsantrag ein, wonach die Verwaltung die Förderung von mobilen Schlachtungen durch Kleinbetriebe prüfen und Fördermöglichkeiten bei der Landwirtschaftskammer und dem Bauernverband erfragen soll. Daraufhin entbrennt eine Diskussion, ob dieser Antrag überhaupt ein Änderungsantrag sei oder ob dieser zunächst schriftlich eingereicht werden müsse.

 

Letztendlich lässt der Vorsitzende darüber abstimmen, ob der Antrag des KTA Bothe als Änderungsantrag angenommen und zur weiteren Diskussion zugelassen wird. Der Ausschuss lehnt die Annahme des Antrages einstimmig bei 2 Enthaltungen ab.

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein kommunaler Schlachthof im

Landkreis Lüneburg etabliert werden kann. Sollte ein externes Gutachten benötigt werden, so sind die

entsprechenden Mittel in den Haushalt 2021 einzustellen.
 

Abstimmungsergebnis: Der Antrag wird mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

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