Auszug - 1. Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2022 (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.06.2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
LR Böther führt in die Vorlage ein und macht darauf aufmerksam, dass die bisherige Anlage 1 durch die Anlage 5 ersetzt und die bisherigen Anlagen 2 und 3 durch die Anlage 6 ersetzt wurden. Die Anlage 6 sehe nun vor, dass die Verwaltung insgesamt 22,0 Stellen aus dem Stellenplan herausnehme. Dies entspreche einer Einsparung in Höhe von ca. 619.000 €. Es handele sich um unterschiedliche Stellen, die in diesem Jahr nicht besetzt bzw. in diesem Stellenplan nicht mehr benötigt würden. Bei den in der Anlage 5 aufgeführten Stellen handele es sich um die Stellen, die auf Vorschlag der Verwaltung im Stellenplan verbleiben sollten und im Laufe des Jahres zeitverzögert besetzt werden sollen. Teilweise komme es auch dazu, dass Stellen durch zeitliche Verschiebungen erst im kommenden Jahr besetzt würden.
Weiterhin liege mittlerweile die Genehmigung des Haushalts 2022 vor. Dies bedeute, dass mit Ausnahme der Stellen, welche von der haushaltswirtschaftlichen Sperre umfasst sind, nunmehr eine Besetzung der Stellen angegangen werden sollte. In der letzten Sitzung des AFPs wurde diese Frage nochmals zurückgestellt.
KTA Graff erkundigt sich zur Einsparliste aus Anlage 6, ob trotz wahrscheinlich im Herbst steigender Coronazahlen kein Bürgertelefon und keine Kontaktnachverfolgung mehr benötigt werde. Es handele sich um 13 Stellen die dort auftauchten. LR Böther führt hierzu, dass noch einige Stellen in diesem Bereich verblieben sind. Er gehe davon aus, dass die Kontaktnachverfolgung nicht mehr in der Intensität betrieben werde, wie es noch in den Jahren 2020 und 2021 der Fall gewesen sei. Weiterhin stünden im Bereich des Bürgertelefons zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI zur Verfügung.
Weiterhin erkundigt sich KTA Graff, ob es sich bei den Stellen aus den Bereichen „Rückstandsabbau Baurechtsservice“ und „Sachbearbeitung Bauvoranfragen“ nicht um Stellen in einem Aufgabenbereich handele, über den sich die Menschen im Hinblick auf die lange Bearbeitungsdauer oft beschweren. LR Böther führt hierzu aus, dass sich die Stelle „Rückstandsabbau Baurechtsservice“ sicherlich in den Haushaltsplanberatungen 2023 wiederfinden werde. Es sei wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Stelle keine Bauanträge bearbeite. Diese Stelle bearbeite baurechtliche Verstöße.
KTA Dubber führt aus, dass die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion noch keine abschließende Fraktionssitzung hatten, sodass auf die abschließende Abstimmung über den Nachtragsstellenplan noch verzichtet werden solle. Im Hinblick auf die Stellen aus dem Haushalt 2022, mit Ausnahme der von der haushaltswirtschaftlichen Sperre umfassten und der hier zur Einsparung vorgelegten Stellen, bedürfe es durch die Genehmigung des Haushaltes 2022 eigentlich keiner Abstimmung mehr. Sofern keine Einwände bei den anderen Fraktionen und Gruppen bestünden, würde nichts gegen eine Besetzung der Stellen aus dem Haushalt 2022 sprechen.
KTA Kamp stimmt KTA Dubber zu. Der Landrat könne die genehmigten Stellen nun besetzen und entsprechende Verfahren vorantreiben. Die jetzigen Diskussionen um den Stellenplan seien auch als Vorgriff auf den Stellenplan für den Haushalt 2023 zu sehen, dies könne nicht losgelöst voneinander betrachtet werden.
Es kam zu keiner Beschlussfassung. Die Vorlage wird am 24.08.2022 im Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung erneut beraten.
Es besteht jedoch Konsens darüber, dass die Besetzung der Stellen, die nicht in der Anlage 6 aufgeführt sind, fortgeführt werden kann. Die Besetzungsfristen aus Anlage 5 sind hierbei zu beachten.
Beschlussvorschlag:
Der 1. Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2022 wird beschlossen.