Auszug - Antrag der AfD-Fraktion vom 16.05.2022 zum Thema: "Einrichtung einer Beratungsstelle für die Bürger bei Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 19.05.2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Bothe erläutert den Antrag. Die Krankenkassen hätten gemeldet, dass im vergangen Jahr rund 2,5 Mio. Impfschäden aufgetreten seien. Es handele sich bei der Zahl rein um die Kassenpatienten, Privatpatienten oder aufgetretene Impfschäden in Krankenhäusern seien dort nicht enthalten. Der Landrat sei ein Verfechter der Coronaimpfung und auch ein Vorkämpfer darin. Es gebe im Landkreis verschiedene Impfteams, die in der Sache mobil unterwegs seien. Die Medaille habe jedoch zwei Seiten. Wenn man aktiv für die Impfung werbe, müsse man auch die andere Seite derer sehen, die dadurch Schäden erlitten hätten. Der Landkreis habe angeregt, dass die Betroffenen sich an den Hausarzt oder das Gesundheitsamt wenden sollten. Hier werde dann Kontakt zum Land hergestellt, das für die Impfschäden hafte. Er könne nicht nachvollziehen, warum der Landkreis beispielsweise für andere Projekte Beratungsstellen einrichte, nicht aber für Menschen mit Impfschäden. Man wisse nicht, welche Ausmaße diese Impfschäden eigentlich beinhalteten und dies gelte es mit einer Beratungsstelle herauszufinden. Man wolle den Betroffenen damit helfen und dadurch auch eine höhere Akzeptanz erwirken. Dies stelle auch keine zusätzliche personelle Belastung dar, denn die Verwaltung habe dies in der Vergangenheit aus eigenen Resourcen auf die Beine gestellt und könne dies in diesem Fall auch wieder tun. Er bitte um Zustimmung.
KTA Walter stellt klar, dass die Verwaltung in ihrer Stellungnahme ganz klar zum Ausdruck gebracht habe, wie mit Impfnebenwirkungen umzugehen sei. Da sich die Bürgerinnen und Bürger mit diesen Nebenwirkungen bereits jetzt an das Gesundheitsamt wenden könnten, halte man diesen Antrag mit seinen provokativen Unterstellungen zum Thema Meldefristen für komplett unnötig. Man werde diesen ablehnen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen