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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2022 zur Vorlage 2022/167 zum Thema: "Verzicht auf fossile Energieträger" (im Stand der 1. Aktualisierung vom 30.06.2022)  

Sitzung des Ausschusses für Hochbau
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Hochbau Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.07.2022    
Zeit: 15:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
Zusatz: Die generelle Maskenpflicht ist aufgehoben. Dennoch wird weiterhin das Tragen einer Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) empfohlen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bitte schützen Sie sich selbst.
2022/199 Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2022 zur Vorlage 2022/167 zum Thema: "Verzicht auf fossile Energieträger" (im Stand der 1. Aktualisierung vom 30.06.2022)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:CDU-Fraktion
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Dubber erläutert den Änderungsantrag der CDU Fraktion vom 25.05.2022.

 

KTA Kamp ergänzt die Erläuterungen, die beiden Anträge würden sich ergänzen, eine Priorisierung möge durch die Verwaltung erfolgen, Schuldächer würden über ein entsprechendes Potenzial verfügen.

 

KTA Schmidt erklärt, dass für sie hier nicht die Kostenoptimierung im Fokus stehen sollte.

 

KTA Dubber hält bei diesem Thema eine Abwägung zwischen Kosten und Nutzen für erforderlich.

 

KTA Kamp merkt an, dass dieses Thema bereits durch „Cradle to Cradle“ und einer Richtlinie für nachhaltige Beschaffung abgedeckt sei.

 

FBL’in Welz betont, dass es sich um verschiedene Arbeitsaufträge handle. Die Richtlinie für nachhaltige Beschaffung und die Richtlinie für ökologische Bau- und Sanierungsstandards würden sicherlich Berührungspunkte haben, es bleiben trotzdem zwei separat voneinander zu erarbeitende Richtlinien.

 

KTA Dubber stimmt FBLin Welz zu und verdeutlicht, dass Beschaffung und Bau nicht das Gleiche seien.

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

1 Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig die Möglichkeit der Installation von Photovoltaikanlagen nicht nur auf den Gebäuden zu prüfen, bei denen Heizungs- sanierungen oder -erneuerungen vorzunehmen sind, sondern darüber hinaus auf allen Gebäuden, bei denen umfangreiche, substanzielle Sanierungsarbeiten oder statische Ertüchtigungen vorgenommen werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ökologische Standards für Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten, die über das momentane Mindestmaß hinausgehen. Die Wirtschaftlichkeit dieser ist, z.B. durch eine Lebenszyklusbetrachtung oder die angemessene Berücksichtigung der monetären, sowie nicht-monetären Aspekte (z.B. nachhaltige, ökologische, klimaverbessernde, CO2-minimierende Effekte), zu beachten.

 

3. Die Verwaltung soll die Ergebnisse des Kreistagsbeschlusses vom 12.09.2005 zur Vorlage 2005/020 zusammentragen und in einer der nächsten Ausschusssitzungen des Ausschusses für Hochbau vorstellen. Hierbei ist eine Einschätzung vorzunehmen, inwiefern der Beschluss unter Berücksichtigung einer möglichen Eigennutzung oder -installation von Photovoltaikanlagen noch zeitgemäß, um weitere kreiseigene Gebäude zu erweitern oder aufzuheben ist.
(„Der Landkreis Lüneburg stellt interessierten Betreibern bzw. Betreibergemeinschaften auf Nachfrage geeignete Dächer an den kreiseigenen Schulen für die Montage von Solarstromanlagen (Photovoltaik) zur Verfügung. Mit den Betreibern wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, in dem der Landkreis neben anderen Regelungen von allen Kosten und Risiken freigestellt wird. Die Betreiber verpflichten sich, auf eigene Kosten eine Informationstafel mit den relevanten Leistungsdaten für den Schulunterricht zu installieren und zusammen mit der Solarstromanlage in Betrieb zu nehmen. Mit den Betreibern der Solarstromanlagen wird daneben eine feste Ertragsbeteiligung in Höhe von jährlich 5,50 € / kWp Leistung vereinbart, die unmittelbar dem jeweiligen Schulbudget zufließt.“)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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