Auszug - Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg im Aufsichtsrat der Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Graff kündigt an, dass er dem Vorschlag nicht zustimmen könne, da die Verwaltung in Kooperation mit den größeren Parteien versuchen würde, die demokratischen Rechte der kleineren Parteien auszuhebeln. Hier würden nur 4 Vertreterinnen oder Vertreter für den Aufsichtsrat vorgeschlagen und dies grenze die kleineren Parteien aus. Seines Erachtens bestehe kein Problem darin, den Aufsichtsrat so zu besetzen, dass jede Partei auch vertreten sei. Es sei zudem Aufgabe des Kreistages, dies so zu entscheiden. Er beantrage daher, dass der Aufsichtsrat aus mindestens einem Vertreter / einer Vertreterin je Gruppe / je Fraktion bestehe.
EKR Krumböhmer stimmt zu, dass der Kreistag dies entscheiden könne. Im Moment handele es sich bei der GmbH jedoch noch um eine „Schubladen-GmbH“, die mittlerweile ins Handelsregister eingetragen worden sei. Der Gründungsakt beim Notar sei vollzogen, der Antrag für die Fähre sei gestellt. Wenn der Antrag für die Fähre nicht genehmigt werde, bleibe diese Gesellschaft vorerst auch eine „Schubladen–GmbH“. Es werde sich somit erst zukünftig zeigen, wie sich die GmbH entwickle und ob die Gremien entsprechend angepasst werden müssten. Sein Vorschlag sei daher, die Besetzung des Aufsichtsrates ersteinmal so zu belassen.
KTA Kamp pflichtet KTA Graff bei. Er könne seine Situation verstehen, aber die großen Parteien seien bespielsweise in den Arbeitsgruppen oder bei Fraktionsvorsitzendenrunden auch nicht proportional vertreten. Man sei bei der Besetzung nach den gesetzlichen Regelungen vorgegangen und habe sich an der Besetzungsstruktur der anderen Aufsichtsräte orientiert. Man tue gut daran, alle öffentlichen Gremien nach den gesetzlichen Regelungen zu besetzen, wie man es auch bisher getan habe und dies sei nun einmal nach Proportion. Alle anderen inoffiziellen Gremien könne man frei besetzen und damit sei man dann auch allen gerecht gerworden. Wenn nun die kleineren Parteien alle auf einen Sitz im Aufsichtsrat beständen, müssten die Sitze der größeren Parteien auch proportional angepasst werden. Dies ergebe im Enddefekt ein Gremium, dass von der Größe her nicht mehr handlungsfähig sei. Außerdem werde über die Sitzungen regelmäßig berichtet, damit es für alle eine Transparenz gebe.
KTA Schulz-Hendel sagt, dass man sich dahingehend mit den kleineren Parteien solidarisiere. Man habe daher auch die Sitzverteilung nach d’Hondt abgelehnt, da dies ganz klar eine Benachteiligung für kleinere Parteien darstelle. Er bedauere sehr, dass man mit der Ablehnung bei den anderen Parteien nicht durchgedrungen sei. Dennoch könne man mit der Änderung an Einzelvorlagen nichts an der Gesamtsituation verändern und müsse insofern mit der getroffenen Entscheidung leben.
KTA Graff entgegnet, dass ein größerer Aufsichtsrat keinesfalls gesetzeswidrig sei. Auch das Argument, dass alle Gremien immer nach diesem System besetzt worden seien, überzeuge ihn nicht. Er merke zudem an, dass der Aufsichtsrat mit einer Vertretung aus allen Parteien auch nicht größer sei, als die normalen Fachausschüsse.
Vors. Mertz verliest die vorgeschlagenen Benennungen.
KTA Gödecke stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Seines Erachtens habe KTA Graff einen Änderungsantrag gestellt, über den vorerst zu entscheiden sei.
KTA Graff bejaht dies und formuliert seinen Änderungsantrag (siehe TOP 5.1).
Vors. Mertz lässt erst über den Änderungsantrag und dann über den Ursprungsbeschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen