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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2021; Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss  

Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.08.2022    
Zeit: 15:00 - 16:05 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung Scharnebeck
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Raiffeisenstraße 7, 21379 Scharnebeck
2022/265 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2021; Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Spils ad Wilken erläutert anhand einer Präsentation, die den Ausschussmitgliedern als Handout verteilt wird, die Prüfungsergebnisse. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021, des Lageberichts sowie der Buchführungen hätten zu keinen Einwendungen geführt. Die Geschäftsführung sei ordnungsgemäß erfolgt und die Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität seien nicht zu beanstanden.

Der Eigenbetrieb sei nach wie vor wirtschaftlich geführt worden. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises habe dieses durch Prüfvermerk bestätigt.

Insbesondere aufgrund der aktuellen Inflation und damit einhergehenden Kostenentwicklungen müsse im Hinblick auf den stetigen Werteverzehr des Sachanlagevermögens gegengesteuert werden. Eine Erhöhung der Investitionsquote sei daher im Rahmen des für den Landkreis Möglichen erforderlich.

Die Tatsache, dass die Jahresüberschüsse seit einigen Jahren der nach der Eigenbetriebsverordnung vorgeschriebenen Erneuerungsrücklage zugeführt werden würden, trage diesem Umstand Rechnung.

Um auch weiterhin die Liquidität des Betriebs für Investitionsmaßnahmen zu erhöhen, schlage er auch in diesem Jahr vor, den Jahresüberschuss des Jahres 2021 der Erneuerungsrücklage zuzuführen.

BL Seegers ergänzt, dass die Erneuerungsrücklage in den letzten Wirtschaftsjahren jeweils zur Gegenfinanzierung von investiven Maßnahmen herangezogen werden musste.

Grds. stünden dem SBU als Eigenmittel nur die sogenannten verdienten Abschreibungen eines Jahres zur Verfügung. Diese würden jedoch neben bewilligten Fördermitteln nicht zur Finanzierung der investiven Maßnahmen ausreichen.

Abschließend weist er darauf hin, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann und Partner GmbH den Jahresabschluss 2022 im kommenden Jahr nicht mehr prüfen werde, da in Abstimmung mit dem RPA eine Rotation in der Wirtschaftsprüfung erforderlich werde. Er bedanke sich ausdrücklich bei Herrn Dr. Spils ad Wilken und seinem Team für die gute und konstruktive Zusammenarbeit der vergangenen Jahre.

 

 

 

Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2021 des Betriebs Straßenbau und unterhaltung werden ohne Einwendungen festgestellt,
  2. Die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2021 wird beschlossen,
  3. Der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 665.902,33 € wird gemäß § 12 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

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