Auszug - Zuschuss Elbfähre Tanja für Baggerarbeiten am Fähranleger Darchau
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
LR Böther berichtet, dass seitens der Gesellschaft und der Gemeinde Amt Neuhaus der Auftrag für das Ausbaggern der Elbe erteilt worden sei. Nach dem letzten interfraktionellen Gespräch am vergangenen Freitag habe es einen Antrag gegeben, dass der Landkreis sich an den Kosten beteiligen möge. Man habe dies bereits 2018 schon einmal gemacht. Im Hinblick darauf, dass man momentan die Umleitung über die anderen Elbquerungen finanziere, habe man für den angesetzten Zuschuss im Rahmen der Einsparungen für diesen Ersatzverkehr auch bereits eine Gegenfinanzierung. Er betone, dass man nicht Inhaber der Fährgerechtigkeit sei. Denn dies liege bei der Gemeinde Neu Darchau. Daher sei diese eigentlich auch grundsätzlich selbst dafür zuständig, dafür zu sorgen, dass die Fähre auch in Betrieb sei. Dennoch finde er, dass man es sich nicht zu einfach machen dürfe und an dieser Stelle dafür sorgen müsse, dass die Bürgerinnen und Bürger wieder schneller über die Elbe kämen.
KTA Wiebe teilt mit, dass er zustimme, dass man das Geld für die Gewährleistung des Fährbetriebes in die Hand nehme und sich beteilige, obwohl der Landkreis kein Inhaber sei. Schließlich wolle man auch viel Geld in die Hand nehmen, um eine Brücke zu bauen, da solle es an diesem vergleichsweise geringen Betrag nicht scheitern.
KTA von Nordheim weist darauf hin, dass die Gewährleistung des Fährbetriebes indirekt schon in die Zuständigkeit des Landkreises falle, da damit auch die Sicherstellung der Schülerbeförderung einhergehe, die auf jeden Fall in dessen Zuständigkeit liege.
KTA Graff erfragt wie man die im Beschlussvorschlag vorhandene Formulierung „angemessene Beteiligung“ in Bezug auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg auslege und wer denn entscheide, welche finanzielle Beteiligung als angemessen erachtet werde. Seines Erachtens solle sich der Landkreis Lüchow-Dannenberg in gleicher Höhe beteiligen.
LR Böther antwortet, dass man diese Formulierung lange diskutiert habe. Schlussendlich wolle man das Ausbaggern der Elbe nicht von der Höhe der Beteiligung abhängig machen und damit Gefahr laufen, dass dieses aufgrund dessen nicht stattfindet. Es sei zudem schon sehr deutlich, dass der Großteil der Nutzer dieser Fähre aus dem Landkreis Lüneburg kämen. Natürlich habe der Landkreis Lüchow-Dannenberg ebenfalls ein Interesse daran, das der Fährbetrieb aufrechterhalten bleibe. Man wolle den Landkreis dennoch nicht vor die Wahl stellen, dass er sich entweder zu gleichen Teilen beteilige oder nicht ausgebaggert werde. Wichtig sei die Akzeptanz, dass überhaupt eine finanzielle Beteiligung seitens des Landkreises Lüchow-Dannenberg stattfinde.
Beschluss:
Der Landkreis Lüneburg bezuschusst bis zu maximal 50 % der Gesamtkosten, welche für die Baggerarbeiten am Fähranleger in Darchau nötig sind, um den Fährverkehr wiederaufzunehmen. Der Zuschuss ist auf höchstens 25.000 € beschränkt und wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass sich auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg in angemessener Weise an den Gesamtkosten beteiligt. Der Anteil des Landkreises Lüneburg verringert sich entsprechend anteilig. Die genaue Höhe des Zuschusses wird erst mit der Einreichung der Abschlussrechnung endgültig bestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig