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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Festlegung der Vorranggebiete Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.09.2022    
Zeit: 15:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2022/295 Festlegung der Vorranggebiete Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung
   
 
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BORin Schlag, Ang Dierßen und Fr. Renner von der Planungsgruppe Umwelt tragen zum Thema vor.

KTA vermann fragt, wie groß die großen Vorranggebiete Windenergienutzung sind und empfiehlt eine Begrenzung der Flächengrößen nach oben für eine bessere Akzeptanz in der Bevölkerung. Des Weiteren möchte er wissen, ob die nicht verfügbare Fläche des Biosphärenreservats bei der Festlegung der Teilflächenziele für den Landkreis Lüneburg nicht berücksichtigt werden müsste.

BORin Schlag antwortet, dass die Flächengrößen in diesem Moment nicht vorliegen, aber nachgeliefert werdennnen, und dass davon auszugehen ist, dass bei der Festlegung der Teilflächenziele für die Landkreise durch das Land die unterschiedlichen örtlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.

KTA Meister chte wissen, ob es richtig ist, dass sich der Schutzabstand zu den Siedlungen von 900 Metern aus der doppelten Kipphöhe der Referenzanlage (400 m) und einem zusätzlichen Puffer von 500 Metern zusammensetzt, und wie sich das auf die Fläche auswirkt, wenn die Windenergieanlagen am Ende her als 200 Meter ausfallen. Außerdem möchte er wissen, ob, wenn im Biosphärenreservat nur kleinere Windenergieanlagen aufgestellt werden, sich dies nicht trotzdem lohnen könnte, hierfür entsprechende Flächen zu planen.

BORin Schlag antwortet auf die erste Frage, dass sich die Flächenzuschnitte nicht ändern und die Errichtung von größeren Anlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens abzuarbeiten ist.

Fr. Renner antwortet auf die zweite Frage, dass im Biosphärenreservat nur Anlagen im Gebietsteil A und nur mit einer Gesamthöhe bis 25 m zulässig sind, es sich also nicht um raumbedeutsame Anlagen handelt, und es somit für diese auch keine raumordnerische Handhabe gibt.

KTA Schmidt spricht sich für einen schnellstmöglichen Ausbau der Windenergie aus. Deshalb befürwortet ihre Fraktion auch den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Sie möchte jedoch wissen, warum Flächen kleiner 30 ha aus der Flächenkulisse gestrichen wurden. Sie sieht das Problem, dass große Flächen vor allem große Investoren anziehen, während kleinere Flächen eher kleine Investoren anziehen und für große nicht von Interesse sind. Für die Akzeptanz des Windenergieausbaus sieht sie daher eine kleinteiligere Herangehensweise, bei der auch die Bürger beteiligt werden, von Vorteil.

BORin Schlag erläutert, dass es um die Planung von Flächen r raumbedeutsame Windenergieanlagen geht, und dass bewusst darauf gesetzt wird, die Anlagen auf Konzentrationsflächen zu bündeln, um eine Verspargelung der Landschaft zu verhindern. Außerdem ist eine Höhenbegrenzung für Vorranggebiete Windenergienutzung zur Verhinderung sehr großer Windenergieanlagen nicht zielführend, da laut Oberer Landesplanungsbehörde diese Flächen nicht beim Teilflächenziel angerechnet werden dürfen.

LR Böther ergänzt, dass der Landkreis die tatsächliche Nutzung der Vorranggebiete Windenergienutzung nicht in der Hand hat. Grundsätzlich können in einem großen Vorranggebiet auch mehrere kleine Windparks realisiert werden.

KTA Bothe erkundigt sich, wie die Flächenkulisse entstanden ist und ob sich die Flächeneigentümer im Vorfeld an den Landkreis gewendet haben.

LRther erwidert, dass der Vortrag zum Planungsprozess für die Ermittlung der Vorranggebiete für Windenergienutzung deutlich gemacht hat, dass die Flächenkulisse der Vorranggebiete das Ergebnis von 8 Prüfschritten auf Grundlage ganz bestimmter Kriterien ist. Die Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle.

KTA Blumechte wissen, ob er damit richtigliegt, dass der Ansatz zur Prüfung der Umfassungswirkung von Windenergieanlagen nicht auf einer rechtlichen Vorgabe beruht, sondernr die Prüfung der Umfassungswirkung auf ein Gutachten zurückgegriffen wurde und ob dies ggf. ein Punkt ist, an dem zu einem späteren Zeitpunkt noch nachgeregelt werden könnte.

BORin Schlag bejaht dies und erklärt, dass es sich bei der Prüfung der Umfassungswirkung um ein planerisches Instrument handelt, bei dem es darum geht, eine mögliche Überbelastung von Ortslagen zu prüfen. Der Prüfschritt ist analog zum Prüfverfahren der Riegelbildung, welches in der 2. Änderungsfassung des RROP von 2016 angewendet wurde, zu verstehen. Hier hat sich nur die Vorgehensweise geändert.

Fr. Renner bestätigt dies und ergänzt, dass als Grundlage für die Prüfung der Umfassungswirkung ein Gutachten des Büros UmweltPlan aus Stralsund herangezogen wurde, welches sich allgemein etabliert hat und vielfach angewendet wird.

KTA Köhlbrandt bittet um eine Erläuterung des BegriffsInnenbereich“.

Fr. Renner antwortet, dass der Begriff „Innenbereich“ in den letzten Fachausschüssen tatsächlich explizit so nicht verwendet wurde, sich implizit aber in den Ausschlusskriterien zur Szenarienentwicklung wiederfindet. Sie verweist auf das Baugesetzbuch, in dem die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich vorgenommen wird und erläutert noch einmal den Unterschied. Sie ergänzt, dass für den Innenbereich ein höherer Schutz vorzunehmen ist als r Wohnen im Außenbereich.

KTA Meister fragt, ob die militärischen Belange schon in die Einzelfallprüfung eingeflossen sind.

BORin Schlag bejaht dies und erläutert, dass aus den Weißflächen zunächst Potentialflächen ermittelt wurden, die dem Landwirtschaftsministerium Niedersachsen zur Prüfung auf Hubschraubertiefflugkorridore vorgelegt wurden. Im weiteren Verlauf der Potentialflächenanalyse wurde die Bundeswehr um eine Stellungnahme hinsichtlich weiterer potentiell entgegenstehender militärischer Belange gebeten, welche in die Einzelfallprüfung mit eingeflossen ist.

AV KTA Walter fordert KTA Bothe auf, den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Beschlussvorschlag der Verwaltung vorzutragen

KTA Bothe stellt den Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 7.9.2022 zur Beschlussvorlage Nr. 2022/295 zum Thema „Festlegung der Vorranggebiete Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung“ vor.

KTA Köhlbrandt spricht sich aufgrund der eindeutigen Beschlüsse der letzten Sitzungen des Fachausschusses Raumordnung gegen den Änderungsantrag der AfD-Fraktion aus. Da auch im weiteren Verlauf des Verfahrens die Möglichkeit besteht, die weichen Tabukriterien anzupassen, plädiert er dafür, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Er bittet darum, die Präsentation des Landkreises ins Protokoll aufzunehmen.

KTA Blume erinnert daran, dass der Landkreis Lüneburg gerade dabei ist, das gesamte Regionale Raumordnungsprogramm neu aufzustellen, und dass das Thema Windenergie hierin nur einen Teilbereich einnimmt. Es sind also noch dicke Bretter zu bohren. Und es ist wichtig, schnell voranzukommen. Er plädiert dafür, mit den internen Arbeiten schnell in die öffentliche Beteiligung zu gehen. Der Schritt muss absehbar gegangen werden, um weitere Informationen aus der Bevölkerung zu bekommen, die dann in die weitere Planung einfließen können. Er spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung als vorläufigen Zwischenstand für die öffentliche Beteiligung aus, mit dem Wissen, dass die Flächenkulisse zur Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung mit einem Gesamtflächenanteil von 4,6 % der Landkreisfläche nicht in Stein gemeißelt ist. Mit Bezug auf den Änderungsantrag der AfD sagt KTA Blume, dass er es nicht für zielführendlt, nur maximal 2 % der Landkreisfläche für Windenergie zu planen, da absehbar ist, dass noch Flächenanteile wegfallen und der Landkreis Lüneburg bei Nichterreichen der Teilflächenziele wieder von vorne anfangen muss. Er hofft auf eine umfangreiche Beteiligung und ruft dazu auf, kritisch hinzusehen. Er ist sich sicher, dass dann auch der 2. Entwurf nochmal einer Beteiligung zugänglich gemacht wird.

KTA Kamp stimmt den Ausführungen von KTA Blume zu. Er hat die Änderung der 2. Fassung des RROP 2016 mitgemacht und kann aus Erfahrung sagen, dass sich an der Flächenkulisse noch etwas ändern wird. Damals ist man mit 2 % in die Beteiligung gegangen und mit 0,6 % rausgekommen. Bei einem Gesamtflächenanteil von 4,6 % wird es also nicht bleiben. Er ist sich bewusst, dass Windenergieanlagen eine Belastung r die Bürgerinnen und Bürger darstellen können. Er kennt dies aus Dahlenburg. Um die Herausforderung der Energiewende zu meistern, bedarf es einer fachlichen Abwägung zwischen den Zielen der Energiewende und den Schutzbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Es ist deutlich geworden, dass die Öffnung des Waldes ausschlaggebend ist für die Generierung weiterer und größerer Flächen. Es werden noch einige Kriterien angepasst werden müssen. Wichtig ist jetzt eine öffentliche Beteiligung, in den Samtgemeinden, Gemeinden, Räten und der Bevölkerung. Der Landkreis hat hierzu eine gute Vorlage geschaffen, und daran muss weitergearbeitet werden. Auch wenn es sich am Ende nicht vermeidensst, dass einzelne Bürger stärker belastet werden, bedarf es einer schnellen Energiewende, weshalb er für den Beschlussvorschlag der Verwaltung plädiert.

KTA Bothe lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab und bittet darum, dies entsprechend im Protokoll aufzunehmen. Er vertritt die Ansicht, dass der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut wird und dass mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung Flächen zementiert werden, die sich nicht wieder ändern lassen.

KTA Meister unterstützt den Beschlussvorschlag der Verwaltung inhaltlich, möchte aber wissen, was seitens der Verwaltung hinsichtlich der Beteiligung geplant ist.

BORin Schlag ndigt an, dass r den Beschluss der öffentlichen Auslegung der Neuaufstellung RROP ein Sonderausschuss in der 50. KW geplant ist.

LRther hrt weiter aus, dass den Hauptverwaltungsbeamten das Thema Windenergieplanung bereits am 6.9.2022 vorgestellt wurde. Die Samtgemeinden sind also über den Planungsstand in Kenntnis gesetzt. Für Anfang nächsten Jahres ist eine öffentliche Beteiligung geplant. Wichtige Informationen werden in diesem Zusammenhang auf die Internetseite des Landkreises gestellt werden. Er kann sich darüber hinaus vorstellen, in der Presse eine Serie zu starten oder mit Interviews über die Windenergieplanung zu informieren. Gleichzeitig möchte er davor warnen, eine Erwartungshaltung zu schüren. Für die Ermittlung der Flächenkulisse für Vorranggebiete Windenergienutzung wurden Kriterien angelegt, die gut begründet sein müssen, damit das RROP nicht durch die Gerichte ausgehebelt werden kann.

BORin Schlag ergänzt, dass es für die Politik ab Mitte November 4 Wochen Lesezeit für die erste Entwurfsfassung geben wird. Der Entwurf wird der Politik digital zur Verfügung gestellt. Im Anschluss daran erfolgt die öffentliche Beteiligung. Der Landkreis hat hierfür einen Dienst eingekauft, der die Unterlagen zum RROP digital zur Verfügung stellen wird, auf denen die Bürgerinnen und Bürger digital ihre Anmerkungen machen können.

Gemäß den Regularien wird zunächst über den weitergehenden Beschlussvorschlag abgestimmt. Der Ausschuss spricht sich bei 2 Enthaltungen einstimmig dafür aus.

 

Beschluss:

 

Die Flächenkulisse 3 (siehe Anlage 6) zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung auf Basis des „Wald-Szenarios“ mit einem modifizierten, vergrößerten Mindestabstand zu Siedlungsbereichen des Innenbereichs von 900 m sowie einer weitergehenden Optimierung besonders großflächiger Potentialflächen(-cluster) zum Schutz von Mensch, Ortslagen und Landschaftsbild, mit einem Gesamtflächenanteil von 4,6 % der Landkreisfläche, wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 220907_FA RO_Präsentation_Vorranggebiete Wind (14518 KB)      

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