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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg  

Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Schule und Bildung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 13.09.2022    
Zeit: 15:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: VHS REGION Lüneburg
Ort: Haagestraße 4, 21335 Lüneburg
Zusatz: Raum 304/308
2022/301 Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Borchers, Stefan
Federführend:Mobilität Beteiligt:Bildung und Kultur
Bearbeiter/-in: Kaatz, Richard  Verwaltungsleitung
Produkte:12.1.2. Mobilität
 19.27. 241-000 Schülerbeförderung
 30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

FDL 45 Sebastian Heilmann berichtet anhand der beigefügten Power Point Präsentation über die möglichen Änderungen im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung.

 

Anschließend erfragt KTA Moritz Meister, ob die Überlegungen des 49,00 EUR-Tickets eingeflossen seien. Herr Heilmann antwortet, dass aktuell nur die Möglichkeit besteht, Regelungen hinsichtlich des Jugendtickets zu berücksichtigen.

Herr Marco Sievers als Elternvertreter begrüßt die Neuerungen, würde sich aber wünschen, dass die 2 km Grenze kulanter ausgelegt wird. Er berichtet zudem, dass der Stadt- und Kreiselternrat die Verkehrswege der Kinder an der Grundschule Häcklingen erfragt hat und eine Auswertung erfolgt ist. Die daraus abgeleiteten Forderungen wurden an die Verwaltung gesandt. Eine Auslegung der 2km-Grenze anders zu handhaben ist nicht möglich. Bei einer kulant ausgelegten Regelung hätte die Verwaltung die Schwierigkeit gerecht abzugrenzen, wann das Kind noch in der Grenze wohnt und wann nicht.

Zudem wünschen sich, laut Herrn Marco Sievers, die Eltern, dass auch die Kinder der Nachmittagsbetreuung die Möglichkeit bekommen sollten, mit dem Bus nach Hause zu kommen. Hier wird seitens der Verwaltung jedoch darauf verwiesen, dass es sich nicht um Unterricht handele. Mit der Bereitstellung von Bussen an offenen Ganztagsschulen ist der Landkreis bereits über seine Verpflichtung hinausgegangen.

KTA Martin Gödecke bemängelt, dass in der neuen Satzung keine Einzelfallentscheidungen mehr möglich sind. Dies ist nicht korrekt, es handelt sich um „Soll-Vorschriften“. Danach sind Einzelfallentscheidungen möglich auch wenn sie nicht explizit benannt werden.

KTA Maik Peyko spricht sich dafür aus, dass die 2 km Grenze für Grundschüler unbedingt beibehalten werden sollte. Bewegung sei für die Kinder wichtig und diene der Prävention.

KTA Batja Schädel fragt an, ob das Jugendticket monatlich 30 EUR koste und wie viel Personal bei Einführung eingespart werden nnte. Herr Heilmann antwortet, dass es sich um eine halbe Stelle handle, die dann andere Aufgaben im Fachdienst übernehmen könne.

 

Über die finale Satzungsänderung soll im nächsten Ausschuss berichtet werden.

 

Beschluss:

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-09-13_PPP_Satzung_Schuelerbefoerderung (153 KB)      

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