Auszug - Haushaltsplan 2023/Fachdienste 40,41 und 42
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Wortprotokoll Beschluss |
Fachdienstleiterin Sachse, Fachdienstleiter Gronholz, Fachgebietsleiter Zobel, Fachgebietsleiter Meyer und Fachdienstleiter Bretthauer erläutern nacheinander die Haushaltsplanentwürfe für die Fachdienste Ordnung (41), Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (40) und Straßenverkehr (42).
Auf Nachfrage von KTA Aden-Meyer berichtet Fachdienstleiter Gronholz, dass der Schweinezuchtbetrieb in Ellringen regelmäßig durch das Veterinäramt kontrolliert wird. Es seien keine tierschutzrelevanten Verstöße festgestellt worden. Der geplante Erweiterungsbau des Betriebes werde in die Kontrollen einbezogen, wenn er in Betrieb genommen worden ist.
KTA Gros nimmt Bezug auf Jagdangelegenheiten und fragt nach dem Prozedere hinsichtlich der Genehmigung von Abschussplänen.
Fachgebietsleiter Zobel erläutert, dass die Abschusspläne an das jeweilige Jagdrevier angepasst werden und unter anderem der Zustand des Waldes und Verbissschäden eine Rolle spielen. Zudem werden die Abschussergebnisse der letzten fünf Jahre zugrunde gelegt. Der Jagdbeirat werde bei der Genehmigung der Abschusspläne beteiligt.
Fachgebietsleiter Zobel erläutert auf Nachfrage von KTA Hövermann weiter, dass invasive Arten verstärkt bejagt werden. Der Landkreis Lüneburg gewähre Zuschüsse an die Wasserverbände für die Bejagung von Nutrias, da sich diese gerne an Gewässern aufhalten und Deiche und Uferböschungen beschädigen.
Fachgebietsleiter Meyer und EKR Krumböhmer berichten ausführlich über einen notwendigen Anbieterwechsel der Einsatzleitsoftware sowie der Software für den Telefon- und Funkverkehr der Einsatzleitstelle. Aufgrund bestimmter Anforderungen der Polizei an die Telefon- und Funktechnik ist eine Erneuerung für alle polizeilichen und kooperativen Leitstellen in Niedersachsen geplant. Die Beschaffung werde über das Land organisiert. Der Landkreis Lüneburg wolle sich jedoch nicht daran beteiligen, da der Kostenverteilungsschlüssel zu Ungunsten des Landkreises ausfalle und der Landkreis sich durch den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit nicht unerheblichen Summen binden würde. Es haben bereits Verhandlungen mit den Krankenkassen stattgefunden. Die Krankenkassen seien jedoch nicht bereit, sich an den Kosten zu beteiligen. Die vorhandene Software könne noch bis 2026/2027 eingesetzt werden. Bis dahin habe man Zeit eine andere Lösung zu finden.
In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, ob die Einsatzleitstelle in der vorhandenen Form langfristig zukunftsfähig sein werde oder ob durch eine andere Organisationsstruktur Synergieeffekte erzielt werden könnten.
KTA Mertz bittet darum, dass die Verwaltung das Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses mit Zahlen, Daten und Fakten noch einmal erörtert.
Fachdienstleiterin Sachse weist darauf hin, dass es bei dem Produkt Katastrophenschutz auf Seite 147 im Haushaltsplanentwurf im Ansatz 2023 zu einem Druckfehler gekommen ist. Die Ansätze zu Punkt 2 und Punkt 15 seien versehentlich 6-stellig dargestellt worden, obwohl es sich tatsächlich um 5-stellige Beträge handele. Die Beträge werden entsprechend korrigiert.
KTA Schmidt fragt, vor welchem Hintergrund der Ansatz für die Sicherstellung der Energieversorgung im Gasnotstand für 2023 nicht mehr veranschlagt worden ist.
Fachdienstleiterin Sachse erläutert, dass die Situation sich etwas geändert habe. Es werde nicht davon ausgegangen, dass der Ansatz benötigt werde. Da die Mittel in 2022 nicht verbraucht worden sind, werden diese als Haushaltsausgaberest in 2023 übertragen.
Auf Nachfrage von KTA Schröder-Ehlers stellt Fachdienstleiterin Sachse dar, dass im Falle eines Stromausfalls ein Notfallplan vorliege. Dieser konnte jedoch aufgrund von Personalmangel zunächst nur in den Grundzügen erstellt werden und ist noch nicht voll ausgearbeitet. Sobald die Stelle der Fachgebietsleitung im Bereich Katastrophenschutz zum 01.04.2023 wieder besetzt sei, werde dies fortgeführt.