Auszug - Haushaltsplan 2023 / Fachdienst 35 - Gebäudewirtschaft
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anhand der dem Protokoll beigefügten Präsentation werden die Produktziele, der Produktergebnisplan, die Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungsansätze sowie die geplanten Investitionsmaßnahmen ausführlich von FDL Beyer vorgestellt.
Detailliert geht FDL Beyer auf die Haushaltsanmeldungen zu den Bewirtschaftungsaufwendungen 2023 in den Bereichen Strom, Wärme und Reinigung ein.
Die Strom- und Wärmekosten wurden unter Berücksichtigung einer möglichen Aufhebung von vertraglichen Preisbindungen im Energiebereich kalkuliert.
Die Erhöhung des Ansatzes für die Reinigung um 10% sei mit der Steigerung des Mindestlohns im Reinigungsgewerbe zu begründen, welche gemäß bestehenden Reinigungsverträgen von den Reinigungsfirmen in Teilen an den Auftraggeber Landkreis Lüneburg weitergegeben werden könne.
Es besteht seitens der Ausschussmitglieder Einigkeit darüber, die Bewirtschaftungsansätze knapp zu kalkulieren.
Eine Neukalkulation der Ansätze wird von FDL Beyer spätestens zu den Haushaltsberatungen im Kreistag zugesichert.
Auch die im Nachtragshaushalt 2022 eingestellten Erhöhungen der Strom- und Wärmekosten würden, so FDL Beyer, in diesem Zusammenhang neu kalkuliert.
Zu einer möglichen Ausweitung der Eigenreinigung, über die bisherigen Standorte IGS Embsen, FöS Knieberg und OBS Dahlenburg hinaus, merkt FDL Beyer an, dass dies nur mit zusätzlichem Verwaltungspersonal z.B. für die Objektbetreuung einhergehen könne und verweist auf den Erfahrungsbericht zur Eigenreinigung aus dem Jahr 2014, vorgestellt in der AFP-Sitzung am 11.06.2014, welcher diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist.
Nach umfassenden Ausführungen zum Bauunterhaltungsansatz erläutert FDL Beyer Einzelheiten zu den geplanten Investitionsmaßnahmen insgesamt und im Speziellen den Wiederaufbau der IGS Embsen, das Sanierungsprogramm an den Berufsbildenden Schulen und die Baupreissteigerungen der LKH Arena.
Berücksichtigung fänden in den geplanten Investitionsmaßnahmen, soweit möglich, die Installation von PV-Anlagen, die Errichtung von Gründächern und der Einbau von RLT-Anlagen.
Gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.11.2022 sollen PV-Anlagen auf allen geeigeneten Dachflächen kreiseigener Gebäude installiert werden. Für die Umsetzung sollen die für Maßnahmen zur Beteiligung am Förderprogramm des Bundes für die „Förderung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“ geplanten und noch verfügbaren Haushaltsmittel von 2,0 Mio. € umgewidmet werden. FDL Beyer weist darauf hin, dass in Folge andere Investitionsmaßnahmen vorerst gekürzt werden müssten.
Laut der beiliegenden Präsentation schlägt er für die erforderliche Kürzung die Ansätze
3500.14.01: Schulen allgemein; Umsetzung Inklusion - 100.000 €
3500.15.01: SZ Oedeme; Sporthallensanierung - 400.000 €
3500.09.18: BBS I, II, III; Sanierungsprogramm - 1.500.000 €
vor.
Eine Übersicht bereits installierter PV-Anlagen ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Die vorstehenden Kürzungsvorschläge der Verwaltung werden vom Ausschuss für Hochbau bei einer Enthaltung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erfahrungsbericht AFP (79 KB) | ||||
2 | 2022-06-27_Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Gebäuden (8 KB) |