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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI vom 25.01.2022 zur 5. Änderungssatzung der Betriebssatzung vom 28.12.2001 für den Eigenbetrieb SBU (Im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 14.11.2022)  

Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 29.11.2022    
Zeit: 15:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung Scharnebeck
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Raiffeisenstraße 7, 21379 Scharnebeck
2022/047 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI vom 25.01.2022 zur 5. Änderungssatzung der Betriebssatzung vom 28.12.2001 für den Eigenbetrieb SBU (Im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 14.11.2022)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Findeis, LeaKruse-Runge, PetraBösehans, ArneBÜNDNIS 90/DIE GRÜNENGruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BL Seegers fasst die bisherigen Diskussionsergebnisse zu dieser Thematik zusammen und hebt nochmals hervor, dass dem SBU in der Betriebssatzung die gesetzlichen Pflichtaufgaben eines Straßenbaulastträgers für die kreiseigene Infrastruktur übertragen worden seien.

Wie dem entsprechenden § 2 Abs. 1 der Betriebssatzung zu entnehmen sei, seien im Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmung die Belange der Verkehrssicherheit von primärer Bedeutung.

Die mit dem Antrag angestrebte Erweiterung der zentralen Aufgaben des SBU würde bedeuten, dass der Landkreis die zusätzlichen finanziellen Mittel für die erforderlichen zusätzlichen Ressourcen in Form von Personal, Räumen, Fahrzeugen und Gerätschaften durch Erhöhung der jährlichen Zuweisung an den SBU erbringen müsste. Hierbei sei nach ersten Einschätzungen von einem deutlich sechsstelligen Betrag auszugehen.

KTA Kruse-Runge und KTA Gros geben zu bedenken, dass ihrer Ansicht nach noch nicht über den Antrag entschieden werden könne, da die erwähnten zusätzlichen Mehrbelastungen bislang nicht verifiziert worden seien. Um abschließend einen Beschluss fassen zu können, sei fundiertes Zahlenmaterial notwendig.

Landrat Böther weist darauf hin, dass es bei der beantragten Aufgabenerweiterung mit entsprechender Verankerung in der Betriebssatzung zunächst um eine grundsätzliche Ausrichtung des SBU gehe. Sofern dieses beschlossen werde, würden seitens der Verwaltung die erforderlichen Kostenansätze verifiziert werden und in die Haushaltsberatungen mit einfließen.

KTA Köhlbrandt betont, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde und es solle auch in der heutigen Sitzung eine Entscheidung getroffen werden. Es würden ausreichend Mittel für gezielte Nachpflanzungen von Straßenbäumen zur Verfügung gestellt werden. Primäre Aufgabe des SBU sei es, die kreiseigene Infrastruktur in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und dafür erforderliche Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten durchzuführen oder aber Aus- bzw. Neubauten zu realisieren.

Wie bei der Diskussion zum Wirtschaftsplan 2023 deutlich geworden sei, stelle diese Aufgabe schon in Anbetracht von Kostensteigerungen und geringerer finanzieller Ausstattung eine enorme Herausforderung zukünftiger Jahre dar.

KTA Hövermann pflichtet dem bei und weist darauf hin, dass bereits durch die sehr erfolgreiche EPS-Bekämpfung ein hoher Beitrag zur Pflege des Straßenbegleitgrüns geleistet werde.

KTA Gödecke sieht die zentrale Aufgabe des SBU ebenfalls nach wie vor darin, die kreiseigene Infrastruktur für die Nutzer in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die beantragte Aufgabenerweiterung stehe damit nicht im Einklang.

 

Beschluss:

 

Der Betriebs- und Straßenbauausschuss empfiehlt dem Kreistag, dass die Betriebssatzung des Straßen- und Betriebsunternehmen des Landkreises Lüneburg im § 2 zum Gegenstand des Eigenbetriebs wie folgt geändert wird:

in Paragraph § 2, Absatz (1) wird ergänzt:
Zu den zentralen Aufgaben des Eigenbetriebs zählen des Weiteren die Neupflanzung und Pflege von Straßenbegleitgrün. Dazu gehören der Straßenbaumbestand und alle anderen zum Verkehrsweg gehörenden Gehölzpflanzungen und Grünflächen.

 

Abstimmungsergebnis: abgelehnt mit 9:4 Stimmen

 

 

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