Auszug - Wirtschaftsplan 2023 für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
BL Seegers erläutert anhand der Beschlussvorlage die Ansätze des Wirtschaftsplanes 2023 und geht dabei auf signifikante Veränderungen gegenüber der diesjährigen Planung bzw. unterjährigen Entwicklung ein. Darüber hinaus geht er auf das Investitionsprogramm und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ein.
Hervorzuheben sei, dass die Zuweisung des Landkreises auf dem in diesem Jahr um 150.000 € gekürzten Ansatz verbleibe. Dieser werde jedoch noch, wie auch in den Vorjahren, um den verringerten Zinsaufwand für das Innere Darlehen in Höhe von 74.000 € reduziert.
In Verbindung mit den z.T. drastischen Kostensteigerungen werde eine Reduzierung des Umfangs an möglichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unumgänglich sein. Hier müssten ca. 140.000 € weniger als im aktuellen Wirtschaftsjahr kalkuliert werden.
Die Personalkosten seien lt. der Kostenkalkulation des Personalservice um ca. 56.000 € aufgrund von Tarifsteigerungen höher zu veranschlagen.
Die Budgets für Treibstoff und Energieversorgung müssten entsprechend der allgemeinen Kostensteigerungen ebenfalls angepasst werden.
Das Investitionsprogramm für das Jahr 2023 sei sehr ambitioniert. Von den insgesamt für bauliche Anlagen veranschlagten Mitteln in Höhe von 6.240.000 €, entfielen ca. 3.000.000 € auf den Ausbau von Radwegen entsprechend der beschlossenen Prioritätenliste.
Diese Maßnahmen würden mit einer 75 %-Förderung aus NGVFG-Mitteln bezuschusst werden.
Landrat Böther ergänzt, dass der Landkreis weitere 400.000 € als Investitionszuschuss für den Ausbau der Radwege zur Verfügung stellen wolle. Ein entsprechender Haushaltsansatz sei im aktuellen Haushaltsentwurf vorgesehen.
Zur Gegenfinanzierung der geplanten Maßnahmen müsste aber auch wieder, so BL Seegers weiter, wie in den Vorjahren, eine Entnahme aus der sogenannten Erneuerungsrücklage erfolgen. Hierbei handele es sich um liquide Mittel, die gem. der Eigenbetriebsverordnung aus den erwirtschafteten Jahresüberschüssen als Erneuerungsrücklage zu bilden seien und für investive Maßnahmen zur technischen Erneuerung des Betriebs heranzuziehen seien. Konkret seien für 2023 Mittel in Höhe von 634.300 € als Entnahme kalkuliert worden.
Im Hinblick auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2026 sei hervorzuheben, dass in Anbetracht des finanziellen Volumens für die geplanten Maßnahmen die zu erwartenden Fördermittel und die zur Verfügung stehenden Eigenmittel des SBU inkl. der Mittel aus der Erneuerungsrücklage voraussichtlich nicht zur Finanzierung ausreichen würden. Der SBU sei daher voraussichtlich auf Investitionszuschüsse des Landkreises oder aber auf Kreditaufnahmen angewiesen, sofern Maßnahmen nicht verschoben werden sollen.
Auf Nachfrage des KTA Hövermann, ob hinsichtlich des Radwegausbaus an der K 36 eine gemeinsame Ausschreibung mit der Hansestadt denkbar sei, da diese den Radweg von Oedeme an die K 36 im nächsten Jahr ausbauen wolle, erklärt Bereichsleiter Tippe, dass dieses durchaus möglich sei. Eine entsprechende Abstimmung mit der Hansestadt habe aber bislang noch nicht stattgefunden.
KTA Gros betont, er vermisse im Stellenplan den Ansatz einer Fachkraft für Baumpflege, um die Straßenbäume an den Kreisstraßen sachgerecht zu pflegen.
BL Seegers erklärt hierzu, dass aufgrund der in den vergangenen Jahren geführten Diskussionen sowie den Beschlusslagen kein Bedarf für entsprechendes Fachpersonal festgestellt worden sei.
KTA Gödecke stellt im Hinblick auf die beabsichtigte Einrichtung einer zweiten Bauwartstelle die Frage, ob der Bauwart tatsächlich täglich zur Betreuung der Baumaßnahmen vor Ort sei oder aber, ob die Tätigkeit z.T. auch vom Schreibtisch wahrgenommen werde.
BL Seegers erklärt, dass der Bauwart immer vor Ort sei, um die jeweiligen Baumaßnahmen zu betreuen und im engen Austausch mit der Bauleitung des Auftragsnehmers stehe. Der Bauwart kontrolliere u.a. auch die verbauten Massen, was für die spätere Kostentransparenz wichtig sei.
In den Wintermonaten seien die Kollegen voll in den Winterdienstplan integriert.
Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2023 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung