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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten und Beschluss zur 1. öffentlichen Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 13.12.2022    
Zeit: 15:00 - 16:38 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2022/423 Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten und Beschluss zur 1. öffentlichen Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

LR Böther leitet zum Thema ein und erwähnt in diesem Zusammenhang, dass nach mehreren Jahren intensiver Arbeit nun ein 1. Entwurf des neuen RROP vorliegt, das in den nächsten Jahren die Entwicklung des Landkreis Lüneburg steuern soll.

Die Verwaltung trägt zu den wesentlichen Inhalten des 1. Entwurfs der Neuaufstellung des RROP und zum Beteiligungsverfahren vor. Frau Renner vom Planungsbüro Planungsgruppe Umwelt trägt zum Umweltbericht vor.

Stellv. AV KTA Prof. Dr. Bonin erklärt, dass für die Abgabe von Stellungnahmen die umfangreichen und detaillierten Unterlagen eine gute Grundlage bieten.

KTA Blume dankt der Verwaltung für die Mühe. Nachdem 5 Jahre an der Neuaufstellung des RROP gearbeitet wurde, wird es nun Zeit, mit dem ersten Entwurf in die Öffentlichkeit zu gehen. Es ist ganz wichtig, dass die Öffentlichkeit und diejenigen, die an das RROP gebunden sind, einen Blick in das RROP werfen, um eine Rückmeldung geben zu können. Angesichts der erforderlichen Zeit zum Durchlesen des Entwurfs des RROP unterstützt er die verlängerte Auslegung. Die Politik ist gewillt, die Stellungnahmen ernsthaft zu prüfen und zu berücksichtigen. Es wird noch einige Änderungen geben. So wird die Vorranggebietskulisse Windenergienutzung mit 4,6 % der Landkreisfläche sicherlich nicht abschließend sein. Hier ist ein erneutes Anfassen und Zuschneiden der Gebietskulisse absehbar. Daher wird sicher noch ein 2. Entwurf tig sein.

KTA Prange dankt der Verwaltung und allen Beteiligten für die intensive Arbeit. Er schließt sich dem Vorredner an, dass es wichtig ist, mit dem Prozess zum Ende zu kommen. In Bezug auf die Vorranggebiete Windenergienutzung ist es wichtig, am Ende auf das erforderliche Teilflächenziel zu kommen, das dem Landkreis zugewiesen wird. Hier bestehen im Laufe des Prozesses noch Anpassungsmöglichkeiten.

KTA Schmidt warnt davor, nicht von der Realität überholt zu werden. So verweist der 1. Entwurf des RROP auf das Demographiegutachten von 2018. Seitdem hat sich einiges getan. Deshalb ist es wichtig, die Planungen abzuschließen.

KTA Gros sagt, dass es an der Zeit ist, die Bürgerinnen und Bürger einzubinden. Er weist darauf hin, dass es im RROP nicht allein um das Thema Wind geht, sondern dass auch andere wichtige Themen wie Boden, Wasserhaushalt und Flächenverbrauch behandelt werden.

KTA Dziuba-Busch dankt der Verwaltung und fragt in Bezug auf Elektroleitungen, ob das RROP auch die im Zuge des Windenergieausbaus erforderlichen Stromleitungen mit bedenkt.

Ang´e Dr. Panebianco antwortet, dass im Entwurf die Bestandsleitungen festgelegt sind. Für auszubauende Leitungen besteht keine Planungsbefugnis.

KTA Meister chte wissen, ob die Festlegungen zur Siedlungsentwicklung im RROP mit dem Ziel des Bundes, den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag zu begrenzen, und dem 4-ha-Ziel des Landes Niedersachsen vereinbar ist. Für den Landkreis Lüneburg hat er einen Wert von 0,113 ha errechnet. Wird mit den Festlegungen zur Siedlungsentwicklung dieser Rahmen eingehalten?

Ang´e Dr. Panebianco erklärt, dass diese Thematik bereits vor längerer Zeit im Ausschuss thematisiert wurde. Sie ist der Meinung, dass das Ziel im Landkreis Lüneburg erreicht wird, äert sich diesbezüglich jedoch unter Vorbehalt.

[Nachtrag der Verwaltung: Bei einer einwohnerbezogenen Umrechnung des Niedersächsischen Flächensparziels liegt der Zielwert für den Landkreis Lüneburg bei 0,092 ha/d, bei einer flächenbezogenen Umrechnung bei 0,112 ha/d. Die Summe aller Flächenkontingente gemäß 1. Entwurf des RROP nach aktuellem Stand der Einstufung der Ortsteile (W-Standorte) beträgt 0,0817 ha/d. Zu beachten ist dabei, dass die Flächensparziele auf Bundes- und Landesebene nicht auf die wohnbauliche Entwicklung beschränkt sind, sondern auch eine Flächeninanspruchnahme für Gewerbe und Infrastruktur beinhalten.]

KTA Blume fragt, wie die Einwände rein verwaltungstechnisch bearbeitet werden sollen.

KR´in Vossers antwortet, dass es hierfür die technische Unterstützung durch die Beteiligungsplattform BO.PLUS gibt, was die Arbeit erleichtern wird. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, zusätzlich fachliche Unterstützung einzukaufen. Ziel ist eine gige Bearbeitung der Stellungnahmen.

KTA Wiesner hat mehrere Kritikpunkte am Entwurf des RROP, auf die er nicht im Einzelnen eingehen möchte. Hervorheben möchte er die Frage des Rückbaus von Anlagen, sofern sich der Windkraftausbau als negativ erweist. Zudem weist er auf die Problematik des Vogelschlags durch die Windenergienutzung hin und fragt, ob dies in der Planung berücksichtigt wurde. Außerdem möchte er wissen, ob der Landkreis Überlegungen zur Energiespeicherung angestellt hat. Als Beispiel nennt er die Wasserstoffbatterie.

KR´in Vossers antwortet, dass die Entwicklung der Energiespeicherung nicht im Rahmen des Neuaufstellungsprozesses geregelt werden kann. Sie spielt sicherlich beim Bau von Windkraftanlagen eine Rolle und wird hier von den Betreibern zunehmend auch mitgedacht. Das Thema Vogelschlag ist im Zusammenhang mit dem Artenschutz bei den einzelnen Gebietsprüfungen berücksichtigt worden und wird sicherlich nochmal infolge der Stellungnahmen bearbeitet werden.

Herr Kraetzschmer von der Planungsgruppe Umwelt ergänzt zum Thema Wasserstoff, dass es derzeit eine dynamische technische und rechtliche Entwicklung gibt. Es wird im Dezember eine erneute Anpassung des Wind-an-Land-Gesetzes (WaLG) geben. Hier wird es auch um die Speicherung von Energie aus Wasserstoff gehen. Dies kann jedoch nicht vom Landkreis gesteuert werden, sondern ist Aufgabe des Bundes. Ein Rückbau von Windkraftanlagen wird im Rahmen der Genehmigung geregelt.

KTA Hövermann fragt, wie der Beginn des Beteiligungsverfahrens bekannt gegeben wird, und möchte wissen, wie sich die erwähnte dynamische Gesetzgebung auf das RROP auswirkt.

Ang´e Leineweber antwortet auf die erste Frage, dass der Beginn des Beteiligungsverfahrens über das Amtsblatt, die Landeszeitung und die Internetseite des Landkreises bekannt gegeben wird.

KTA vermann empfiehlt darüber hinaus einen Aushang in den Gemeinden.

Stellv. AV KTA Prof. Dr. Bonin ergänzt, dass der Landkreis sehr aktiv in den Sozialen Medien ist und eine Bekanntmachung auch über diese Kanäle laufen kann. Er stimmt KTA Hövermann zu, dass ein Aushang in den Gemeinden erfolgen sollte.

KR´in Vossers antwortet auf die zweite Frage von KTA Hövermann, dass es eine Anpassungspflicht in Bezug auf Änderungen im LROP gibt. Änderungen in der Gesetzgebung werden im Aufstellungsverfahren des RROP frühzeitig mitgedacht.

KTA Blume kommt auf die Vorranggebiete Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung zu sprechen. Er versteht die Überleitungsvorschrift des § 245e BauGB so, dass Planungen mit Ausschlusswirkung nur noch befristet bis Ende 2027 gelten und möchte wissen, ob es vom Land Niedersachsen Handreichungen gibt, wie künftig mit der Planung mit Ausschlusswirkung zu verfahren ist und wie es nach 2027 weitergeht.

Ang Dierßen antwortet, dass es durch das WaLG tatsächlich einen Paradigmenwechsel weg von der Planung mit Ausschlusswirkung hin zur Positivplanung gibt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Planungen mit Ausschlusswirkung künftig nicht mehr möglich sein werden. Hier bleibt auch abzuwarten, was die Änderungen des Raumordnungsgesetzes (ROG) ergeben werden. Der Hintergedanke der Verwaltung ist eine Ausschlusswirkung mit Wirkung für die Bauleitplanung.

Herr Kraetzschmer ergänzt, dass, wenn der Landkreis seine Teilflächenziele erreicht hat und das RROP wirksam ist, die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich entfällt. Außerhalb der Vorranggebietsflächen wird es dann sehr schwierig, Einzelgenehmigungen für Windenergieanlagen zu bekommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung zusätzliche Gebiete für Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten Windenergienutzung ausweisen.

KTA Blume stimmt Herrn Kraetzschmer zu, hat Ang Dierßen aber so verstanden, dass den Gemeinden durch die Planung mit Ausschlusswirkung die Möglichkeit genommen werden soll, weitere Flächen zu entwickeln.

Stellv. AV KTA Prof. Dr. Bonin sagt, dass diese Frage heute nicht geklärt werden kann, dass dieser Punkt jedoch auch kein Hindernis für einen Beschluss darstellen sollte.

KTA Mues begrüßt es, in die Beteiligung zu gehen und bittet darum, das Programm BO.PLUS an die Wand zu projizieren, damit die Anwesenden es schon einmal sehen können.

KTA Gros bittet die Verwaltung, dem Ausschuss Ausführungsvorschriften o.ä. zur Windenergie zur Verfügung zu stellen, sofern diese veröffentlicht werden.

Stellv. AV KTA Prof. Dr. Bonin fragt nach Wortmeldungen aus dem Publikum.

Frau Christiane Kause aus Eichdorf fragt, was passiert, wenn nach der Beteiligung weiterhin mehr als 4% der Landkreisfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen.

LR Böther antwortet, dass derzeit noch nicht klar ist, welchen Flächenbeitrag der Landkreis für den Windenergieausbau zu leisten hat. Es besteht aber die Möglichkeit, Kriterien nochmal anzupassen, wenn am Ende deutlich mehr Fläche für die Windenergie zur Verfügung steht, als vom Land gefordert. Und es ist davon auszugehen, dass das dann auch erfolgen wird.

Frau Kause sagt, dass das Landesraumordnungsprogramm (LROP) vorsieht, dass Flächen extra für Repoweringmaßnahmen ausgewiesen werden müssen. Sie weist darauf hin, dass neben dem bestehenden Vorranggebiet Windenergienutzung in Köstorf weitere raumbedeutsame Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten bestehen, die ggf. repowert werden sollen. Sind im Raum Dahlenburg zusätzliche Repoweringflächen gemäß der LROP-Vorgabe ausgewiesen worden oder würden diese zu den im RROP-Entwurf dargestellten Flächen noch dazukommen?

Herr Kraetzschmer antwortet, dass es im Raum Dahlenburg ausreichend Vorranggebietsflächen gibt, die für ein Repowering genutzt werden können. Es müssen nicht noch zusätzliche Flächen ausschließlich für das Repowering ausgewiesen werden.

Frau Kause sagt, dass einige Vorranggebiete Windenergienutzung zum Teil in großflächigen Waldstandorten wie dem Ellringer Forst oder einem Teilgebiet der Göhrde an der Landkreisgrenze festgelegt wurden. Das LROP gibt gemäß Kapitel 4.2.1 Ziffer 02 Satz 9 vor, zunächst Waldflächen in Anspruch zu nehmen, die technisch vorbelastet oder schwach mit Nährstoffen versorgt sind. Sie möchte wissen, inwieweit dies im RROP berücksichtigt wurde.

Herr Kraetzschmer antwortet, dass es im Landkreis Lüneburg kaum technisch vorbelastete Waldflächen gibt. Zudem befinden sich im gesamten Landkreis allgemein eher ertragsarme Waldstandorte.

Frau Kause fragt, ob, wenn am Ende ausreichend Fläche r die Windenergienutzung übrigbleibt, dann die Möglichkeit besteht, Flächen aus den Naturparken herauszunehmen?

Herr Kraetzschmer sagt, dass dies nach dem Beteiligungsverfahren zu prüfen sein wird. Erst wenn das Teilflächenziel für den Landkreis Lüneburg bekannt ist, wird klar sein, wieviel Spielraum besteht.

Frau Kause fragt, warum mit einer Referenzanlage von 200 m geplant wurde, wenn die Anlagen schon längst höher sind.

Herr Kraetzschmer antwortet, dass dies den aktuellen Anlagenhöhen im Landkreis entspricht.

Stellv. AV KTA Prof. Dr. Bonin erklärt, dass Einwände schriftlich im Rahmen der Stellungnahme vorgetragen werden können. Sie werden dann entsprechend abgewogen.

KTA Wiesner chte wissen, ob Vertikalachser wie sie in Frankreich verwendet werden, im Landkreis Lüneburg in der Planung sind.

Stellv. AV KTA Prof. Dr. Bonin erwidert, dass die Raumordnung nicht über Fragen der technischen Ausgestaltung von Windenergieanlagen entscheidet.

Herr Neufeld aus der Samtgemeinde Ostheide fragt, wie der allgemeine Wohnungsneubaubedarf r die Flächenkontingente ermittelt wurde. Außerdem fragt er, wann frühestens damit zu rechnen ist, dass der 1.Entwurf des RROP zur Auslegung kommt.

Ang´e Panebianco antwortet, dass der Wohnungsneubaubedarf auf der Prognose der NBank beruht, die alle zwei Jahre veröffentlicht wird. Die Auslegung des 1. Entwurfs wird frühestens im Februar 2023 erfolgen.

Stellv. AV KTA Prof. Dr. Bonin leitet über zur Beschlussvorlage und schlägt vor, den Begriff „ermächtigen“ durch „beauftragen“ zu ersetzen. Weil sich die Vorlagen 1 und 2 gegenseitig bedingen, möchte er beide Vorlagen gemeinsam beschließen.

LR ther entscheidet, dass das Wort ermächtigt durch beauftragt ersetzt wird.

Der Ausschuss stimmt den Beschlussvorschlägen einstimmig zu.

 

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) durch die öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten gemäß § 3 Abs. 1 NROG einzuleiten.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das förmliche Beteiligungsverfahren zum RROP - 1. Entwurf nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 NROG durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 221213_FA_Raumordnung_Präsentation_RROP_final (10502 KB)      

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