Auszug - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 02.02.2023 zur Einrichtung des Härtefallfonds
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Wortprotokoll Beschluss |
KVORin Hobro antwortet auf die Frage, dass die Vereinbarung mit dem Land noch nicht geschlossen worden sei. Dieser Schritt befinde sich gerade in der Vorbereitung. Der Landkreis habe vom Land erst den Entwurf und nun die Vereinbarung erhalten, so dass diese demnächst abgeschlossen werden könne. Jobcenter und Arbeitsagentur seien darüber informiert worden. Es sei aber dennoch vom Land vorgesehen, dass die Energieversorger auf den Landkreis zukommen müssten, um den Härtefallfond zu beantragen und nicht die Menschen selbst, die diesen benötigen. Im Vorfeld müsse eine Beratung der Betroffenen durch den Energieversorger über die vorhandenen Optionen stattfinden. Wenn keine dieser Optionen greife, müsse der Energieversorger an den Landkreis herantreten. Da es viele Energieversorger gebe und der Landkreis nicht wisse, wer über welchen Versorger seine Energie beziehe, werde der Landkreis nicht selbst auf die Versorger zugehen. Der Landkreis wisse bisher nur von der Avacon, dass diese sich nicht an dem Härtefallfond beteiligen werde. Ansonsten habe die Verwaltung bisher noch keinerlei Anfragen eines anderen Energieversorgers verzeichnen können. Im Gegenzug gab es aber auch noch keinerlei Anfragen von Betroffenen, die Energieschulden hätten, ob sie an dem Härtefallfond teilhaben können.