Auszug - Strukturgutachten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Kamp berichtet, dass heute über einen bedeutenden Antrag im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung des ÖPNV abgestimmt werde. Hinter dem allgemein gehaltenen Titel verberge sich aber jede Menge Zukunft. Der Landkreis Lüneburg wolle den ÖPNV neu aufstellen. Dies bedeute jedoch nicht nur eine Neuaufstellung im Verkehrswesen, sondern auch die Verkehrswende, mit der der Klimaschutz maßgeblich vorangetrieben werde. Bisher habe der Landkreis kaum Einfluss auf die Ausgestaltung des ÖPNV gehabt. Er habe bisher nur über Verträge und den Nahverkehrsplan Steuerungsmöglichkeiten gehabt. Diese Instrumente seien aber relativ starr. Trotz deutlicher Verbesserung des Nahverkehrsplans und damit einhergehenden hohen Investitionskosten waren die abschließenden Ergebnisse am Ende nicht zufriedenstellend. Es gab keine weiteren Steuerungsmöglichkeiten. Der Verkehrssektor sei sehr dynamisch, dies sei spürbar. Klimaneutrale Antriebe, neue flexible Bedienerformen und digitale Informations- und Buchungsplattformen würden durch autonomes Fahren ergänzt. Dies seien alles Maßnahmen, die in unserem Versorgungsgebiet bisher noch nicht angekommen seien. Der Landkreis reagiere nun, indem er eine aktive Rolle übernehme. Er bedanke sich bei allen Anwesenden, da dies ein Projekt gewesen sei, das sehr einvernehmlich und fachlich hinterlegt beschlossen wurde. Es sei eine wirklich schwierige Materie, die vieler Fraktionssitzungen bedurften. Der Weg sei ein herausfordernder, insbesondere weil zum 01.01.2026 eine neue Struktur aufgebaut werden müsse. Hierzu werde nicht nur eine neue Geschäftsführung in der neu gegründeten Mobilitätsgesellschaft eingestellt, sondern es werde zukünftig in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsplanern und dem Fachdienst Mobilität eine Menge zu bewältigen sein. Als externe Beratung wurde die Firma Ernst & Young beauftragt. Diese habe bisher gute Beratungsarbeit geleistet und solle den Transformationsprozess nach Möglichkeit auch weiterhin unterstützen. Hinzu käme noch die Besetzung der Stelle einer dritten Kreisrätin / eines dritten Kreisrates. Dies sei auch eine maßgebliche Steuerung des Landkreises in der Mobilitätsgesellschaft. Er sei überzeugt, dass dieses Team aus MOIN, dem Geschäftsführer, der Verwaltung, dem dritten Kreisrat und der Politik eine gute und schlagkräftige Gemeinschaft darstelle. Seine Fraktion werde diesen Prozess konstruktiv unterstützen. Einen schlagkräftigen ÖPNV aufzubauen werde eines der wichtigsten Projekte der nächsten 5 bis 10 Jahre sein. Seine Fraktion sei dabei und wünsche allen Beteiligten daher viel Erfolg dabei.
KTA Dubber teilt mit, dass der heute zu fassende Beschluss mit der nüchtern klingenden Überschrift einer der bedeutendsten sei, die der Kreistag je beschlossen habe. Der Busverkehr werde ab 2026 in landkreiseigene Hände genommen, da alle Beteiligten nicht mehr nur finanzieren, kritisieren und reagieren wollen. Alle Beteiligten wollen vielmehr zukünftig gestalten. Dieser Beschluss habe eine lange Vorgeschichte. Bereits 2016 wurde seitens der Fraktionen die Überlegung angestrebt, ob es nicht sinnvoll sei, den ÖPNV in eigene Hände zu übernehmen. Seither war diese Überlegung immer präsent, die Position und die Verantwortung des Landkreises dahingehend zu stärken. Dies sei in vielen Fachgesprächen oder auch Anträgen in der Vergangenheit auch immer wieder thematisiert worden. Hinzu käme auch, dass sich die Rahmenbedingungen und die lokalen Befindlichkeiten für den ÖPNV seit 2016 drastisch verändert hätten. Mit viel Vorarbeit der Verwaltung und langen Sitzungen in Arbeitsgruppen sei es schlussendlich gelungen, dass heute eine entsprechende Beschlussempfehlung vorliege. Spätestens seit dem 49-Euro-Ticket sei ein staatlich bezuschusstes Unternehmen, dass aber auf eigenes Risiko Busverkehr für die Kommune betreibe, ein Fall für die Geschichtsbücher. Daher liege es nahe, diese Aufgabe seitens des Landkreises selbst zu erledigen. Er neige grundsätzlich nicht dazu der Ansicht zu sein, dass die Verwaltung alles besser und kostengünstiger könne, als die private Wirtschaft. Hinzugekommen sei aber eine wachsende Unzufriedenheit in der Kreispolitik mit dem langjährigen Partner. Manchmal sei es bei langjährigen Partnerschaften so, dass sich die Wege aufgrund dieser Unstimmigkeiten trennen. Eine Monopolstellung sei zudem keine wirklich gute Motivation eingespielte Abläufe in Frage zu stellen und durch fehlende finanzielle Anreize die Zahl der Kunden zu erhöhen. Die Verwaltung und Politik verfügen über die erforderlichen Daten, um zukünftig eine Steuerung vorzunehmen und flexibel auf Bedarfe und Entwicklungen reagieren zu können. Auch für den Klimaschutz sei dies heute ein guter und ein wichtiger Schritt. Wenn der ÖPNV eine wirkliche Alternative zum eigenen Auto werden solle, dann werde sich zukünftig noch so einiges ändern müssen. Dies seien Änderungen, die er sich in der jetzigen Struktur nur sehr schwer vorstellen könne. Die Möglichkeiten und das Werkzeug dafür habe der Landkreis Lüneburg ab 2026. Die Beteiligten werden sich, was die Qualität des ÖPNV und den Fortschritt des Klimaschutzes betreffe, an diesem Kreistagsbeschluss messen lassen müssen. Darüber hinaus sollten sich alle Beteiligten im Klaren darüber sein, dass die Umsetzung bis zum 01.01.2026 eine große Herausforderung darstelle. Hiermit würden erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen gebunden, die unter Umständen an anderer Stelle fehlen werden. Zusätzlich stehe die Verwaltung noch unter einigem Zeitdruck. Dennoch sei er zuversichtlich, dass der Landkreis dies bewerkstelligt bekomme. Er sei fest davon überzeugt, dass heute eine mutiger und zukunftsweisender Beschluss gefasst werde. Seit 2020 sei endgültig klar, dass eine grundsätzliche Neustrukturierung des ÖPNV dringend erforderlich sei. Dies sei ein Konsens gewesen, der die intensive Arbeit zum Strukturgutachten begleitet habe und der sich in der heutigen Abstimmung sowie auch bei der weiteren Umsetzung hoffentlich widerspiegeln werde. Hier zeige sich der Erfolg der gemeinsamen Zusammenarbeit, wenn alle Beteiligten für die Menschen im Landkreis etwas bewegen wollen. Dies sei eine gute Grundlage, um das gemeinsame Ziel zu erreichen. Er bedanke sich daher im Namen der CDU-Fraktion bei Landrat Böther für die Vorarbeit der Verwaltung und spreche ihm die uneingeschränkte Unterstützung für diesen Weg aus.
KTA Bothe führt aus, dass er es begrüße, wenn sich der Landkreis auf den Weg mache den ÖPNV im eigenen Gebiet zu verbessern. Auch vor dem Hintergrund, dass es in den letzten Jahren eine gewisse Kampagne gegen die KVG gegeben habe. Dadurch habe sich das Klima im Miteinander verschlechtert. Ob der Landkreis im Endeffekt besser sei, werde sich zukünftig noch herausstellen. Der Landkreis habe sich zumindest bereits mit teuren Gutachten auf den Weg gemacht und werde heute eine weitere kostspielige Begleitung dazu beauftragen. Die Messlatte sei hoch. Wenn sich der Landkreis auf den Weg begebe so etwas umzusetzen, dann müsse das Ergebnis am Ende auch besser ausfallen, als es zum jetzigen Zeitpunkt der Fall sei. Er wolle noch ein paar Worte zum Thema Mobilitätswende sagen. Dieser Begriff sei ein politischer Wille, der nicht automatisch passiere, sondern dem Bürger aufgezwungen werde. Ob es im ländlichen Raum zu so einer Mobilitätswende komme, bleibe offen. Die meisten Menschen würden weiterhin auf das Auto angewiesen sein. Ein dermaßen großes Angebot im ländlichen Bereich anzubieten, damit die Menschen ihr Auto stehenließen, sei schwierig und auf Dauer auch nicht finanzierbar. Zu den erneuerbaren Energien bezüglich der Antriebsform von Bussen, sei es Elektromobilität oder Wasserstoff, könne er nur sagen, dass diese bisher alle gescheitert seien. Er wage zu bezweifeln, dass dies auf Dauer gesehen besser werde. Dies sei ein langer, teurer Weg mit einem noch offenen Ergebnis. Dennoch sei noch zu sagen, dass die Vergabepraxis in diesem Bereich doch viele Fragen aufwerfe. Es möge ja sein, dass das benannte Unternehmen das geeignetste in diesem Bereich sei. Dennoch sollte bei der Vergabe nicht nur nach Preisen geschaut werden. Die Strukturen könnten so vorgeben werden, dass der Anbieter auch eine große Chance habe, die Vergabe am Ende auch zu gewinnen. Seine Gruppe werde sich heute enthalten, da diese mit der Vergabepraxis seitens des Landkreises nicht einverstanden sei.
KTA Glodzei schildert, dass mit dem heutigen Beschluss der erste Meilenstein eines sehr ambitionierten Vorhabens erreicht werde, auch wenn dies dem Titel nicht auf den ersten Blick zu entnehmen sei. Der Landkreis nehme damit den ÖPNV ab 2026 in die eigenen Hände. Er bedanke sich auf diesem Wege beim Fachdienst Mobilität und der Verwaltung dafür, dass die Beteiligten hier zuversichtlich sein könnten, die folgenden Meilensteine im vorgegebenen Zeitplan zu erreichen. Dazu sei einiges an Vorarbeit notwendig gewesen. Für die MOIN wurde bereits ein vielversprechender Geschäftsführer eingestellt, der Herrn Krumböhmer als Interimsgeschäftsführer ab dem kommenden Sommer ablösen werde. Sowohl der Mobilitätsausschuss, als auch die Gesellschaft werde diesen bei der Umsetzung der Vorgaben für die MOIN nach Kräften unterstützen. Denn es sei sehr wichtig, dass das Vorhaben gelinge und auch gut werde. Die notwendigen Schritte zur Verkehrswende und zur Klimaneutralität sollen hierdurch gegangen werden. Dies sei unter den bisherigen Gegebenheiten schwierig gewesen. Mit der MOIN und seinen vertraglichen Regelungen werde dem Landkreis eine flexiblere Einwirkung auf die Leistungserbringung der Gesellschaft ermöglicht. Dadurch bestehe die Möglichkeit den Nahverkehr im Landkreis viel besser zu gestalten und zu entwickeln. Es könne künftig viel schneller reagiert werden, wenn Bund und Land Fördermittel bereitstellen um die dabei helfen, das bestmögliche Verkehrsangebot für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis bereitzustellen. Damit könne ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um den Klimakollaps vielleicht doch noch abzuwenden. Die gesamte „Aufbruchsstimmung“ rund um die MOIN tue gut und solle daher für eine gute Weiterentwicklung genutzt werden. Sein Slogan für die nächsten Jahre sei „Moderner Nahverkehr mit Rückenwind“. Er wünsche sich, dass weiterhin ambitioniert daran gearbeitet werde. Bei einer Betrachtung der Fortschreibung des derzeitigen Nahverkehrsplanes könne festgestellt werden, dass die Ziele gar nicht so richtig fortgeschrieben werden. Die Formulierung gleiche doch sehr der Formulierung des letzten Nachverkehrsplans. Der Landkreis strebe den weltbesten Nahverkehr an, der je existiert habe, damit die Beteiligten ihren Nachkommen die gleiche liebenswerte Welt hinterlassen können, die diese selbst haben genießen dürfen. Er verstehe, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVG sich im Umbruch befänden, aber aufgrund der Lage des Arbeitsmarktes müsse sich niemand derzeit Sorgen machen. Vielleicht werde ja auch die KVG eine der Auftragnehmerinnen der neuen Gesellschaft. Er gehe zudem davon aus, dass die MOIN die zu beschäftigenden Fahrerinnen und Fahrer tariflich gut vergüten werde. Er stimme zu.
KTA Bilgenroth bemängelt, dass die Verwaltung in der Vorlage unter Punkt 6 nicht angegeben habe, dass die externe Begleitung auch Kosten verursache. Diese Begleitung koste schließlich 624.000 Euro netto. Er habe den Eindruck, dass hier versucht werde, dies einfach unterzuschieben.
EKR Krumböhmer weist KTA Bilgenroth darauf hin, dass er sich in einer öffentlichen Sitzung befinde und es nicht rechtmäßig sei über nichtöffentliche Details zu sprechen.
KTA Bilgenroth bedankt sich für den Hinweis. Er führe lediglich das aus, was er gelesen habe. Seines Erachtens werde hier ein vergaberechtlicher Trick angewandt. Eigentlich sei eine solche Leistung europaweit auszuschreiben. Dies biete den Vorteil, dass der Landkreis unter anderem einen Preisvergleich habe und den besten Preis erzielen könne. Dies sei für den Landkreis und damit dem Steuerzahler nicht ganz unerheblich. Dies unterbleibe hier leider. Die Firma, die mit der Erstellung des Strukturgutachtens beauftragt worden sei, habe zudem einen Bedarf für die juristische externe Begleitung ermittelt. Er vermute, dass dieselbe Firma auch die Kosten für den Bedarf habe schätzen lassen. Zudem befürchte er, dass sich der Landkreis daraufhin vergaberechtlich dahingehend beraten lassen habe, dass dieser nicht ausschreibe, sondern diese Firma direkt beauftrage. Diese habe vorgeschlagen, dass die Verwaltung einen Trick anwende, um das Vergaberecht zu umgehen. Hierzu veröffentliche der Landkreis im Amtsblatt der EU eine sogenannte „Ex-ante -Transparentbekanntmachung“, was eine „Vorabbekanntmachung“ bedeute. Dort sei dann europaweit veröffentlicht worden, dass der Landkreis die besagte Firma mit der Begleitung beauftragen werde und dass dies 624.000 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer kosten werde. Er kritisiere diese Vorgehensweise, da der Landkreis damit nicht im Wettbewerb agiere und sich dadurch angreifbar mache. Die Begründung, dass bis zum 01.01.2026 die neue Verkehrsgesellschaft zum Laufen gebracht haben müsse, finde er spannend. Diesen Zeitdruck habe sich der Landkreis durch die Kündigung der alten Verträge selbst geschaffen. Die zweite Begründung für die Nichtausschreibung sei, dass aufgrund des Ukrainekrieges keine weiteren Angebote hätten eingeholt werden können. Auch diese Begründung mache den Landkreis angreifbar und sei in seinen Augen nicht haltbar. Er hoffe, dass der Landkreis in Anbetracht der benannten Kosten einen Festpreis mit der besagten Firma aushandeln werde. Mit der Enthaltung wolle seine Gruppe ausdrücken, dass der Landkreis vergaberechtlich besser werden müsse.
KTA Dubber kritisiert die Worte des KTA Bilgenroth. Diesen Redebeitrag könne so nicht ohne weiteres stehen gelassen werden. Er stelle klar, dass hier gar nichts untergeschoben werde. Für Vergaben sei der Kreisausschuss zuständig und dieser habe sich selbstverständlich sehr eingehend mit der Thematik befasst. Diese Vergabe sei dort auch einstimmig so beschlossen worden. Zudem habe der Landkreis die Vergabe bei der unabhängigen Vergabestelle prüfen lassen und um ihr Votum gebeten. Die Vergabe sei von der Vergabestelle als zulässig bestätigt worden. Es sei ja nicht das erste Mal, dass eine Kommune sich auf den Weg mache, um eine Gesellschaft auf die Beine zu stellen. Da in den meisten Fällen das benötigte Fach-Knowhow nicht vorhanden sei, sei es auch nicht außergewöhnlich, dass dieses eingekauft werde. Zudem sei es eine gängige Methode, die im Übrigen auch am sparsamsten sei, um nicht jeden Schritt neu auszuschreiben. Es sei am effektivsten, sich von einem Anbieter Schritt für Schritt begleiten zu lassen. Zudem wurden bereits ein besonderes Fach-Knowhow und ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Dies sei auch der Grund, warum dies vom Kreisausschuss einstimmig abgesegnet wurde. Er empfehle, sich erst einmal entsprechend zu informieren, bevor solche Dinge behauptet werden.
LR Böther teilt mit, dass er den Eindruck habe, dass bisher eine gute Aufbruchsstimmung herrsche, wie KTA Glodzei bereits treffend beschrieben habe. Zu den Worten des KTA Bilgenroth wolle er sagen, dass sich der Landkreis hier in einem rechtmäßigen Vergabeverfahren befinde. Dies sei mit der Vergabestelle auch so abgestimmt worden. Die Zahl, die im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden sei, sei eine Zahl zur Orientierung der anderen Mitbewerber, die sich ggf. bewerben wollten. Die Verhandlung schließe sich dem erst an. Es sei noch keine Vergabe erfolgt. Somit sei die zu beschließende Vorlage richtig formuliert und der Landkreis befinde sich damit zu keiner Zeit in einem Bereich, der nicht zulässig sei. Dies wolle er noch einmal unmissverständlich klarstellen. Er betone, dass er den Behauptungen des KTA Bilgenroth eindeutig widerspreche. Nichtsdestotrotz sei er sich sicher, dass der Landkreis in den kommenden drei Jahren das verwirklichen werde, was sich die vergangenen zwei Jahre vorgenommen wurde. Es wurde intensivst an den Grundlagen gearbeitet und für ihn als Leiter sei es wichtig zu wissen, dass das Haus dahinterstehe. Es wurde sich viel vorgenommen, aber dahinter würden auch entsprechende Ziele stehen. Der Landkreis wolle die Mobilitätswende gestalten und dazu gehöre auch die Energiewende. Beide Themen seien eng miteinander verknüpft. Der Landkreis Lüneburg sei nicht der einzige Landkreis, der die Thematik wieder in die eigenen Hände nehme. Beispiele seien der Landkreis Parchim oder der Landkreis Lüchow-Dannenberg, in denen die jeweiligen Landkreise Gesellschafter der örtlichen Verkehrsgesellschaft seien. Dies sei ein wichtiger Schritt um die Gestaltungshoheit zu gewinnen. Der ÖPNV werde zukünftig ein ganz anderer werden, als in der Vergangenheit. Dies zeige der Auftakt des 49-Euro-Tickets deutlich, mit dem Menschen durch ganz Deutschland fahren könnten. Der Landkreis werde mit dem Angebot nachziehen müssen, nur darüber bekomme der Landkreis die Menschen dazu, den ÖPNV auch zu nutzen. Es sei ihm ein wichtiges Anliegen, dieses Projekt gemeinsam voranzubringen. Er sei sehr zuversichtlich, dass mit dieser Motivation und der mitwirkenden Mannschaft das gemeinsame Ziel auch erreicht werden könne. Er begrüße dieses Projekt und sei sich sicher, dass alle Beteiligten am 01.01.2026 nicht am Ende seien, sondern zunächst die Basis gelegt haben. Auf diese Basis könne dann in den darauffolgenden Jahren aufgebaut werden. Die Gesellschaft werde daher in diesem Sektor viel mehr Menschen benötigen, als es bisher der Fall gewesen sei. Daher wurde im Aufsichtsrat beschlossen, dass der öffentliche Tarif angewandt werden solle . Damit sei die Gesellschaft wettbewerbsfähig. Er freue sich über eine große Unterstützung und auf viele weichenstellende Entscheidungen. Dies sei ein ganz wichtiger Schritt für den Landkreis Lüneburg.
KTA Gödecke teilt mit, dass er auf die Redebeiträge seiner Vorredner kurz eingehen wolle. Vorab teile er mit, dass seine Gruppe dem Beschlussvorschlag zustimme. In den vorherigen Beiträgen seien Worte gefallen wie „schlagkräftiger ÖPNV“, „in die eigenen Hände nehmen“ oder „alles müsse besser werden“. Der ursprüngliche Beweggrund sei aber ein anderer gewesen. Die Beteiligten haben unter anderem Busse gewollt, die auch tatsächlich fahren. Es sei gut so, dass das Thema in die eigenen Hände genommen werde. Dennoch käme eine Sache viel zu kurz und das sei die CO2-Neuträlität der Busse, die unbedingt erreicht werden müsse. Die Grüne-Fraktion habe sich dafür ausgesprochen, dass die bestmögliche Antriebsart ausgewählt werde. Wenn nun jedoch die neue Fähre betrachtet werde, die mit einem Biomethangasantrieb versehen werden soll, sei dies nicht die bestmögliche Wahl. Für ihn sei es am wichtigsten, dass der Anspruch an die CO2-Neutralität ganz oben angesiedelt werde. Es sei wichtig, dass vorab berechnet werde, wieviel Strom oder wieviel Wasserstoff zukünftig im ÖPNV benötigt werde. Ansonsten könne es sein, dass nicht genügend Ressourcen zur Verfügung stehen werden. Zudem müsse dann auch ehrlich hinterfragt werden, wo die benötigte Energie herkommen solle und diese dann auch selbst erzeugen. Seines Erachtens müsse ein größeres Augenmerk auf diese Thematik gelegt werden. Die CO2-Neutralität für den neuen ÖPNV sollte daher vertraglich verankert werden.
KTA Bothe stellt klar, dass er die Thematik sowohl im Mobilitätsausschuss, als auch bei der Klausurtagung am Wochenende bereits angesprochen habe. Das Miteinander in den Redebeiträgen kritisiere er sehr, denn schließlich dürfe jeder seine Meinung äußern, für die er demokratisch gewählt worden sei.
KTA Burkhardt bittet an dieser Stelle darum, dass dann bei den Redebeiträgen auch darauf geachtet werden möge, dass zum Thema gesprochen werde. Das Thema sei hier das Strukturgutachten und kein „Rundumschlag“ dazu.
- Das Strukturgutachten in der anliegenden Fassung vom 08.02.2023 (Anlage 1) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Landkreis Lüneburg entscheidet sich für das Modell 2 „Verkehrsmanagementgesellschaft mit Subunternehmerverträgen“. Die Funktion der Verkehrsmanagementgesellschaft soll durch die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg (MOIN GmbH) übernommen werden. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB ist eine Direktvergabe an die MOIN GmbH beabsichtigt. Ziel ist, die vertragliche und genehmigungsrechtliche Situation zum 01.01.2026 zu vereinheitlichen und aufeinander abzustimmen.
- Der Landrat wird beauftragt, den anliegenden Meilensteinplan (Anlage 2) umzusetzen, insbesondere
a) Vorbereitung einer Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) durch den Landkreis Lüneburg an die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg (MOIN GmbH)
b) Vorbereitung eines Antrags für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen
c) Festlegung der Aufgabenverteilung zwischen Landkreisverwaltung und MOIN GmbH
- Die MOIN GmbH wird beauftragt, die auf sie entfallenden Aufgaben aus dem Meilensteinplan umzusetzen, insbesondere
- Vorbereitung der Vergabe von Subunternehmeraufträgen
- Beantragung von Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Aufbau der personellen Ressourcen und Herstellung der Arbeitsfähigkeit
- Die MOIN GmbH wird beauftragt, die öffentliche Förderung für
a) zehn
b) batterieelektrische
c) Kleinbusse
d) für den Einsatz als Rufbus/ASM
e) beim Land Niedersachsen
f) zum 31.05.2023
zu beantragen.
6. Zur Begleitung der Umsetzung des Strukturgutachtens und des Meilensteinplans sowie für die Projektsteuerung beauftragt der Landkreis Lüneburg eine externe Begleitung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 4 Enthaltungen