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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Richtlinie: Bürgerbusfonds für den Landkreis Lüneburg   

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 10.05.2023    
Zeit: 15:00 - 16:01 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2023/126 Richtlinie: Bürgerbusfonds für den Landkreis Lüneburg ( im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 31.05.2023)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Heilmann, Sebastian  Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz
Produkte:12.1.2. Mobilität
 30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

LR Böther berichtet, dass man im Zuge der Haushaltskonsolidierung zu unterschiedlichen Themen beraten habe. Unter anderem sei ein Thema die Gewährung der Bürgerbuszuschüsse gewesen. Dazu habe man eine entsprechende Richtlinie entworfen, die sich an bestimmen Kriterien orentiere, die man auch im Strukturentwicklungsfonds verankert habe. Dort sei berücksichtigt, dass insbesondere die finanzschwachen Gemeinden unterstützt werden sollten. Diese Richtlinie habe es vorher nicht gegeben. Sie biete bestimmte Anreize, wenn man bspw. E-Fahrzeuge anschaffe oder Carsharing anbiete. Sie beinhalte auch eine entsprechende Eigenbeteiligung der Gemeinde, wenn der Landkreis eine Förderung einbringe. Dennoch wolle man sich hauptsächlich auf die Gemeinden konzentrieren, die finanziell schlechter dastehen, um die Förderung auch zielentsprechend platzieren zu können. Dies sei in der Richtlinie so abgebildet und man werde zukünftige Anträge nach dieser Richtlinie bescheiden. Voraussetzung sei natürlich, dass der Kreistag diesem Vorschlag folgen könne.

 

KTA Schmidt teilt mit, dass sie es begrüße, dass diese Richtlinie erarbeitet wurde. Dennoch erschließe sich ihr nicht, warum in der Richtlinie die Gemeinden Adendorf und Ilmenau als strukturschwach benannt werden. Auch wenn diese Gemeinden vorrübergehend in dieser Situation seien, empfinde sie es etwas befremdlich. Das bedeute im Umkehrschluss, dass die Gemeinden Gellersen, Bardowick und Scharnebeck keine Chance hätten, es sei denn die finanzielle Situation ändere sich dort. Sie sei der Meinung, dass man eigentlich nur die tatsächlich strukturschwachen Gemeinden wie Amelinghausen, Bleckede, Dahlenburg, Ostheide und Neuhaus einbeziehen solle.

 

Vors. Dr. Bonin fasst zusammen, dass in der Vorlage unter dem Punkt 3.5 als Kriterium 50% der durchschnittlichen Finanzkraft stehe. Er verstehe das so, dass die Verwaltung aufgefordert werde hier einen anderen Prozentsatz zu benennen, damit die genannten Gemeinden Adendorf und Illmenau umfasst werden.

 

KTA Schmidt erwidert, dass man eine Regelung finden müsse, wie man damit umgehe, wenn eine Gemeinde nur vorübergehend in eine schlechte Finanzlage gerate.

 

Vors. Dr. Bonin schlägt vor, dass man diese Formulierung zielorientiert auf den Punkt bringe und dann zur Beratung in die Fraktionen zurückgebe.

 

KTA Kruse-Rungehrt aus, dass ihre Fraktion über genau denselben Punkt gestolpert sei. Es habe zudem unterschiedliche Signale gegeben, wie die einzelnen Gemeinden bedacht werden sollen. Gemeinden wie Bardowick, die tendenziell finanziell gut dastehen, sollten den Bürgerbus alleine zahlen. Man rede hier über Summen, die durchaus von den finanziell bessergestellten Gemeinden selbst getragen werden können. In den stark verschuldeten Gemeinden re dies hingegen eine erhebliche Entlastung. Sie schlage vor, dass man hier einen längeren Zeitraum betrachte und dass man heute noch nicht beschließe, sondern dies zur Beratung in die Fraktionen zurückgebe.

 

KTA Mertz stimmt zu, dass man die Vorlage zur Beratung in die Fraktionen zurückgeben sollte.

 

KTA Dubber findet es angemessen, dass nicht etwas gefördert werde, was die Gemeinden aus dem eigenen Haushalt leisten können. Die Förderung sollten nur die Gemeinden erhalten, die es sich selbst nicht leisten können. Daher müsse man schauen, wie eine gerechte Förderung zu erreichen sei. Sein Vorschlag sei, dass man die Finanzkraft der Gemeinden über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren betrachte und das Kriterium noch einmal entsprechend nachgearbeitet werde. Er befürworte zudem eine erneute Beratung in den Fraktionen, dennoch sollte die Richtlinie schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden.

 

KTA Graff betont, dass die Bürgerbusse auch zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten gehören. Er finde es bedenklich, dass dieses Ehrenamt nur noch in Gemeinden gefördert werden solle, denen es finanziell schlecht ginge. Seines Erachtens sollen alle Gemeinden gleichbehandelt werden. Wenn dies nicht möglich sei, sollte man Gemeinden wie Bardowick zumindest einen Bestandsschutz garantieren.

LR Böther schlägt vor, dass man einen Durchschnittswert der letzten 5 Jahre ermittle und dies unter der Ziffer 3.5 ergänze. Der Änderungsvorschlag laute dann Weniger als 50 % der Finanzkraft im Durchschnitt der letzten 5 Jahre“. Dann habe man eine gewisse Regulierung in der Richtlinie. Einen Bestandsschutz kann er nicht befürworten, da dieser dem Ziel der Richtlinie nicht entsprechen würde.

 

KTA Kruse-Runge ergänzt, dass in diesem Fall ein Parallelsystem gefördert werde, welches die Mobilität auf dem Land betreffe. Daher fände sie es richtig, wenn die Gemeinden mit entsprechender Finanzkraft selbst dafür aufkämen.

 

KTA Narewski begrüßt die neue Richtlinie. Sie würde sich freuen, wenn es mehr solcher Richtlinien für die Förderung entsprechender Vereine gäbe. Sie stimme KTA Kruse-Runge zu, dass nur die Gemeinden mit schwacher Finanzkraft gefördert werden sollten. Man müsse allgemein für eine bessere Mobilität im ländlichen Bereich sorgen. Vielleicht habe sich diese Richtlinie sogar in ein paar Jahren durch die allgemeine Verbesserung des ÖPNV durch die MOIN erledigt.

 

KTA Mertz weist daraufhin, dass Bürgerbusse sehr viel mehr leisten, als es der normale ÖPNV derzeit könne. Die Nutzer seien insbesondere ältere Menschen, die mitunter rperlich eingeschränkt seien und r die normale Busfahrten oder zum Teil auch schon der Weg zur Bushaltestelle sehr beschwerlich seien. Die Bürgerbusse beinhalteten auch die Begleitung bis vor die Haustür, sowie gemeinsame Besorgungen. Diese Leistungen, die dort erbracht würden, übersteigen einen normalen Rufbus. Daher glaube sie, dass diese Richtlinie auch weiterhin benötigt werden wird, da dies über den normalen ÖPNV nicht abgedeckt werden könne.

 

KTA Dittmers merkt an, dass er es nicht gut finde, dass immer eine „Neiddebatte“ gegen die Gemeinde Adendorf gestartet werde. Nur weil die Gemeinde besser haushalte und dadurch finanziell bessergestellt sei, könne man diese nicht immer ausschließen. Zudem kämen auf die Gemeinden immer mehr Aufgaben zu, die geleistet werden müssten. Auch Adendorf sei dadurch finanziell stark belastet, da könnten auch kleine Beträge wie diese Förderung helfen.

 

KTA Dubber stellt klar, dass es hier nicht um Neid ginge. Man müsse akzeptieren, dass man finanziell relativ gutgestellte Gemeinden habe, die Teil des urbanen Siedlungsraum seien und die von der Entwicklung der letzten 20 Jahre profitiert hätten. Die entfernteren Gemeindenssen auf einem ganz anderen Niveau arbeiten. Dort ginge es nicht darum, wieviel sie ausgeben und wieviel sie behalten. Diese Gemeinden könnten nichts behalten, da sie von Anfang an zu wenig haben. Der Wunsch der HVBs sei es zudem, dass der Landkreis dies etwas ausgleiche. Dies ginge jedoch nicht bei der Kreisumlage, da es dort gesetzlich nicht erlaubt sei, aber bei solchen Förderungen schon. Zudem rede man davon, dass man aus Liquiditätskrediten Dinge bezahle, die einige Gemeinden locker aus dem eigenen Haushalt finanzieren können.

 

KTA Wiebe ergänzt, dass es in Adendorf zudem auch gar keinen Bürgerbus gebe.

 

Vors. Dr. Bonin fasst zusammen, dass der Änderungsvorschlag in die Vorlage eingearbeitet wird und diese dann zur Beratung in die Fraktionen zurückgegeben wird.

 

LR Böther stimmt dem zu, dennoch sei die Frage, ob die Vorlage dann noch einmal im AFP beraten werden solle oder gleich in den Kreisausschuss gehen könne. Dann käme diese noch in den Kreistag am 08.06.2023.

 

Es wird sich im Gremium darauf geeinigt, dass die Vorlage nach Beratung in den Fraktionen direkt in den Kreisausschuss überwiesen werde.

Beschluss:

 

Die Vorlage wird wegen Beratungsbedarf zurück in die Fraktionen gegeben. Nach Beratung soll die Vorlage nicht noch einmal in den AFP sondern direkt in den Kreisausschuss zur Beratung gehen.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

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