Vorlage - 2023/126
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Richtlinie Bürgerbusfonds (179 KB) | ||||
2 | Entwurf Antragsformular Bürgerbusfonds (236 KB) |
Sachlage (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 31.05.2023)
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 wurde sich in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 10.11.2022, siehe Vorlage 2022/368, darauf verständigt, dass für die Förderungen der Bürgerbusvereine im Landkreis Lüneburg eine Förderrichtlinie entworfen werden solle, die sich an der Richtlinie des Strukturentwicklungsfonds orientiert. Diese solle für Förderungen ab 2023 gelten.
Im Rahmen des für Bürgerbusse vorhandenen Budgets von 40.000 € sollen in Zukunft nur noch Bürgerbusvereine in finanz- und strukturschwachen Gemeinden gefördert werden. Als Grundlage der Beurteilung der Finanz- und Strukturschwäche dient die Finanzkraft der Einheits- oder Samtgemeinde, wenn diese nach den jeweils letzten fünf amtlichen Bekanntmachungen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen durchschnittlich weniger als 50 % der durchschnittlichen Finanzkraft der niedersächsischen
Einheits- und Samtgemeinden beträgt. Die entsprechenden Steuerkraftmesszahlen werden jährlich vom Landesamt für Statistik bereitgestellt und auch für die Berechnung der Kreisumlage herangezogen.
Nach aktuellem Stand zählen Amelinghausen, Amt Neuhaus, Bleckede, Dahlenburg, Ilmenau und Ostheide zu den finanz- und strukturschwachen Gemeinden. Bürgerbusvereine gibt es allerdings nur in Amelinghausen, Amt Neuhaus, Bleckede und Ostheide. Die bisher mitgeförderten Vereine aus Bardowick und Scharnebeck sind in dieser Richtlinie nicht mehr antragsberechtigt, sondern müssen sich durch ihre im Verhältnis deutlich finanzstärkeren Samtgemeinden fördern lassen. Gellersen hat keinen Bürgerbusverein, dieser wäre auch nicht förderfähig.
Neben der Pauschalförderung von bis zu 7.500 € für den laufenden Betrieb werden zusätzliche kleinere Förderbeträge aufgenommen, die Anreize im Bereich des Car-Sharing und alternativer Antriebstechniken schaffen sollen (jeweils 1.000 €). Bei Neugründungen wird eine Initialförderung von bis zu 10.000 € in Aussicht gestellt (mit den gleichen zusätzlichen Förderbeträgen, wie bei der Pauschalförderung).
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 40.000 € |
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b) | an Folgekosten: | 40.000 € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| X | positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Ja, positive Auswirkungen, weil Car-Sharing-Konzepte und alternative Antriebstechniken zusätzlich gefördert werden sollen. |
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