Auszug - Bekanntgabe der Aufnahme von zwei Kommunaldarlehen in Höhe von 4.000.000 Euro und 3.297.000 Euro aus der Kreditermächtigung 2021
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Wortprotokoll Beschluss |
KVOR Mennrich berichtet, dass noch eine Kreditermächtigung aus dem Jahr 2021 vorliege. Für die anstehenden Investitionen habe ein Kredit aufgenommen werden müssen. Aufgrund des Liquiditätsbedarfs, habe er diesen in zwei Chargen aufgeteilt. Als Sofortkredit habe er 4 Mio. Euro aufgenommen. Dafür müssten 3,6 % Zinsen gezahlt werden. Darüber hinaus habe er ein Forward-Darlehen über 3.297.000 Euro aufgenommen. Dieses werde mit 3,7 % verzinst. Es sei erheblich teurer geworden, als es noch Ende 2021 gewesen sei. Im langjährigen Bereich sei die Verzinsung aber noch im unteren Bereich und somit moderat. Es gebe erste Signale, dass das Ende der Zinsspirale Ende 2024 erreicht sein solle. Es könne somit auch wieder zu Zinssenkungen kommen. Genaueres wisse man zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Die Kreditaufnahmen seien dem Kreistag als Berichtsvorlage bekanntzugeben.
KTA Dittmers erfragt, inwiefern eine eventuelle Zinssenkung in diesem Fall dem Landkreis nutze. Die Laufzeit sei ja nicht nur kurzfristig, sondern auf einige Jahre festgeschrieben.
KVOR Mennrich antwortet, dass man sicher nicht mehr den Niedrigzinssatz von ehemals 0,5 % erreiche. Dennoch befinde man sich für langjährige Kredite im unteren Bereich.
KTA Wiebe führt aus, dass es im Privatkundenbereich möglich sei einen Kredit aufzunehmen und diesen erst nach 6 Monaten abrufen ohne dafür Bereitstellungszinsen zu zahlen und müsse keine Forward-Regelung treffen. Er erfragt, warum in diesem Fall anders verfahren wurde.
KVOR Mennrich erläutert, dass die Bereitstellung hier auch zinsfrei sei. Bei einem Darlehen müsse eine Ausschreibung erfolgen. Die Bank, die die 3,6 % für das erste Darlehen angeboten habe, habe sich an der Ausschreibung des zweiten Darlehens nicht beteiligt. Daher sei der Zinssatz mit 3,7 % für das zweite Darlehen das nächste beste Angebot gewesen. Die Zinslage sehe aber bei allen Banken ähnlich aus, da gebe es keine gravierenden Unterschiede.
Vors. Dr. Bonin erkundigt sich, ob KVOR Mennrich bereits Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2022 genutzt habe.
KVOR Mennrich erwidert, dass das nicht der Fall sei, denn es seien erst die Ältesten zu nutzen. In diesem Fall seien dies die aus 2021.