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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/174  

Betreff: Bekanntgabe der Aufnahme von zwei Kommunaldarlehen in Höhe von 4.000.000 Euro und 3.297.000 Euro aus der Kreditermächtigung 2021
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
10.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss
05.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.06.2023 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

Sachlage:

Aus dem Haushaltsjahr 2021 war noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 7.297.000 Euro vorhanden, die mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2023 verfallen wäre. Da die Kreditermächtigung zur Sicherstellung der Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen benötigt wird, war die Aufnahme von Darlehen in entsprechender Höhe erforderlich.

 

Entsprechend des zu erwartenden Liquiditätsabflusses wurden zwei Darlehensverträge mit unterschiedlichen Auszahlungszeitpunkten abgeschlossen.

 

Folgende Konditionen sind vereinbart worden:

 

Ratendarlehen (Auszahlung zum 01.06.2023)

Darlehensbetrag: 4.000.000 Euro

Auszahlung: 100 %

Laufzeit: bis zum 30.06.2053

Tilgung: Halbjahresraten

Nominalzinssatz: 3,60 % p. a.

 

Ratendarlehen (Auszahlung zum 01.11.2023)

Darlehensbetrag: 3.297.000 Euro

Auszahlung: 100 %

Laufzeit: bis zum 30.06.2053

Tilgung: Halbjahresraten

Nominalzinssatz: 3,70 % p. a.

 

Die Kreditaufnahmen erfolgten auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Lüneburg für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten und aufgrund des Krediterlasses des Nds. MI in der derzeit geltenden Fassung. Sie sind dem Kreistag unverzüglich bekannt zu geben.

 

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