Vorlage - 2023/174
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Sachlage:
Aus dem Haushaltsjahr 2021 war noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 7.297.000 Euro vorhanden, die mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2023 verfallen wäre. Da die Kreditermächtigung zur Sicherstellung der Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen benötigt wird, war die Aufnahme von Darlehen in entsprechender Höhe erforderlich.
Entsprechend des zu erwartenden Liquiditätsabflusses wurden zwei Darlehensverträge mit unterschiedlichen Auszahlungszeitpunkten abgeschlossen.
Folgende Konditionen sind vereinbart worden:
Ratendarlehen (Auszahlung zum 01.06.2023)
Darlehensbetrag: 4.000.000 Euro
Auszahlung: 100 %
Laufzeit: bis zum 30.06.2053
Tilgung: Halbjahresraten
Nominalzinssatz: 3,60 % p. a.
Ratendarlehen (Auszahlung zum 01.11.2023)
Darlehensbetrag: 3.297.000 Euro
Auszahlung: 100 %
Laufzeit: bis zum 30.06.2053
Tilgung: Halbjahresraten
Nominalzinssatz: 3,70 % p. a.
Die Kreditaufnahmen erfolgten auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Lüneburg für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten und aufgrund des Krediterlasses des Nds. MI in der derzeit geltenden Fassung. Sie sind dem Kreistag unverzüglich bekannt zu geben.