Auszug - Antrag der Gruppe FDP / Die Unabhängigen vom 13.02.2023 zum Thema: "Mehr Austausch mit Ehrenamtlichen im Landkreis Lüneburg"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Wir beauftragen die Verwaltung mit der Änderung der Entschädigungssatzung. Es wird ein neuer § 8 Abs. 7 mit den Inhalt aufgenommen:
Alle Ehrenamtlichen, welche eine Aufwandsentschädigung nach § 8 Abs. 1 erhalten, sind verpflichtet auf Wunsch einen jährlichen Tätigkeitsbericht im jeweils zuständigen Ausschuss zu halten.
Dabei können Ehrenamtliche der freiwilligen Feuerwehren durch den Kreisbrandmeister repräsentiert werden, eine Einzelpräsentation steht Ihnen jedoch frei.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen