Vorlage - 2023/065
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag_-_Mehr_Austausch_mit_Ehrenamtlichen_im_Landkreis_Lüneburg.pdf (233 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Wir beauftragen die Verwaltung mit der Änderung der Entschädigungssatzung. Es wird ein neuer § 8 Abs. 7 mit den Inhalt aufgenommen:
Alle Ehrenamtlichen, welche eine Aufwandsentschädigung nach § 8 Abs. 1 erhalten, sind verpflichtet einen jährlichen Tätigkeitsbericht im jeweils zuständigen Ausschuss zu halten.
Dabei können Ehrenamtliche der freiwilligen Feuerwehren durch den Kreisbrandmeister repräsentiert werden, eine Einzelpräsentation steht Ihnen jedoch frei.
Alle Ehrenamtlichen gem. § 8 der Entschädigungssatzung leisten einen wertvollen, teils lebensnotwendigen Beitrag zu unserer Gesellschaft im Landkreis Lüneburg. Daher möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben uns Ihre Arbeit vorzustellen und Ihnen Gehör in den politischen Gremien zu verschaffen. Wir möchten dabei auch in Erfahrung bringen, wo nach Meinung der Ehrenamtlichen noch Unterstützung von Seiten der Politik und der Verwaltung erfolgen muss.