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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe AfD-Fraktion/Die Basis vom 24.05.2023 zum Thema:"Keine Förderung von Extremismus - Demokratieklausel einführen!"   

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 26
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 08.06.2023    
Zeit: 14:00 - 17:38 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
2023/202 Antrag der Gruppe AfD-Fraktion/Die Basis vom 24.05.2023 zum Thema:"Keine Förderung von Extremismus - Demokratieklausel einführen!"
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Gruppe AfD / dieBasis
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Bothe findet es bedauerlich, dass der Kreisausschuss eine Ablehnung des Antrages empfohlen habe. Er selbst und seine Fraktion seien der Überzeugung, dass es ein Extremismus-Problem von Links in diesem Kreistag gebe. Dies seien immer wieder linksextremistische und linksextreme Projekte, welche durch eine linke Mehrheit in diesem Kreistag Förderung erhielten. Das letzte Mal sei es das Heinrich-Böll-Haus gewesen. In einem Verein, in dem der Landkreis jetzt sogar Mitglied geworden sei. Das es in diesem Verein linksextremistische Gruppen gebe, wurde außer Acht gelassen. Es war egal oder dieser Verein sollte gerade deswegen unterstützt werden. Die Frage sei, wie damit umgegangen werde. Wie rde damit umgegangen werden, wenn es in Zukunft eine Mitgliedschaft bei den Klimaklebern geben würde, weil eine Mehrheit des Kreistags dieschte. Oder die Mehrheiten würden sich irgendwann ändern und dann ginge es in die andere Richtung. Der Landkreis müsse sich hier klar positionieren. Der Kreistag brauche eine gewisse Neutralität. Darum kann eine Demokratieklausel, welche auch aus einer bundesdeutschen Diskussion übernommen worden sei, Sinn ergeben. Was würde dagegensprechen, wenn ein Verein oder ein Verband, welcher vom Landkreis gefördert werden möchte, eine Demokratieklausel unterschreibe. Diese beinhalte, der freiheitlich, demokratischen Grundordnung zuzustimmen, keine extremistischen Personen in den eigenen Reihen zu haben und sich den Zielen des Grundgesetzes unterzuordnen. Im Kreisausschuss habe es hierzu keine Diskussion gegeben und ihm fallen auch keinerlei Argumente ein, welche dagegensprächen. Es könne natürlich so weitergemacht werde. Das nächste Mal werde dann eine Mitgliedschaft in der Antifa oder der Letzten Generation beschlossen. Es gebe ja eine Mehrheit im Kreistag, welche dies beschließen könne. Am Ende bleibe als Geschädigter der Steuerzahler, welchem gegenüber jedoch eine Verpflichtung bestehe. Weiterhin werde auch die Demokratie in diesem Landkreis leiden, wenn Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden eingegangen werden, welche nicht auf dem Boden der Freiheitlich demokratischen Grundordnung stünden. Dieses gelte es zu verhindern.

 

KTA Burkhardthrt aus, dass der Antrag der Gruppe AfD / dieBasis nicht einer gewissen Ironie entbehre. Wäre der Antrag nicht so perfide, so nnte sie über diesen plumpen Instrumentalisierungsversuch beinahe lachen. Sie wolle KTA Bothe gerne Argumente nennen, welche gegen so eine Klausel sprächen. Es sollte stutzig machen, welche Parteien hier versuchten, sich plötzlich als Verfechter von Demokratie und Grundgesetz darzustellen. Laut Verfassungsschutz gelte die gesamte AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Der AfD-Landesverband in Thüringen sowie die sächsische AfD-Jugendrden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeschätzt. Die Partei dieBasis werde als rechtsoffen bezeichnet. Die Corona-Pandemie sei verharmlost oder geleugnet worden. Die staatlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie seien grundlegend abgelehnt und die politische Ordnung der Bundesrepublik in die Nähe einer Diktatur gerückt worden. Worum ginge es AfD und Basis, wenn sie das Grundgesetz proklamierten. Der Verdacht liege nahe, dass diese Initiative gegen die politischen und zivilgesellschaftlichen Gegner beider Parteien gerichtet sei. Jene die wirklich für Demokratie und die Werte des Grundgesetzes stünden. Die vorgeschlagene Demokratieklausel erlaube beliebig viele Interpretationen, was im Sinne oder im Widerspruch zur Freiheitlich demokratischen Grundordnung stünde. Dem politischen Missbrauch sei damit Tür und Tor geöffnet. Stünde ein Verein, welcher Kritik am staatlichen Handeln formuliere, beispielsweise in Bezug zu jetzigen Flüchtlingspolitik, schon im Widerspruch zur Freiheitlich demokratischen Grundordnung. Zivilgesellschaftliche Akteure würden unter diesen Bedingungen Zweifel haben, eine solche Erklärung abzugeben. Dies sei nachvollziehbar und naheliegend. Der Antrag sei nicht im Sinne der Demokratie, er widerspreche demokratischen Grundprinzipien. Ein ehrlicherer Name für diesen Antrag wäre Gesinnungsprüfung einführen. Er stelle zivilgesellschaftliche Akteure unter Generalverdacht und die sogenannte Demokratieklausel erteile ihnen dann die Absolution. Demokratie lebe von Widerspruch, von Kritik und von Nonkonform. Dieser Antrag sei unehrlich, in seinen Absichten durchschaubar und ein Verlust an Demokratie. Demokratische Werte rden nicht per Beschluss diktiert, sondern gelebt. AfD und Basis seien hiervon weit entfernt.  

 

KTA Bothechte Frau Burkhardt darauf hinweisen, dass ihre Partei nicht minder beobachtet würde, als es seine werde. Damit könne sie sich auseinandersetzten. Des Weiteren sei eine Partei, welche vor 30 Jahren noch an der Grenze gestanden und geschossen habe, auch zu hinterfragen. Es ginge um demokratische Vielfalt. Seine Fraktion würde nicht ihre politische Mehrheit dazu benutzen, Vereine welche vielleicht klamm bei Kasse seien, aus kreiseigenen Mittel zu unterstützen. Darum ginge es hier einfach. Es könne auch nicht sein, dass für Dinge, welche im Mittelmeer geschehen, Kreismittel genutzt würden. Immer wieder rde die Linke-Mehrheit im Kreistag für solche Unterstützungen genutzt werden. Dieses sei Ausnutzung einer politischen Machtsituation und diesem gelte es entgegenzuwirken.

 

KTA Wiesnerchte an die sogenannte „Hammerbande“, erinnern, welche aus den Linken entstanden sei. 13 Menschen seien von dieser schwer verletzt worden und Lina E. in Leipzig zu Recht zu 5,5 Jahre Gefängnis verurteilt worden.

 

Vorsitzende Mertzsst über die Ablehnung des Antrages abstimmen.

Beschluss:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

1.  Der Kreistag stellt fest, dass eine Demokratieerklärung Voraussetzung für die Mitgliedschaft des Landkreises in Vereinen - sowie Bestandteil von Förderrichtlinien werden muss.

 

2. Zur Verhinderung der Unterstützung extremistischer Strukturen werden zukünftig alle Mitgliedschaften des Landkreises Lüneburg in Vereinen und Förderungen von Organisationen, Vereinen und Initiativen durch den Landkreis unter den Vorbehalt der Unterzeichnung einer Demokratieklausel durch den Vereinsvorsitz oder den Empfänger der Förderung mit folgendem Wortlaut gestellt, die gegenüber der Kreisverwaltung abzugeben ist:

 

  • Wir bestätigen, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

 

  • Wir werden keine Personen oder Organisationen für die inhaltliche Mitwirkung zulassen oder beauftragen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen.

 

  • Wir erkennen an, dass Fördermaßnahmen eingestellt werden, wenn bekannt wird, dass bei uns mitwirkende Personen oder Organisationen erhebliche Verstöße gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung begehen oder begangen haben. Geleistete Förderbeträge werden dann zur Recht zurückgefordert.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen abgelehnt

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