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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/202  

Betreff: Antrag der Gruppe AfD-Fraktion/Die Basis vom 24.05.2023 zum Thema:"Keine Förderung von Extremismus - Demokratieklausel einführen!"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Gruppe AfD / dieBasis
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.06.2023 
Sitzung des Kreistages abgelehnt   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_an_den_Kreistag_-_Keine_Förderung_von_Extremismus_-_Demokratieklausel_einführen.pdf  

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_an_den_Kreistag_-_Keine_Förderung_von_Extremismus_-_Demokratieklausel_einführen.pdf (31 KB)      

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Kreistag stellt fest, dass eine Demokratieerklärung Voraussetzung für die Mitgliedschaft des Landkreises in Vereinen - sowie Bestandteil von Förderrichtlinien werden muss.
  2. Zur Verhinderung der Unterstützung extremistischer Strukturen werden zukünftig alle Mitgliedschaften des Landkreises Lüneburg in Vereinen und Förderungen von Organisationen, Vereinen und Initiativen durch den Landkreis unter den Vorbehalt der Unterzeichnung einer Demokratieklausel durch den Vereinsvorsitz oder den Empfänger der Förderung mit folgendem Wortlaut gestellt, die gegenüber der Kreisverwaltung abzugeben ist:
  • Wir bestätigen, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
  • Wir werden keine Personen oder Organisationen für die inhaltliche Mitwirkung zulassen oder beauftragen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen.
  • Wir erkennen an, dass Fördermaßnahmen eingestellt werden, wenn bekannt wird, dass bei uns mitwirkende Personen oder Organisationen erhebliche Verstöße gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung begehen oder begangen haben. Geleistete Förderbeträge werden dann zur Recht zurückgefordert.

 

 

Sachlage:

 

Der Landkreis Lüneburg ist Mitglied in verschiedenen Fördervereinen. So ist er jüngst auch dem Trägerverein "Unsere Welt - für Frieden, Umwelt, Gerechtigkeit e.V." beigetreten. Bei solchen Mitgliedschaften, aber auch durch anderweitige Förderungen von   Organisationen, Vereinen und Initiativen durch den Landkreis gilt es, sicherzustellen, dass hierbei keine extremistischen Strukturen gefördert werden.

Eine Förderung extremistischer Organisationen aus Mitteln des Landkreises darf es

ebenso wenig geben, wie die Mitgliedschaft des Landkreises in entsprechenden Vereinen.

Aktivitäten wie Einschüchterung, Nötigungen, Gewalt gegen Sachen und Personen müssen von allen Demokraten geächtet - und dürfen nicht gefördert werden.

Die Unterzeichnung einer Demokratieerklärung, in der sich Vereine, in denen der Landkreis Lüneburg eine Mitgliedschaft anstrebt sowie Antragsteller von Förderungen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollte daher Grundbedingung für die Mitgliedschaft in Vereinen sowie für die die Förderung von Organisationen, Vereinen und Initiativen durch den Landkreis sein.

 

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