Auszug - Haushaltsansatz für jährliche Baggerarbeiten an den Fähranlegern
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
EKR‘in Hobro trägt zur Vorlage vor.
KTA Meister fragt ob ein frühzeitigeres Reagieren möglich ist. EKR‘in Hobro erläutert, dass es aufgrund der reduzierten Fließgeschwindigkeiten zu vermehrter und schwer vorhersehbarer Sandablagerung kommt und daher reagierend auf den Elbpegel eine Auskofferung situationsabhängig geplant wird. Eine Genehmigung der Biosphärenreservatsverwaltung und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) wurde zeitnah erteilt.
KTA Schultz begrüßt ein schnelles Reagieren. Der Vorsitzende KTA Blankenburg fragt, ob die WSV eine Ausbaggerung unternehmen könnte.
EKR’in Hobro erläutert, dass die WSV nur für die Hauptfahrrinne zuständig ist und der Landkreis Lüneburg die Schiffbarkeit für die Fähre sicherzustellen hat.
KTA Dziuba-Busch fragt, ob eine Kreuzungsvereinbarung wie bei Bauwerken möglich ist.
Die EKR’in Hobro erläutert, dass eine Kreuzungsvereinbarung nur für reine Verkehrswege geeignet ist.
Beschluss:
Für die folgenden Haushaltsjahre ist ein Haushaltsansatz von jährlich 70.000 € einzuplanen, um mögliche Baggerarbeiten an den Fähranlegern finanzieren zu können, ohne den Haushalt regelmäßig außerplanmäßig zu belasten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung.