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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Haushaltsplan 2024 / Fachdienst 45 - Mobilität  

Sitzung des Ausschusses für Mobilität
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 01.11.2023    
Zeit: 15:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2023/334 Haushaltsplan 2024 / Fachdienst 45 - Mobilität
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Borchers, Stefan
Federführend:Mobilität Bearbeiter/-in: Gallmeister, Philip
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

KR Müller verweist auf den Teilhaushaltsplan Mobilität und dessen Volumen von mehreren Millionen Euro für den ÖPNV.

Herr Lekat stellt anhand der anliegenden Präsentation die beiden Produkte 241-000 „Schülerbe­förderung“ und 547-000 „Einrichtungen des ÖPNV / Mobilität“ vor, aus denen sich der Teilhaushaltsplan zusammensetzt. Im Produkt „Schülerbeförderung“ steige das Ergebnis auf ca. -7,5 Mio. €. Grund hierfür seien v. a. die gestiegenen Kosten für die Mietwagenbeförderung. Insgesamt seien die Werte hier jedoch relativ konstant. Im Produkt „Einrichtungen des ÖPNV / Mobilität“ seien größere Kostensteigerungen zu verzeichnen. Hier sei jedoch gegenüber den Planzahlen für 2023 eine Kosteneinsparung von 2,0 Mio. € zu erwarten. Schließlich seien auch die Kennzahlen zum Haushalt überarbeitet und ergänzt worden.

KTA Glodzei bittet um weitere Erläuterung.

Herr Lekat führt aus, dass im Projekt „Schülerbeförderung“ die Kennzahlen Landeszuwendungen (Ausbildungsverkehr), Aufwendungen und Schüler:innenzahlen für die Sekundarstufe I und Ertrag Verkauf Schülerzeitkarten für die Sekundarstufe II neu aufgenommen worden seien. Bei den bestehenden Kennzahlen seien die Schüler:innenzahlen überarbeitet und aktualisiert worden. Die Kosten für die schulbezogenen Fahrten im Linienverkehr seien im Produkt „Einrichtungen des ÖPNV / Mobilität“ enthalten. Im Produkt „Schülerbeförderung“ seien nur die mit den Schülersammelzeitkarten, der Mietwagenbeförderung und den Kostenerstattungen verbundenen Kosten enthalten.

KTA van den Berg stellt klar, dass es sich hier nicht um Kennzahlen im betriebswirtschaftlichen Sinne handele, da der Haushalt einer Verwaltung einer anderen Systematik folge. Derartige Kennzahlen wie Fahrgastzahlen, Auslastung der Fahrzeuge usw. seien erst zu erwarten, wenn die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebsgesellschaft mbH (MOIN GmbH) den Betrieb aufnehme.

KTA Kruse-Runge stellt eine Nachfrage zu den Kostensteigerungen in der Mietwagenbeförderung.

Herr Gallmeister, kommissarische FDL 45, erwidert, dass mehr Kosten in der Mietwagenbeförderung nicht bedeuteten, dass hier mir Schüler:innen befördert würden. Grund sei die Steigerung allgemeiner Kosten wie Treibstoffkosten und Löhne. Die Mietwagenbeförderung sei nach wie vor ein Sonderfall für Schüler:innen, die den ÖPNV nicht nutzen können, etwa aufgrund von Behinderungen oder weil, insbesondere in der Gemeinde Amt Neuhaus, keine ÖPNV-Verbindungen zur Verfügung stünden.

Herr Lekat berichtet weiter, dass für das Jahr 2023 die Einführung des regionalen Schüler- und Azubi-Tickets nach § 7e NNVG im HVV (Jugendticket Niedersachsen) bei der Planung berücksichtigt worden sei. Die Einführung dieses Tickets durch den HVV erfolge aber nicht. Für das Jahr 2024 sei daher ohne das Jugendticket Niedersachsen und mit Beibehaltung des Tickets für die Sekundarstufe II geplant worden.

KTA Schröder-Ehlers fragt angesichts der Beschlusslage hierzu nach dem Sachstand zur Einführung des Jugendtickets Niedersachsen.

LR Böther entgegnet, dass das Ticket für die Sekundarstufe II bleibe und das Jugendticket Niedersachsen vorerst nicht eingeführt werde. Hier gelte es, den Beschluss des Landes abzuwarten. Solange dieser noch ausstehe, könnten die Erträge aus den Mitteln nach § 7e NNVG nicht im Haushalt berücksichtigt werden.

KTA Schultz berichtet, dass die Schule am Knieberg ausgelastet sei. Daher müssten vermehrt Förderschüler:innen per Mietwagen zu anderen Schulen befördert werden. Er fragt, welche Lösung hier angestrebt werde.

EKR’in Hobro erwidert, dass die Verwaltung derzeit eine Machbarkeitsstudie erstellen lasse, um zu klären, ob ein Neubau am bestehenden Standort oder andernorts erfolgen könne. Ein neuer Standort müsse zentral gelegen sein, um die Fahrzeiten der Schüler:innen insgesamt möglichst gering zu halten. Aktuell würden noch Bedarfe mit der Schule am Knieberg geklärt. Nach ihrer Fertigstellung voraussichtlich im Frühjahr 2024 werde die Machbarkeitsstudie im Ausschuss für Schule und Bildung vorgestellt.

Herr Lekat stellt die neuen Kennzahlen zum Produkt „Einrichtungen des ÖPNV / Mobilität“ vor: Landeszuwendungen, Transferaufwendungen ÖPNV (bereinigt) und Subventionierung der Fährtarife (Saldo). Mit der Einführung des Deutschlandtickets stiegen die Landeszuwendungen von 1,9 Mio. € 2023 auf 6,6 Mio. € 2024.

KTA Schröder-Ehlers fragt nach, wieviele Deutschlandtickets im Landkreis Lüneburg verkauft worden seien.

KTA van den Berg entgegnet, dass er zu dieser Frage bereits mit dem HVV im Austausch gewesen sei. Der HVV könne diese Frage nicht beantworten, da das Deutschlandticket ja auch bei anderen Verbünden und Verkehrsunternehmen erworben werden könne. Deutschlandweit habe der HVV jedoch die meisten Deutschlandtickets verkauft.

KTA Köhlbrandt fragt nach den Einnahmen aus dem Fährbetrieb.

Herr Lekat erwidert, dass es sich um einen Saldo handele, Einnahmen und Ausgaben seien hier schon miteinander verrechnet.

Weiter stellt Herr Lekat die Investitionen vor.

KTA Kruse-Runge fragt hierzu nach, ob die MOIN GmbH tatsächlich die gesamten geplanten investiven Mittel für Fähre und Busse im Jahr 2024 verausgaben werde.

KR Müller entgegnet, dass die jeweiligen Gesamtausgaben gedeckt sein müssten, wenn die Bestellung ausgelöst werde. Falls die Mittel 2024 nicht in ihrer Gesamtheit benötigt würden, könnten sie im Haushalt auch verschoben und später abgerufen werden.

Herr Gallmeister, kommissarische FDL 45, ergänzt, dass der Neubau einer Fähre sich aktuell noch in der Ausschreibung befinde. Eine Aussage zum Zeitplan sei erst mit Erteilung des Zuschlags möglich.

KTA Glodzei stellt fest, dass die Mittel für das dynamische Fahrgastinformationssystem (DFI) im Jahr 2023 nicht mehr verausgabt würden. Seien diese Haushaltsreste daher in den für 2024 eingeplanten Mitteln enthalten?

Herr Gallmeister, kommissarische FDL 45, antwortet, dass der Förderantrag für das DFI gestellt worden sei. Der weitere Zeitplan stehe mit Erhalt des Förderbescheides fest. Die Für 2024 eingeplanten Mittel enthielten jedoch keine Haushaltsreste aus dem Jahr 2023, die dort eingeplanten Mittel seien zusätzliche Mittel.

Beschluss: Berichtsvorlage kein Beschluss erforderlich.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-11-01_Präsentation_Haushaltsveränderungen_2024 (439 KB)      

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