Auszug - Erhebung von Beratungsgebühren
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
BOR’in Opalka trägt ergänzend vor, verweist auf die
jetzt einheitlichen Stundensätze und die Erprobungszeit von zunächst einem
Jahr. Ein erhöhter Verwaltungsaufwand sei nicht zu befürchten, die Abrechnung
der Gebühren würde weitestgehend standardisiert ablaufen.
KTA Schumann-Schilling erklärt für die Gruppe, dass die Erhebung
von Bauberatungsgebühren als bürgerunfreundlicher Akt gewertet werden könnte
und man sich von daher mit dem Vorschlag nicht anfreunden könne. KTA Dörbaum
teilt mit seiner Fraktion diese „Bauchschmerzen“ und plädiert ebenfalls dafür,
von der vorgeschlagenen Gebührenerhebung Abstand zu nehmen. Allein KTA
Sprinz hat mit der Festsetzung von Gebühren für längere Bauberatungen keine
Probleme.
Auf Vorschlag von KTA Hoppe, die Vorlage seitens der
Verwaltung zurückzuziehen, ermahnt LR Fietz dazu, verlässlich
miteinander umzugehen. Immer wieder wird von der Politik in die Verwaltung
hineingerufen kreativ zu sein und alle Einnahmemöglichkeiten auszunutzen. Jetzt
haben sich die Kollegen eines Fachdienstes zusammengesetzt, intensiv
miteinander diskutiert und eine Einnahmemöglichkeit aufgetan, erhalten aber in
letzter Konsequenz nicht die erforderliche Zustimmung. Er bittet darum, über
den Antrag zu entscheiden.
Beschluss:
Der Vorschlag zur Erhebung von Bauberatungsgebühren wird
abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig –