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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 22.04.2025 zum Thema "Prüfauftrag zur Sitzung des Kreistages am 08.05.2025 - Förderung von Hofgemeinschaften im Landkreis Lüneburg" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 23.04.2025)  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 21
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.05.2025    
Zeit: 14:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
2025/137 Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 22.04.2025 zum Thema "Prüfauftrag zur Sitzung des Kreistages am 08.05.2025 - Förderung von Hofgemeinschaften im Landkreis Lüneburg" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 23.04.2025)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bündnis 90/ Die Grünen
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Zipser, Silke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Diehlhrt aus, dass gerade in einer Zeit, in der ein Krieg in Europa wüte und Rechtsextreme Kräfte zunehmend an Einfluss gewinnen, klar sei, Demokratie und Teilhabe müssen aktiver verteidigt werden. Der von ihrer Fraktion eingebrachte Prüfauftrag zur Förderung von Hofgemeinschaften im Landkreis Lüneburg verfolge ein klares Ziel. Die Verwaltung solle prüfen, wie Hofgemeinschaften als eine von vielen gemeinschaftlichen Wohnformen, gestärkt werden können. Neben einer Bestandsaufnahme und Fördermöglichkeiten gehe es ausdrücklich auch darum, missbräuchliche Vereinnahmung durch völkische Gruppen vorzubeugen. Sie erläutert was eine Hofgemeinschaft in ihrem Ansinnen sei. Die Vorteile dieser Wohnformen seien sozial, weniger Einsamkeit, mehr gegenseitige Hilfe, Kinder, Alleinerziehen, Alleinstehende, behinderte Menschen, Geflüchtete, ältere Menschen würden profitieren. Ökologisch sei sie durch gemeinsame Nutzung von Energie, Mobilität, Gartenflächen. Ökonomisch durch geringere Kosten für geteilte Infrastruktur, Zugang zu Wohnraum auch für Menschen mit geringerem Einkommen. Leerstehende Gebäude würden revitalisiert und kulturelle Impulse im ländlichen Umfeld gesetzt. Sie geht auf in den Ausschüssen diskutierte Gegenargumente ein und zitiert aus diesen. Dieser Antrag ersetze keine Landesprogramme, sondern schließe die Lücke wo präventiv, lokal und strategisch demokratische Wohnformen geschützt und gefördert werden müssen. Die Kernbotschaft, welche sie an dieser Stelle senden möchte, Demokratie müsse auch lokal geschützt und gestaltet werden. Dies gehe nicht, indem auf das Land gewartet werde. Dies seien auch keine Projekte für Wohlhabende. Eigentum sei kein Kriterium, soziale Verantwortung und demokratische Teilhabe seien es schon. Es werde Beteiligung und nicht Besitz gefördert. Der Antrag setze auf Miet- und Genossenschaftsmodelle sowie Pacht und betreutes Wohnen. Hofgemeinschaften seien ein Baustein für sozialen und generationenfreundlichen Wohnraum. Dieser Antrag fördere demokratische Strukturen, schaffe soziale Perspektiven im ländlichen Raum und wirke völkischer Landnahme entgegen.

 

 

Beschluss:

Der Kreistag möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten zur Förderung von Hofgemeinschaften im Landkreis Lüneburg zu prüfen und dem Kreistag hierzu eine Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden:

 

1. Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse

 

o Identifikation vorhandener Hofgemeinschaften im Landkreis Lüneburg.
 

o Ermittlung von leerstehenden Gebäuden, landwirtschaftlichen Betrieben oder geeigneten Flächen, die für
  gemeinschaftliches Wohnen genutzt oder umgestaltet werden können.

 

2. Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten

o Prüfung bestehender Förderprogramme auf Kreis-, Landes- und Bundesebene sowie EU-Mittel für
   entsprechende Projekte.
 

o Entwicklung möglicher kommunaler Förderansätze zur finanziellen oder beratenden Unterstützung von
   Initiativen.
 

o Möglichkeiten der Bereitstellung von Flächen oder Immobilien durch den Kreis.

 

3. Präventionsansätze zur Vermeidung missbräuchlicher Vereinnahmung durch völkische Gruppen

 

Ein klares Bekenntnis zu demokratischen Werten, Vielfalt und Offenheit sowie die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur:innen sind zentrale Voraussetzungen, um eine missbräuchliche Vereinnahmung durch völkische Gruppen zu verhindern. Daher sollten beispielsweise folgende Punkte von Beginn an

Berücksichtigung finden:

 

o Förderbedingungen an demokratische Werte knüpfen (z.B. Selbstverpflichtung auf das GG und
   Menschenrechte; Nachweis partizipativer Entscheidungsstrukturen…)
 

o Monitoring und Prävention gewährleisten (z.B. Zusammenarbeit mit mobilen Beratungsteams gegen
   Rechtsextremismus, Zusammenarbeit mit Polizei…)

 

o Begleitung und Beratung für demokratische Projekte anbieten (z.B. zentrale Anlaufstelle für rechtliche,
   organisatorische und gruppendynamische Fragen (Vereinsstruktur, Erbbaurecht, Baugenehmigungen…)

 

o Prüfung von Vorkaufsrecht und strategischer Grundstücksvergabe durchführen

 

o Förderung genossenschaftlicher Modelle sicherstellen

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt bei 13 Gegenstimmen

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