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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 08.10.2003 (Eingang: 09.10.2003); Aufgabenkritische Betrachtung des Aufgabenbestandes und der Aufgabenwahrnehmung in der Kreisverwaltung des Landkreises Lüneburg  

Kreistag
TOP: Ö 18
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.11.2003    
Zeit: 14:00 - 16:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2003/195 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 08.10.2003 (Eingang: 09.10.2003);
Aufgabenkritische Betrachtung des Aufgabenbestandes und der Aufgabenwahrnehmung in der Kreisverwaltung des Landkreises Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schulze, AlexandraAktenzeichen:32-102420
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Nahrstedt bezieht sich auf eine Sitzungsvorlage, die im April 2003 von der Verwaltung erstellt worden sei. Darin sei aufgelistet, welche Aufgaben der Bezirksregierung wegfallen könnten, welche Verwaltungsverfahren und -standards reduziert werden sollten und welche Aufgaben die Landkreise und Kommunen künftig selbst übernehmen können. Es seien etwa 70 Aufgaben aufgelistet worden, wobei laut Auflistung rd. die Hälfte davon vom Landkreis übernommen werden können. Es stelle sich die Frage, welches Kreisgremium über die Erstellung und die Herausgabe dieser umfangreichen Liste entschieden habe, die mit hohem Personalaufwand und Sachkosten erstellt worden sei. Insbesondere wegen des für die Erstellung dieser Auflistung notwendigen Personaleinsatzes weist KTA Nahrstedt auf die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung von der Bezirksregierung geforderten Personalkosteneinsparung hin.

 

Im Hinblick auf die desolate Haushaltslage müsse genau geprüft werden, ob und welche Aufgaben im Gegenzug für neu zu übernehmende Aufgaben abgegeben werden können. Beispielsweise solle darüber nachgedacht werden, ob die Auszahlung der Sozialhilfe möglicherweise durch die Gemeinden vorgenommen werden könne.

 

KAR Böther macht deutlich, dass Aufgabenkritik immer im Zentrum eines Veränderungsprozesses stehe. Die im April 2003 von der Verwaltung erstellte Auflistung sei also ein wichtiger Schritt in dem bereits seit Jahren bestehenden Reformprozess der Kreisverwaltung gewesen. Die Aufgaben der Kreisverwaltung seien zum größten Teil vom Land bestimmt, wobei die Kreisverwaltung auch schon in der Vergangenheit an ihre Grenzen gestoßen sei. Die Kreisverwaltung habe keinen Einfluss auf die Frage, ob die eine oder andere Aufgabe erledigt werden müsse. Aber wie eine Aufgabe erledigt werde, könne beeinflusst werden und hier habe die Verwaltung angesetzt und bereits gute Erfolge erzielt. Beispielhaft seien dazu der Bereich Sozialhilfe, Jugendhilfe und Baugenehmigung zu nennen.

Zur Reduzierung der Personalkosten werde gezielt bei vakanten Stellen durch Aufgabenkritik geprüft, ob eine Nachbesetzung notwendig sei.

 

Der Steuerungsdienst arbeite derzeit an der Einführung eines flächendeckenden Controllings. Zu diesem Zweck werden Nachwuchsführungskräfte ausgebildet, die diese Aufgabe über ihr übliches Arbeitspensum hinaus wahrnehmen werden. Das Controlling diene als Basis für die Kosten- und Leistungsrechnung sowie das Berichtswesen.

 

KTA Schumann-Schilling erläutert, dass die FDP-Fraktion den vorliegenden Antrag voll unterstütze. Ziel müsse es sein, Bürokratie abzubauen, Verwaltung zu verschlanken und Aufgaben abzugeben.

 

KTA Kaidas verdeutlicht, dass die GRUPPE dem vorliegenden Antrag zustimme.

Der Verwaltung könne kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass sie die von KTA Nahrstedt beanstandete Aufgabenkritik erstellt habe. KTA Kaidas sieht es positiv, dass die Verwaltung zeitnah und eigenständig gehandelt und versucht habe, der Landesregierung aufzuzeigen, welche Aufgaben seitens des Landkreises übernommen werden können. Diese Ausarbeitung werde als Grundlage für die anstehende Verwaltungsreform genommen und die Ergebnisse werden seitens des Landes Ende November vorgestellt. Der Landkreis Lüneburg habe aktiv dazu beigetragen, dass Aufgaben, die von der jetzigen Bezirksregierung abgezogen werden, im Landkreis Lüneburg verbleiben können und damit auch Personal hier verbleiben könne.

 

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Beschluss:

Beschluss:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die von ihr vorgenommene Studie „Aufgabenkritische Betrachtung im Bereich der Landesgesetzgebung“ fortzuschreiben und zu prüfen, welche Aufgaben der Kreisverwaltung ersatzlos wegfallen könnten, welche Verwaltungsverfahren und –standards reduziert werden sollten und welche Aufgaben die Städte, Einheits- und Samtgemeinden künftig selbst übernehmen könnten.

 

Im Kreistag am 15.12.2003 soll nochmals berichtet werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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