Auszug - Festsetzung der Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung für Kreistagsmitglieder als Vertreter des Landkreises Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts
|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Als angemessene Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld
für Kreistagsmitglieder, die den Landkreis in Unternehmen und Einrichtungen in
einer Rechtsform des privaten Rechts vertreten, wird ein Höchstbetrag von
182,00 € pro Sitzung festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung