Auszug - Antrag der Gruppe CDU-Unabhängige/SPD vom 12.04.2007 (Eingang 16.04.2007); "Gemeinsamer Kriminalpräventionsrat für die Stadt und den Landkreis Lüneburg"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Herr Thomas Meyn, Vorsitzender des Fördervereins
Kriminalprävention, der auch stellvertretend für den Geschäftsführer des
Kriminalpräventionsrates, Herrn Hans-Jürgen Wieben, vorträgt, berichtet
detailliert über die Aufgaben und Aktivitäten des Kriminalpräventionsrates.
Einleitend führt Herr Meyn an, dass der Kriminalpräventionsrat
im Jahre 1997 gegründet wurde und in den letzten 10 Jahren schon zahlreiche
Projekte realisieren konnte. Herr Meyn erklärt, dass Kriminalprävention die
Gesamtheit aller staatlichen und privaten Bemühungen, Programme und Maßnahmen,
welche Kriminalität als gesellschaftliches Phänomen oder als individuelles
Ereignis im Voraus verhüten, Straftaten in ihrer Anzahl verringern und deren
Folgen mindern soll, umfasst. Hierfür engagieren sich in diesem
Kriminalpräventionsrat zahlreiche Vereine, Verbände, Gesellschaften und andere
Institutionen aus Stadt und Landkreis Lüneburg. So sind z.B. die Wohlfahrtsverbände,
Krankenkassen, Jugendämter, Staatsanwaltschaft und Polizei aber auch die
Universität Lüneburg, das Schauspielkollektiv Lüneburg, Privatpersonen und
Gesellschaften wie z.B. das Warenhaus Karstadt im Kriminalpräventionsrat
beteiligt.
Der Kriminalpräventionsrat hat u.a. einen Sprachführer
„Amts- und Fachsprache“, Qualitätsstandards für „Selbstverteidigungs-
Selbstbehauptungsangebote“ und ein Bausteinsystem Gewalt- und
Suchtprävention für Kindertagesstätten und Schulen entwickelt. Er fördert die
Schulmeditation und Veranstaltungen zu den Themen gewaltfreie Erziehung,
„ich trau mich, ich klau nicht“, Sucht- und Gewaltprävention,
Männergewalt in der Familie und vieles mehr.
Abschließend beantwortet Herr Meyn die aus dem Gremium
gestellten Anfragen.
Die Bildung eines gemeinsamen Kriminalpräventionsrates ist
formell mit Beschluss vom 21.05.2007 durch den Kreistag erfolgt. Aufgrund der umfassenden
Ausführungen von Herrn Meyn hat der Ausschuss die inhaltliche Ausgestaltung des
Kriminalpräventionsrates zur Kenntnis genommen. In Bezug auf die
Zusammensetzung wird eine Veränderung als nicht erforderlich angesehen.
Der Ausschuss hat sich mit der Problematik der Bildung eines
Kriminalpräventionsrates auseinandergesetzt.