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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 04.05.2007 (Eingang 07.05.2007); Bau von Überholspuren auf der B 216 (Lüchow-Dannenberg - Lüneburg)  

Werks- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.06.2007    
Zeit: 9:00 - 14:35 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2007/122 Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 04.05.2007 (Eingang 07.05.2007);
Bau von Überholspuren auf der B 216 (Lüchow-Dannenberg - Lüneburg)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Barufe erläutert nochmals für seine Fraktion den Antrag. Durch zusätzliche Überholspuren könne gefahrloser überholt werden, was aus seiner Sicht zur Zeit und zum Teil nur durch riskante Fahrmanöver möglich sei.

 

KTA Pfeiffer unterstützt den Antrag prinzipiell, sieht jedoch die Notwendigkeit, den Antrag zu erweitern. Ein Ausbau mit Überholspuren könne nur zusammen mit dem Bau von Ortsumgehungen einhergehen.

 

KTA Hein unterstreicht den Erweiterungsantrag von KTA Pfeiffer.

 

KTA Bruel-Sasse wendet ein, dass durch einen Ausbau die Bundesstraße zur Hochgeschwindigkeitsstrecke wird. Die Bundesstraße ist keine Unfallhäufungsstrecke und somit sei ein Ausbau entbehrlich. Auf jeden Fall würden zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen notwendig sein.

 

Herr Dobslaw stellt klar, dass die immer zum Vergleich herangezogene B 4 im Landkreis Uelzen keine Hochgeschwindigkeitsstrecke sei. Sie sei zum Teil aber Hochgeschwindigkeit belastet. Das haben Messungen ergeben.

 

KTA Venderbosch kritisiert die Notwendigkeit der auf jeden Fall zu beseitigenden Bäume. Will man das tatsächlich?

 

KTA Nehring stellt die Frage zur Finanzierung eines eventuellen Ausbaus.

WL Ruth erklärt, dass hier ausschließlich das Land Niedersachsen zuständig sei. Der Landkreis Lüneburg kann lediglich einen entsprechenden Antrag auf Ausbau stellen, gegebenenfalls zusammen mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg. Damit erschöpft sich die Zuständigkeit des Landkreises.

Beschluss:

Beschluss:

Die Verwaltung des Landkreises Lüneburg nimmt Kontakt auf zu der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg mit dem Ziel, die Machbarkeit des Baus von Überholspuren auf der Bundesstraße 216 (Lüchow-Dannenberg – LK Lüneburg) zu prüfen. In die Machbarkeitsstudie sollen Ortsumgehungen einbezogen werden.

Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme

Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme

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