Auszug - Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 04.05.2007 (Eingang 07.05.2007); Bau von Überholspuren auf der B 216 (Lüchow-Dannenberg - Lüneburg)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Barufe erläutert nochmals für seine Fraktion den
Antrag. Durch zusätzliche Überholspuren könne gefahrloser überholt werden, was
aus seiner Sicht zur Zeit und zum Teil nur durch riskante Fahrmanöver möglich
sei.
KTA Pfeiffer unterstützt den Antrag prinzipiell, sieht
jedoch die Notwendigkeit, den Antrag zu erweitern. Ein Ausbau mit Überholspuren
könne nur zusammen mit dem Bau von Ortsumgehungen einhergehen.
KTA Hein unterstreicht den Erweiterungsantrag von
KTA Pfeiffer.
KTA Bruel-Sasse wendet ein, dass durch einen Ausbau die
Bundesstraße zur Hochgeschwindigkeitsstrecke wird. Die Bundesstraße ist keine
Unfallhäufungsstrecke und somit sei ein Ausbau entbehrlich. Auf jeden Fall
würden zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen notwendig sein.
Herr Dobslaw stellt klar, dass die immer zum Vergleich
herangezogene B 4 im Landkreis Uelzen keine Hochgeschwindigkeitsstrecke sei.
Sie sei zum Teil aber Hochgeschwindigkeit belastet. Das haben Messungen
ergeben.
KTA Venderbosch kritisiert die Notwendigkeit der auf
jeden Fall zu beseitigenden Bäume. Will man das tatsächlich?
KTA Nehring stellt die Frage zur Finanzierung eines
eventuellen Ausbaus.
WL Ruth erklärt, dass hier ausschließlich das
Land Niedersachsen zuständig sei. Der Landkreis Lüneburg kann lediglich einen
entsprechenden Antrag auf Ausbau stellen, gegebenenfalls zusammen mit dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg. Damit erschöpft sich die Zuständigkeit des Landkreises.
Beschluss:
Die Verwaltung des Landkreises Lüneburg nimmt Kontakt auf zu
der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg mit dem Ziel, die Machbarkeit des Baus
von Überholspuren auf der Bundesstraße 216 (Lüchow-Dannenberg – LK
Lüneburg) zu prüfen. In die Machbarkeitsstudie sollen Ortsumgehungen einbezogen
werden.
Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme