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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Kreistagsfraktion "Die Linke"; Sozialausweis  

Kreistag
TOP: Ö 23
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 24.09.2007    
Zeit: 14:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Dahlenburg
Ort: Schützenhaus Dahlenburg, Dornweg, 21368 Dahlenburg
2007/057 Antrag der Kreistagsfraktion "Die Linke";
Sozialausweis
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KTA Venderbosch führt zu dem Antrag seiner Fraktion aus, dass dieser im März 2007 ohne Beratung im zuständigen Fachausschuss abgelehnt worden sei. Er habe den Antrag nun erneut eingebracht, um die erforderlichen Mittel im Dezember diesen Jahres in den Haushalt 2008 einstellen zu können.

Nach seiner Auffassung werde der Sozialausweis weniger Kosten verursachen als angenommen. Welche Kosten letztlich entstehen würden, hänge auch von dem Ergebnis der Verhandlungen mit dem HVV und den Gemeinden ab.

KTA Venderbosch erläutert weiter, dass die Einführung des Sozialausweises keinen so hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde, wie bisher angenommen.

Er bittet, dass die Verwaltung entsprechende Verhandlungen aufnimmt.

 

LR Nahrstedt erinnert, dass ein gleichlautender Antrag bereits im März 2007 abgelehnt worden sei. An den Grundvoraussetzungen habe sich nichts geändert. Die Zuständigkeit liege nach wie vor beim Bund. LR Nahrstedt verweist zudem auf die Kosten und die Genehmigung des Haushaltes 2007. Hierbei sei ausdrücklich festgelegt worden, dass freiwillige Leistungen auf das unumgängliche Maß zu beschränken seien. Bei einem Sozialausweis handele es sich um eine freiwillige Leistung.

 

KTA Stange verdeutlicht, dass neben Geringverdienern auch Studenten betroffen seien. Lüneburg habe derzeit etwa 10.000.

Sie betont, dass es sich bei Schwimmbädern, Museen etc. um kommunale Einrichtungen handele, die die Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Eintrittspreise haben würden.

 

KTA Röckseisen vertritt die Auffassung, dass es in dem Antrag nicht darum geht, dass der Landkreis Lüneburg in finanzielle Leistungen, sondern zunächst in Verhandlungen trete. Es bedürfe nur einer Koordination und Klärung der Lage, um eine allgemeine Vergünstigung zu erreichen.

 

KTA Zimmermann sagt, dass die Einkommensgrenze in Höhe von 1.000 EUR sowohl für Einzelpersonen als auch für Personen mit Kindern gelten könne. Diese Regelung sei für sie nicht nachvollziehbar.

Zudem sei fraglich, wer die verbleibenden 50 % übernehme. Handele es sich um privatrechtliche Institutionen, müssten diese Unternehmen auch wirtschaftlich rechnen. Es sei zu überlegen, ob nicht mittels einer Bescheinigung diese Unternehmen selbst entscheiden könnten, ob sie Preise ermäßigen würden oder nicht.

 

KTA Staudte plädiert dafür, den Antrag in den zuständigen Fachausschuss zu überweisen. Sie verdeutlicht, dass der bisher vermittelte Eindruck, dass es bisher keine Ermäßigungen gebe, nicht richtig sei.

 

KTA Schmidt erläutert die finanziellen Auswirkungen für den Landkreis Lüneburg. Da es sich um eine freiwillige Leistung handele, werde diese höchstwahrscheinlich nicht genehmigt werden. Zudem sei der logistische Aufwand nicht unerheblich und würde die Verwaltung stark belasten. Sie führt aus, dass es sich um eine Leistung handele, die der Bund und nicht der Landkreis zu erbringen habe. Solange der Bund keine entsprechenden Voraussetzungen geschaffen habe, sei der Antrag abzulehnen.

 

Abstimmung über den Antrag von KTA Staudte

„Der Antrag wird an den zuständigen Fachausschuss überwiesen.“

Abstimmungsergebnis: 40 Nein, 10 Ja

Der Antrag ist abgelehnt.

 

-50-

Beschluss:

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 42 Ja, 4 Nein, 4 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 42 Ja, 4 Nein, 4 Enthaltungen

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