Auszug - Antrag der Kreistagsfraktion "Die Linke"; Sozialausweis
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Venderbosch führt zu dem Antrag seiner Fraktion aus,
dass dieser im März 2007 ohne Beratung im zuständigen Fachausschuss abgelehnt
worden sei. Er habe den Antrag nun erneut eingebracht, um die erforderlichen
Mittel im Dezember diesen Jahres in den Haushalt 2008 einstellen zu können.
Nach seiner Auffassung werde der Sozialausweis weniger Kosten
verursachen als angenommen. Welche Kosten letztlich entstehen würden, hänge
auch von dem Ergebnis der Verhandlungen mit dem HVV und den Gemeinden ab.
KTA Venderbosch erläutert weiter, dass die Einführung des
Sozialausweises keinen so hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde, wie
bisher angenommen.
Er bittet, dass die Verwaltung entsprechende Verhandlungen
aufnimmt.
LR Nahrstedt erinnert, dass ein gleichlautender Antrag
bereits im März 2007 abgelehnt worden sei. An den Grundvoraussetzungen habe
sich nichts geändert. Die Zuständigkeit liege nach wie vor beim Bund. LR
Nahrstedt verweist zudem auf die Kosten und die Genehmigung des Haushaltes
2007. Hierbei sei ausdrücklich festgelegt worden, dass freiwillige Leistungen
auf das unumgängliche Maß zu beschränken seien. Bei einem Sozialausweis handele
es sich um eine freiwillige Leistung.
KTA Stange verdeutlicht, dass neben Geringverdienern
auch Studenten betroffen seien. Lüneburg habe derzeit etwa 10.000.
Sie betont, dass es sich bei Schwimmbädern, Museen etc. um kommunale
Einrichtungen handele, die die Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der
Eintrittspreise haben würden.
KTA Röckseisen vertritt die Auffassung, dass es in dem
Antrag nicht darum geht, dass der Landkreis Lüneburg in finanzielle Leistungen,
sondern zunächst in Verhandlungen trete. Es bedürfe nur einer Koordination und
Klärung der Lage, um eine allgemeine Vergünstigung zu erreichen.
KTA Zimmermann sagt, dass die Einkommensgrenze in Höhe
von 1.000 EUR sowohl für Einzelpersonen als auch für Personen mit Kindern
gelten könne. Diese Regelung sei für sie nicht nachvollziehbar.
Zudem sei fraglich, wer die verbleibenden 50 % übernehme.
Handele es sich um privatrechtliche Institutionen, müssten diese Unternehmen
auch wirtschaftlich rechnen. Es sei zu überlegen, ob nicht mittels einer
Bescheinigung diese Unternehmen selbst entscheiden könnten, ob sie Preise
ermäßigen würden oder nicht.
KTA Staudte plädiert dafür, den Antrag in den
zuständigen Fachausschuss zu überweisen. Sie verdeutlicht, dass der bisher
vermittelte Eindruck, dass es bisher keine Ermäßigungen gebe, nicht richtig
sei.
KTA Schmidt erläutert die finanziellen Auswirkungen
für den Landkreis Lüneburg. Da es sich um eine freiwillige Leistung handele,
werde diese höchstwahrscheinlich nicht genehmigt werden. Zudem sei der
logistische Aufwand nicht unerheblich und würde die Verwaltung stark belasten.
Sie führt aus, dass es sich um eine Leistung handele, die der Bund und nicht
der Landkreis zu erbringen habe. Solange der Bund keine entsprechenden Voraussetzungen
geschaffen habe, sei der Antrag abzulehnen.
Abstimmung über den Antrag von KTA Staudte
„Der Antrag wird an den zuständigen Fachausschuss
überwiesen.“
Abstimmungsergebnis: 40 Nein, 10 Ja
Der Antrag ist abgelehnt.
-50-
Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 42 Ja, 4 Nein, 4 Enthaltungen