Auszug - Änderung der Verordnung des Landkreises Lüneburg über die Deichverteidigung im Artlenburger Deichverband (ADV) im Bereich des Landkreises Lüneburg (DVO) vom 12.03.1985
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Stilke sagt, er könne die aktualisierte
Beschlussvorlage hinsichtlich der Deichwachordnung nicht nachvollziehen. Die
vorherige Begründung diese nicht in den Beschluss aufzunehmen sei in sich
schlüssiger gewesen. Einige Wachlokale seien für die Deichwache durchaus
kritisch anzusehen. So liege beispielsweise das Feuerwehrgerätehaus Marschacht
nicht nahe genug am Deich. Das Feuerwehrgerätehaus Rönne solle nach seinem
Kenntnisstand verkauft werden.
Die Deichverteidigungsverordnung werde von der
Grünen-Kreistagsfraktion begrüßt.
KTA Thiemann berichtet, dass der Deichverband derzeit
auf Grundlage einer Verordnung aus dem Jahre 1985 handele und erläutert die
Änderungen im Bereich der Deichverteidigung.
KTA Blume sagt, er habe die Verwaltung um
Information gebeten, welche Kompetenzen der Deichverband durch die neue
Deichverteidigungsordnung übernehme. Die Verwaltung habe daher informationshalber
die Deichwachordnung der Vorlage beigefügt. Diese sei allerdings nicht
Bestandteil des Beschlusses.
KTA Meyn stellt fest, dass es sich hier um keine
kreisübergreifende Verordnung handele. Dem Artlenburger Deichverband werde mit
der neu zu beschließenden Deichverteidigungsordnung ein umfangreiches Regelwerk
an die Hand gegeben. Der Schwerpunkt liege dennoch bei den betroffenen
Samtgemeinden und der Stadt Bleckede.
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Beschluss:
Der Änderung der Deichverteidigungsordnung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig