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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Kalkulation 2008 für die Müll- und Wertstoffabfuhr  

Kreistag
TOP: Ö 17
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.09.2007    
Zeit: 14:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Dahlenburg
Ort: Schützenhaus Dahlenburg, Dornweg, 21368 Dahlenburg
2007/192 Kalkulation 2008 für die Müll- und Wertstoffabfuhr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hahn, Wulf-RüdigerAktenzeichen:61.10
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Hahn, Wulf-Rüdiger
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt der folgende Änderungsantrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 11.09.2007 vor:

„Grundlage der Änderungsberechnung ist die Reduzierung der Grundgebühr auf 3,00 EUR/Behälter/Monat und die Reduzierung des Berechnungsmaßstabes des Müllvolumens von 20 l auf 10 l / Person und 14 Tage.“

 

BAR Hahn erläutert, dass nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz Überschüsse in den 3 auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahren abzubauen seien. Dies bedeute in den Jahren 2008 und 2009 den Überschuss durch eine entsprechende Unterdeckung abzubauen. Die Höhe werde sich auf ca. 436.000 EUR belaufen.

Weiter teilt er mit, dass die Rahmenbedingungen für die Kalkulation 2008 aus den deutlich niedrigeren Abfuhrkosten sowie der Steigerung der Entsorgungskosten bei der GfA um 5 % bestehen würden.

Die derzeitigen Gebührensätze seien nicht geeignet, den Überschuss abzubauen. Eine neue Kalkulation mit niedrigen Gebühren sei bereits erfolgt.

 

KTA Meyn betont, dass in der Kalkulation für das Jahr 2008 erstmals die Vorteile der Entsorgung durch die GfA erkennbar seien. Im Vergleich zu anderen Unternehmen sei ein erheblicher Einspareffekt erzielt worden.

Zudem sei in den Kostenansätzen für das Jahr 2008 die anstehende Erhöhung der Entsorgungsentgelte bei der GfA berücksichtigt worden. Dies führe zu einer vermehrten Bildung von Eigenkapital, um notwendige Investitionen für den laufenden Betrieb tätigen zu können.

 

KTA Stilke sagt, der Lüneburger Kreistag habe in diesem Jahr die einmalige Gelegenheit, die Müllpolitik wieder in eine fortschrittliche vorwärtsgerichtete Richtung zu verändern. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Lüneburg trete seit mehr als 10 Jahren auf der Stelle. So stelle der Landkreis Lüneburg zu große Behälter zur Verfügung und verlange dafür zu viele Gebühren. Dadurch werde die Mülltrennung nicht gefördert, sondern eher verhindert.

Er führt aus, dass der Landkreis Lüneburg seinen Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Freiheiten in Bezug auf die Größe des Müllbehältnisses geben müsse. Zudem müssten häufiger Mülltonnenanalysen durchgeführt werden. Der derzeitige Überschuss in Höhe von z.Zt. ca. 1 Million EUR müsse an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden.

 

KTA Röckseisen teilt mit, dass ihre Fraktion es für ungerecht halte, dass die Einzelpersonenhaushalte bisher die Lasten der Mehrpersonenhaushalte haben mittragen müssen, weil sie als Zweipersonenhaushalte veranlagt worden seien. Diese Ungerechtigkeit lasse sich jedoch leicht heilen. So regele das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz die Gebühren. In diesen sei kein Platz für soziale Staffelungen, sondern nur für ein Leistungsentgelt. Einzelpersonenhaushalte hätten ein Anrecht darauf, nur die Leistung bezahlen zu müssen, die sie auch bekommen würden.

Sie vertritt die Auffassung, dass die Stadt Lüneburg eine vorbildliche Entsorgungsregelung auf 10 l pro Kopf habe. Zudem könne sich jeder Haushalt selbst einschätzen.

Sie schlägt vor, dass Säuglinge ab dem Tag ihrer Geburt als vollwertiges Familienmitglied gezählt werden und damit in den Gebühren voll veranlagt werden. Dieses könne ein Ansatz sein.

 

BAR Hahn berichtet, dass es allgemein bekannt sei, dass je kleiner das Mindestvolumenbehältnis desto größer die Fehlwürfe, unzulässigerweise insbesondere in den Gelben Sack, seien. Des weiteren würde eine Verringerung des Mindestbehältervolumens für mindestens zwei Jahre Kosten in Höhe von 1 Million EUR verursachen, um den Behälterstand zu aktualisieren.

Ein weiterer Punkt sei gemäß der Abfallsatzung, dass Abfälle unverdichtet in die Hausmüllbehälter zu geben seien. Hintergrund sei, dass sich verdichtete Abfälle schlecht wieder sortieren lassen. Er führt weiter aus, dass sich auf der Kostenseite keine relevante Einsparung ergeben würde, die an die Gebührenzahler wieder zurückgegeben werden könne. Die Abfuhr würde sich mit einem niedrigeren Service und ohne Qualitätsgewinn der Entsorgung verteuern. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz schreibe vor, dass, wie im Bereich der Abfallsatzung der Fall, bei Bestehen eines Anschluss- und Benutzungszwanges, soziale Gesichtspunkte keine Berücksichtigung finden dürften. Damit sei jeder Bürger in voller Höhe zu veranlagen.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 11.09.2007:

Abstimmungsergebnis: 42 Nein, 9 Ja, 1 Enthaltung

Der Antrag ist abgelehnt.

 

-61-

Beschluss:

Beschluss:

Der Kalkulation wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 43 Ja, 9 Nein

Abstimmungsergebnis: 43 Ja, 9 Nein

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