Auszug - Kalkulation 2008 für die Müll- und Wertstoffabfuhr
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt der folgende Änderungsantrag
der Grünen-Kreistagsfraktion vom 11.09.2007 vor:
„Grundlage der Änderungsberechnung ist die Reduzierung
der Grundgebühr auf 3,00 EUR/Behälter/Monat und die Reduzierung des
Berechnungsmaßstabes des Müllvolumens von 20 l auf 10 l / Person und 14
Tage.“
BAR Hahn erläutert, dass nach dem
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz Überschüsse in den 3 auf den
Abrechnungszeitraum folgenden Jahren abzubauen seien. Dies bedeute in den
Jahren 2008 und 2009 den Überschuss durch eine entsprechende Unterdeckung
abzubauen. Die Höhe werde sich auf ca. 436.000 EUR belaufen.
Weiter teilt er mit, dass die Rahmenbedingungen für die
Kalkulation 2008 aus den deutlich niedrigeren Abfuhrkosten sowie der Steigerung
der Entsorgungskosten bei der GfA um 5 % bestehen würden.
Die derzeitigen Gebührensätze seien nicht geeignet, den
Überschuss abzubauen. Eine neue Kalkulation mit niedrigen Gebühren sei bereits
erfolgt.
KTA Meyn betont, dass in der Kalkulation für das
Jahr 2008 erstmals die Vorteile der Entsorgung durch die GfA erkennbar seien.
Im Vergleich zu anderen Unternehmen sei ein erheblicher Einspareffekt erzielt
worden.
Zudem sei in den Kostenansätzen für das Jahr 2008 die
anstehende Erhöhung der Entsorgungsentgelte bei der GfA berücksichtigt worden.
Dies führe zu einer vermehrten Bildung von Eigenkapital, um notwendige
Investitionen für den laufenden Betrieb tätigen zu können.
KTA Stilke sagt, der Lüneburger Kreistag habe in
diesem Jahr die einmalige Gelegenheit, die Müllpolitik wieder in eine
fortschrittliche vorwärtsgerichtete Richtung zu verändern. Die Abfallwirtschaft
des Landkreises Lüneburg trete seit mehr als 10 Jahren auf der Stelle. So
stelle der Landkreis Lüneburg zu große Behälter zur Verfügung und verlange
dafür zu viele Gebühren. Dadurch werde die Mülltrennung nicht gefördert,
sondern eher verhindert.
Er führt aus, dass der Landkreis Lüneburg seinen Bürgerinnen
und Bürgern wieder mehr Freiheiten in Bezug auf die Größe des Müllbehältnisses
geben müsse. Zudem müssten häufiger Mülltonnenanalysen durchgeführt werden. Der
derzeitige Überschuss in Höhe von z.Zt. ca. 1 Million EUR müsse an die
Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden.
KTA Röckseisen teilt mit, dass ihre Fraktion es für
ungerecht halte, dass die Einzelpersonenhaushalte bisher die Lasten der
Mehrpersonenhaushalte haben mittragen müssen, weil sie als
Zweipersonenhaushalte veranlagt worden seien. Diese Ungerechtigkeit lasse sich
jedoch leicht heilen. So regele das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz die
Gebühren. In diesen sei kein Platz für soziale Staffelungen, sondern nur für ein
Leistungsentgelt. Einzelpersonenhaushalte hätten ein Anrecht darauf, nur die
Leistung bezahlen zu müssen, die sie auch bekommen würden.
Sie vertritt die Auffassung, dass die Stadt Lüneburg eine
vorbildliche Entsorgungsregelung auf 10 l pro Kopf habe. Zudem könne sich jeder
Haushalt selbst einschätzen.
Sie schlägt vor, dass Säuglinge ab dem Tag ihrer Geburt als
vollwertiges Familienmitglied gezählt werden und damit in den Gebühren voll
veranlagt werden. Dieses könne ein Ansatz sein.
BAR Hahn berichtet, dass es allgemein bekannt sei,
dass je kleiner das Mindestvolumenbehältnis desto größer die Fehlwürfe, unzulässigerweise
insbesondere in den Gelben Sack, seien. Des weiteren würde eine Verringerung
des Mindestbehältervolumens für mindestens zwei Jahre Kosten in Höhe von 1
Million EUR verursachen, um den Behälterstand zu aktualisieren.
Ein weiterer Punkt sei gemäß der Abfallsatzung, dass Abfälle
unverdichtet in die Hausmüllbehälter zu geben seien. Hintergrund sei, dass sich
verdichtete Abfälle schlecht wieder sortieren lassen. Er führt weiter aus, dass
sich auf der Kostenseite keine relevante Einsparung ergeben würde, die an die
Gebührenzahler wieder zurückgegeben werden könne. Die Abfuhr würde sich mit
einem niedrigeren Service und ohne Qualitätsgewinn der Entsorgung verteuern. Das
Niedersächsische Kommunalabgabengesetz schreibe vor, dass, wie im Bereich der
Abfallsatzung der Fall, bei Bestehen eines Anschluss- und Benutzungszwanges,
soziale Gesichtspunkte keine Berücksichtigung finden dürften. Damit sei jeder
Bürger in voller Höhe zu veranlagen.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
Grünen-Kreistagsfraktion vom 11.09.2007:
Abstimmungsergebnis: 42 Nein, 9 Ja, 1 Enthaltung
Der Antrag ist abgelehnt.
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Beschluss:
Der Kalkulation wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 43 Ja, 9 Nein