Auszug - Anpassung der Abfallgebührensatzung zum 1. Januar 2008
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen folgende Änderungsanträge
vor:
1.) Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 21.08.2007:
„In die Abfallgebührensatzung des Landkreises Lüneburg
wird folgende Ergänzung aufgenommen:
In die Tabelle für Hausmüll unter § 3 Abs. 1 wird zusätzlich
aufgenommen die Behältergröße 40 l im Abfuhrrythmus 4-wöchentlich mit der
Grundgebühr 3,40 EUR und der monatlichen Gebühr in Höhe von 1,95 EUR.“
2.) Änderungsantrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom
11.09.2007:
„Grundsätzliche Veränderungen ergeben sich aus der
Reduzierung der Berechnungsgrundlage des Müllvolumens pro 14 Tage von 20 l auf
10 l und der Reduzierung der Grundgebühr auf 3,00 EUR.“
KTA Dörbaum nimmt Bezug auf die Gebührenkalkulation
der Stadt Lüneburg. Diese gehe davon aus, dass die Gebühr so gering wie möglich
gehalten werde. Allerdings sei unter Umständen zu prüfen, inwieweit Gefäße in
Stadt und Landkreis angepasst werden könnten.
Hier sei nun eine Gebührensatzung zu beschließen, die dem
Gebührenzahler Rechnung trage. Zudem handele es sich um eine vorbildliche
Müllabfuhr, die seiner Auffassung nach einmalig in der Region sei.
KTA Harms begrüßt die Gebührenermäßigung, auch wenn
diese mit 0,55 EUR gering ausfalle.
KTA Köne betont, dass Gebühren zurückgegeben
würden, weil zuviel eingenommen worden sei. Dieses sei gesetzlich
vorgeschrieben. Dieses sei bisher eine Belohnung für die Müllreduzierung
gewesen. Nun werde allerdings eine Änderung der Grundgebühr vorgenommen. Dieses
habe keinen Einfluss darauf, ob weniger Müll produziert werde.
KTA Staudte ergänzt, dass sich eine 4-wöchentliche
Abfuhr mit Leichtigkeit umsetzen lasse.
KTA Barufe sagt, dass wenn künftig Einzelpersonenhaushalte
berücksichtigt werden würden, sich zwar einerseits die Gebühren verändern
würden, die Kalkulation jedoch nicht davon berührt werde, da es weder mehr noch
weniger Einnahmen gebe als in der bereits vorgelegten Kalkulation. Er bitte daher
die Einzelpersonenhaushalte in die Kalkulation aufzunehmen. Es bleibe bei einer
Gebührensenkung, führe allerdings insgesamt zu einer Veränderung der
Gebührensätze.
KTA Nicole Schulze schlägt vor, dass sich zwei nebeneinander
liegende Einpersonenhaushalte zusammenschließen.
KTA Röckseisen weist darauf hin, dass zwei
Einpersonenhaushalte oftmals sehr weit auseinander liegen würden.
EKR Krumböhmer schlägt vor, diese Diskussion zu einem
späteren Zeitpunkt im Fachausschuss fortzusetzen. Der Kreistag sei nicht der
geeignete Ort.
KTA Perschel stellt den Antrag auf „Schluss der
Debatte“. Der Antrag wird einstimmig angenommen nachdem der Vorsitzende
die Redeliste bekanntgegeben hat.
1.) Abstimmung über den Änderungsantrag der
FDP-Kreistagsfraktion vom 21.08.2007:
Abstimmungsergebnis: 40 Nein, 10 Ja, 2 Enthaltungen
Der Antrag ist abgelehnt.
2.) Abstimmung über den Änderungsantrag der
Grünen-Kreistagsfraktion vom 11.09.2007:
Abstimmungsergebnis: 40 Nein, 9 Ja, 3 Enthaltungen
Der Antrag ist abgelehnt.
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Beschluss:
Die Abfallgebührensatzung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 40 Ja, 12 Nein