Auszug - Weisung an die Vertreter in der Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die Kreistagsfraktion Die
Linke mit Schreiben vom 23.09.2007 (Eingang 24.09.2007) den folgenden
Änderungsantrag gestellt:
„Der Kreistag möge alle seine Vertreterinnen und
Vertreter im Verwaltungsrat des Sparkassenzweckverbandes anweisen, folgenden
Änderungsantrag für die Verbandsverordnung des Sparkassenzweckverbandes zu
stellen:
§ 6 Aufgaben der Verwaltungsversammlung
15. Änderungen der Geschäftsbedingungen, insbesondere aber die
Gestaltung der Gebührensätze bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Verwaltungsrates oder des Rates der Stadt Lüneburg sowie die Kreisausschusses
oder des Kreistages des Landkreises Lüneburg an ihre weisungsgebundenen
Vertreter.“
LR Nahrstedt erinnert, dass der neuen
Verbandsverordnung im Dezember 2006 zugestimmt worden sei. Die vom
Niedersächsischen Innenministerium geforderten Änderungen seien
zwischenzeitlich eingearbeitet worden. Eine weitere redaktionelle Änderung sei
in § 6 vorzunehmen. Hier sei zu berücksichtigen, dass auch die Niedersächsische
Landkreisordnung Gültigkeit habe.
Zu dem Änderungsantrag der Kreistagsfraktion Die Linke führt LR
Nahrstedt aus, dass die Entscheidung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Sparkasse und die Festlegung der Gebühren zu den normalen laufenden
Geschäften einer Sparkasse gehörten. Diese seien weder von besonderer noch von
grundlegender Bedeutung. Eine Delegation auf den Verwaltungsrat im Rahmen des §
16 Abs. 5 Niedersächsisches Sparkassengesetz sei daher nicht zulässig, der
Antrag somit abzulehnen.
KTA Venderbosch begründet den Antrag seiner Fraktion. Es
handele sich hierbei um Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Eine Änderung der
Gebührensätze dürfe nur nach demokratischer Zustimmung von Kreistag und
Stadtrat Lüneburg erfolgen.
KTA Röding berichtet, dass die
Zweckverbandsversammlung bereits am 17.09.2007 getagt habe und die dort
gefassten Beschlüsse vorbehaltlich des Beschlusses des Kreistages gefasst
worden seien. Im Übrigen stimmt KTA Röding der Auffassung des Landrates im
Zusammenhang mit dem Änderungsantrag der Kreistagsfraktion Die Linke zu.
KTA Brunke-Reubold teilt mit, dass die
Grüne-Kreistagsfraktion kürzlich erfolgten Gebührenerhöhung sehr kritisch
gegenüber stehe und sich natürlich eine Berücksichtigung sozialer Komponenten
wünsche. In der Zwecksverbandsversammlung sei aber hinreichend erklärt worden,
dass der Wunsch nach Berücksichtigung sozialer Komponenten nicht erfüllt werden
könne.
Abstimmung über den Änderungsantrag der Kreistagsfraktion Die
Linke vom
Abstimmungsergebnis: 2 Ja, 49 Nein
Der Antrag ist abgelehnt.
-01-
Beschluss:
Die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in
der Zweckverbandsversammlung für die Sparkasse Lüneburg werden angewiesen, in
der Verbandsversammlung für die als Anlage beigefügte Änderung der
Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband zu stimmen.
Dem Beschluss wird mit folgender redaktionellen Änderung zu § 6
Ziffer 14 zugestimmt:
„Ziffer 14:
… sonstige Angelegenheiten, über die nach den Vorschriften
der Niedersächsischen Gemeindeordnung der Rat oder der Verwaltungsausschuss und
nach den Vorschriften der Niedersächsischen Landkreisordnung der Kreistag oder
der Kreisausschuss beschließen.“
Abstimmungsergebnis: 48 Ja, 3 Enthaltungen
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Anlagen: | |||||
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1 | TOP 6 Änderungsantrag Die Linke (58 KB) |