Auszug - Grundsatzbeschluss zur investiven Sportförderung
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Der Zusatzantrag von KTA
Stilke, auch dem Universitätssport eine Antragsmöglichkeit auf einen
Kreiszuschuss einzuräumen, wird bei 2 Ja- und 12 Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschluss:
Die folgenden Grundsatzregelungen werden Punkt für Punkt
einzeln beraten, teilweise geändert und mit folgendem Ergebnis beschlossen:
1. Gefördert werden Vereine, die eine
Mitgliedschaft im Kreissportbund oder eine aktive und funktionierende Jugend-
bzw. Seniorenarbeit und Integrationsarbeit im Sportbereich nachweisen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei einer Enthaltung
2. Die Maßnahmen müssen
ein Mindestvolumen von 5.000,00 € haben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Es erfolgt eine
Festbetragsfinanzierung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei einer Enthaltung
4. Eine Förderung
erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn die Samtgemeinde/Gemeinde mit Fördermitteln
in wenigstens gleicher Höhe
eintritt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Es wird erwartet,
dass sich die Vereine mit 1/3 an der Maßnahme beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig