Auszug - Aktuelle Informationen zur Umsetzung von Hartz IV im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KVD Wiese berichtet über die positive Entwicklung der
Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfängern nach dem SGB II. Die Zahlen der
Bedarfsgemeinschaften und die Zahl der Arbeitslosengeld II- und
Sozialgeldempfänger ist seit Sommer 2007 weiter erheblich zurückgegangen. Diese
Entwicklung hat sich auch auf die Ausgaben bei den Kosten der Unterkunft niedergeschlagen.
Die Entwicklung im Einzelnen sind der Niederschrift beigefügten Anlagen zu
entnehmen.
Insgesamt wurden für das Haushaltsjahr 2007 31,91 Mio. Euro für
die laufenden Kosten der Unterkunft nach dem SGB II aufgewendet. Damit wurde
der Haushaltsansatz von 31,85 Mio. Euro nur geringfügig überschritten.
Die Mehrausgaben für den kommunalen Anteil von 12,6 % der
Verwaltungskosten der ARGE konnte anhand der Mehreinnahmen in Form erhöhter
Landeszuwendungen aufgefangen werden.
KVD Wiese berichtet, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten
der Unterkunft von 31,2 % im Jahr 2007 auf 28,6 % im Jahr 2008 gekürzt wird.
Bei Aufwendungen der Kosten der Unterkunft in Höhe des Umfanges von 2007 würden
somit für das Jahr 2008 Mindereinnahmen von ca. 800.000,00 € zu verbuchen
sein.
Ferner wird mitgeteilt, dass das Bundesverfassungsgericht mit
Urteil vom 20.12.2007 festgestellt hat, dass Arbeitsgemeinschaften gem. § 44 b
SGB II dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung, der den
zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch
eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln
und eigenen Organisationen wahrzunehmen, widersprechen. Das Bundesverfassungsgericht
hat eine gesetzliche Neuregelung bis spätestens zum 31.12.2010 gefordert.
Anschließend werden von der Verwaltung Fragen beantwortet. Hierbei
wird auch darauf hingewiesen, dass der Landkreis bei seinen Entscheidungen
jeweils die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. So werden aufgrund eines
aktuellen Beschlusses des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen künftig im
Landkreis Lüneburg die Schülerbeförderungskosten für bedürftige Schüler aus dem
Sekundarbereich II aus Sozialhilfemittel übernommen.
Abstimmungsergebnis:
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwicklung_Bedarfsgemeinschaften und L-Empfänger SGB II Jan-Dez.2007 (29 KB) | ![]() |