Auszug - Resolution des Rates der Gemeinde Amt Neuhaus zur Vereinbarung des Landkreises Lüneburg mit dem Landkreis Ludwigslust über die Beschulung und Zahlung von Gastschulgeld
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Dr. Gerhard Scharf gibt den Vorsitz an KTA Martin Peters zurück.
Nach Erläuterung der Vorlage durch Landrat Manfred Nahrstedt kristallisiert sich im Verlaufe der Diskussion mehrheitlich die Meinung heraus, der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu folgen. Rechtliche Zweifel werden hinsichtlich des Auswahlkriteriums einer gymnasialen Laufbahnempfehlung zur Zustimmung einer Beschulung am gymnasialen Schulzentrum in Dömitz geäußert.
Landrat Manfred Nahrstedt macht deutlich, dass es die Verwaltung hier durchaus auf Klagen ankommen lassen würde. Mit der vorgeschlagenen Empfehlung käme man der Resolution der Gemeinde Amt Neuhaus schon sehr weit entgegen, ohne den für Schülerinnen und Schüler aus dem Oberamt vernünftigen und auch langjährig geübten Schulbesuch des Gymnasiums in Dömitz auszuschließen.
Nach einer 10-minütigen Sitzungsunterbrechung wird die Beschlussempfehlung um die Möglichkeit erweitert, auch Realschüler/innen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Wechsel zum Gymnasium nach Dömitz im Rahmen der Durchlässigkeit der Schulformen zu ermöglichen.
Mit dieser Ergänzung wird die Beschlussempfehlung bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen.
Beschluss:
Die Gastschulgeldvereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust läuft weiter.
Ab dem Schuljahr 2008/2009 stimmt der Landkreis Lüneburg dem Besuch des gymnasialen Schulzentrums Dömitz von Schüler/innen aus dem Oberamt (Bereich der Ortsteile Kaarßen, Tripkau und Wehnigen der Gemeinde Amt Neuhaus ) nur zu, wenn für sie gymnasiale Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule Neuhaus vorliegen oder die Berechtigung zum Übergang von der Realschule zum Gymnasium im Rahmen der Durchlässigkeit der Schulformen besteht.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen/ 2 Enthaltungen