Auszug - Behindertenbeirat nach dem Nds. Behindertengleichstellungsgesetz
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
KVD Wiese erläutert nochmals ausführlich, wie bereits in der Vorlage detailliert ausgeführt, dass nach dem Nds. Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) die Landkreise zu ihrer Unterstützung bei der Verwirklichung der Zielsetzung dieses Gesetzes einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium einzurichten haben. Näheres soll durch Satzung bestimmt werden. Beim Landkreis Lüneburg besteht – anders als in anderen Landkreisen – seit 1994 ein von den Behindertenverbänden selbst angeregter und selbst verfasster Behindertenbeirat. Dieser Beirat hat sich genau die im NBGG gesetzten Aufgaben selbst zur Aufgabe gemacht. Lediglich die vom Gesetz geforderte Satzung besteht nicht.
Zwischen der Verwaltung und dem Behindertenbeirat besteht Übereinstimmung darin, dass zunächst davon abgesehen wird, eine Satzung gem. § 12 Abs. 4 NBGG zu erlassen. Frau Helga Neumann als Vorsitzende des Behindertenbeirates bestätigt die Aussagen der Verwaltung und weist darauf hin, dass die Richtlinien des Behindertenbeirates stets erneuert werden und dass der Landkreis Lüneburg bei der Erstellung einer Satzung für den Behindertenbeirat mit Mehrausgaben zu rechnen hat.
Die Angelegenheit wird im Ausschuss diskutiert.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.