Auszug - Antrag des Musikverein Artlenburg e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
- behandelt nach TOP 6
Der Musikverein Artlenburg e. V. wird als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) anerkannt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig