Auszug - Umsetzung des Konjunkturpakets II – Anpassung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für die Jahre 2009 und 2010
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KR
Scherf stellt dar, dass dieser Tagesordnungspunkt fast nahtlos an den
vorherigen anknüpfe. Es gehe um eine schnelle und zügige Umsetzung der
geplanten Investitionen. Dafür habe das Land einen neuen Runderlass zur
Erhöhung der Wertgrenzen für Bauaufträge und Liefer- und
Dienstleistungsaufträge herausgegeben. Es gehe um die Wertgrenzen, innerhalb
derer Aufträge frei vergeben oder mit beschränkten Ausschreibungen vergeben
werden können. Die vom Land vorgeschlagenen Wertgrenzen seien in einer
Arbeitsgruppe aus Gemeinden, Stadt und Landkreis Lüneburg diskutiert worden. Danach
werde vorgeschlagen, die Wertgrenzen für Bauvergaben bei beschränkten
Ausschreibungen von 200.000 € auf 1.000.000 € zu erhöhen.
Bei beschränkten Ausschreibungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge soll
die Wertgrenze von 25.000 € auf 100.000 € erhöht werden.
Die Grenze für Freihändige Vergaben von Bauaufträgen soll von
15.000 € auf 100.000 € erhöht werden. Die Freihändigen
Vergaben für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sollen von 15.000 € auf
100.000 € erhöht werden. Diese Wertgrenzen seien im Rahmen des
Konjunkturpaketes befristet für die Jahre 2009 und 2010. Selbstverständlich
werden dabei die vergaberechtlichen Grundsätze wie Gleichbehandlung und
Nichtdiskriminierung der Bieter beachtet.
Laut KTA Dr. Bonin haben
die Betriebe in der Region bisher noch keinen Euro aus dem
Konjunkturprogramm II erhalten. Mit der Anpassung der Wertgrenzen könnte ein
Auftrag schon morgen erteilt werden. Die Frage bei einer Auftragsvergabe sei,
wie das eigentlich bewährte Vergabeverfahren gesichert werde und wie man erreichen
könne, dass es morgen wirklich losgehe. Es bestehe ein Konflikt zwischen
Geschwindigkeit, Fairness und Gerechtigkeit. Mit dieser Sitzungsvorlage werde
zur Konfliktlösung beigetragen. Unter Punkt 5 - Ex-post-Transparenz - stehe
klar, dass das Handeln der Verwaltung jetzt gefordert sei. Der Verwaltung werde
ein Vertrauensvorschuss für ihre freihändigen Vergaben und beschränkten
Ausschreibungen gegeben. Dies habe eine Wirkung für die nachträgliche
Klarstellung. Die Verwaltung werde ihr Handeln überall kund tun und öffentlich
machen. Hier sollte Zustimmung erfolgen, damit es losgehen könne.
Wenn man schnell handeln wolle, so KTA Hoppe, sei diese Sitzungsvorlage eigentlich selbstverständlich.
Dadurch können schnelle Vergaben durchgeführt werden. Glücklicherweise sei die
Verwaltung gut vorbereitet. Sobald die Voraussetzungen mit dieser Sitzungsvorlage
gegeben seien, könne es losgehen. Die Anpassung der Wertgrenzen werde
ausdrücklich begrüßt.
Die Verwaltung werde gebeten, alle Bereiche zu berücksichtigen
und fair mit den Betrieben umzugehen.
KTA
Stilke hofft, dass alle um die viele Arbeit wissen, die durch diesen
Beschluss entstehen werde. In allen Ausschüssen werde man erheblich mehr
kontrollieren müssen. Im Rahmen der Ex-post-Transparenz werden erhebliche
Nachfragen gestellt werden müssen. Alle werden mehr als bisher arbeiten müssen.
Er selbst, so KTA Stilke, sei dazu bereit.
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Beschluss:
Die Wertgrenzen
nach dem Runderlass (Wertgrenzenerlass)
d. MW, d. StK u. d. übr. Min. vom 04.02.2009 – 24-32573/0020- werden für
die Jahre 2009 und 2010 bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen
Vergaben unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte angewandt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig